Geschäftsführer in der EDV- und Software-Branche erhielten 2014 Tantiemen in Höhe von durchschnittlich 29 873 Euro bei einem Jahresfestgehalt von 106 920 Euro. Auch in anderen Branchen wurden ähnlich hohe Einkünfte erzielt: im Verlagswesen lag die Höhe der Sonderzahlungen bei 49 580 Euro, im Gesundheitswesen bei 27 250 Euro.*
Angesichts dieses hohen Vergütungsniveaus und den Folgen für die Versorgungssituation von Führungskräften in der Rentenzeit sollten Versicherungsvermittler ein besonderes Augenmerk auf die Altersversorgung ihrer Geschäftsführer–Kunden richten. „Und zwar nicht erst zum Jahresende, wenn die Jahresabschlüsse festgestellt und die Sonderzahlungen fällig werden, sondern sinnvollerweise bereits in diesen Tagen“, meint Christian Willms, Vorstand der Deutschen Unterstützungskasse. Denn: Seien die Tantiemen erst einmal fällig gestellt, hätten der Empfänger diese bereits verplant und gedanklich ausgegeben. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass Sondervergütungen meist in den Konsum fließen“, sagt Willms.
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer können keine Rente erwarten
Stattdessen ließen sich Tantiemen oder Teile davon ohne große Abzüge in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umwandeln. „Für Versicherungsmakler, die in der bAV-Beratung versiert sind, ergeben sich interessante Vertriebschancen in dieser Zielgruppe“, glaubt Vorstand Willms. Denn die Versorgungslücken von Führungskräften seien in der Regel hoch, da ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) durch die Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt würden. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer können aus der GRV keine Rente erwarten, da sie als nicht abhängig Beschäftigte nicht dem Betriebsrentengesetz unterlägen und für sie die Sozialversicherungsfreiheit gelte.
Für Bezieher von höheren Einkommen besonders gut geeignet
ongruent rückgedeckte Unterstützungskassen sind nach Auffassung des Vorstandes Willms als Altersvorsorgeinstrument für Bezieher von höheren Einkommen besonders gut geeignet. Denn mit diesem Durchführungsweg ließen sich die Summen ausfinanzieren, die angesichts des Gehaltsniveaus für eine auskömmliche Altersrente nötig seien.
Im Rahmen des von der Deutschen Unterstützungskasse entwickelten Tantiemenmodells seien Umwandlungen von Sonderzahlungen und Tantiemenansprüchen in eine bAV in unbegrenzter Höhe steuerlich anerkannt. Sei das Tantiemenmodell in einem Betrieb erst einmal eingerichtet, könne sich der Geschäftsführer künftig vor jeder Sonderzahlung entscheiden, ob und in welcher Höhe diese mit Hilfe der Entgeltumwandlung verwendet werden solle.
Christian Willms hat auch festgestellt: „Immer noch hoffen viele Gesellschafter-Geschäftsführer darauf, ihre Unternehmensanteile später einmal für die eigene Altersvorsorge liquidieren zu können.“ Doch in den meisten Fällen werde die Nachfolge viel zu spät und unter Zeitdruck geregelt. „Zu einer zusätzlichen bAV kann man Geschäftsführern daher nur dringend raten“, sagt Willms und empfiehlt dieser Gehaltsgruppe das Tantiemenmodell ab einem Umwandlungsbetrag zwischen 10 000 und 15 000 Euro.
Auch von der Verwaltung entlastet
Der Tausch von Gehaltszahlungen gegen eine Betriebsrente habe nicht nur Vorteile für Führungskräfte, sondern auch für Unternehmen. Das Tantiemenmodell sei bilanzneutral. Die Aufwendungen des Arbeitgebers stellten in unbegrenzter Höhe steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Auch von der Verwaltung würden Unternehmen entlastet, da sie diese an die Unterstützungskasse abgeben.
Hintergrundinformationen
Die Deutsche Unterstützungskasse e.V. ist eine versichererunabhängige, kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse mit Sitz in Hamburg. Die vertrieblichen Aktivitäten des Vereins werden von der ConceptIF Pensions AG organisiert.
* Quelle: Statista 2015, Mittleres Jahresfestgehalt und Tantiemen von Geschäftsführern in Deutschland nach Branchen im Jahr 2014.
Textquelle: Deutsche Unterstützungskasse; Bildquelle: Meris Neininger
Angesichts dieses hohen Vergütungsniveaus und den Folgen für die Versorgungssituation von Führungskräften in der Rentenzeit sollten Versicherungsvermittler ein besonderes Augenmerk auf die Altersversorgung ihrer Geschäftsführer–Kunden richten. „Und zwar nicht erst zum Jahresende, wenn die Jahresabschlüsse festgestellt und die Sonderzahlungen fällig werden, sondern sinnvollerweise bereits in diesen Tagen“, meint Christian Willms, Vorstand der Deutschen Unterstützungskasse. Denn: Seien die Tantiemen erst einmal fällig gestellt, hätten der Empfänger diese bereits verplant und gedanklich ausgegeben. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass Sondervergütungen meist in den Konsum fließen“, sagt Willms.
Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer können keine Rente erwarten
Stattdessen ließen sich Tantiemen oder Teile davon ohne große Abzüge in eine betriebliche Altersversorgung (bAV) umwandeln. „Für Versicherungsmakler, die in der bAV-Beratung versiert sind, ergeben sich interessante Vertriebschancen in dieser Zielgruppe“, glaubt Vorstand Willms. Denn die Versorgungslücken von Führungskräften seien in der Regel hoch, da ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) durch die Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt würden. Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer können aus der GRV keine Rente erwarten, da sie als nicht abhängig Beschäftigte nicht dem Betriebsrentengesetz unterlägen und für sie die Sozialversicherungsfreiheit gelte.
Für Bezieher von höheren Einkommen besonders gut geeignet
ongruent rückgedeckte Unterstützungskassen sind nach Auffassung des Vorstandes Willms als Altersvorsorgeinstrument für Bezieher von höheren Einkommen besonders gut geeignet. Denn mit diesem Durchführungsweg ließen sich die Summen ausfinanzieren, die angesichts des Gehaltsniveaus für eine auskömmliche Altersrente nötig seien.
Im Rahmen des von der Deutschen Unterstützungskasse entwickelten Tantiemenmodells seien Umwandlungen von Sonderzahlungen und Tantiemenansprüchen in eine bAV in unbegrenzter Höhe steuerlich anerkannt. Sei das Tantiemenmodell in einem Betrieb erst einmal eingerichtet, könne sich der Geschäftsführer künftig vor jeder Sonderzahlung entscheiden, ob und in welcher Höhe diese mit Hilfe der Entgeltumwandlung verwendet werden solle.
Christian Willms hat auch festgestellt: „Immer noch hoffen viele Gesellschafter-Geschäftsführer darauf, ihre Unternehmensanteile später einmal für die eigene Altersvorsorge liquidieren zu können.“ Doch in den meisten Fällen werde die Nachfolge viel zu spät und unter Zeitdruck geregelt. „Zu einer zusätzlichen bAV kann man Geschäftsführern daher nur dringend raten“, sagt Willms und empfiehlt dieser Gehaltsgruppe das Tantiemenmodell ab einem Umwandlungsbetrag zwischen 10 000 und 15 000 Euro.
Auch von der Verwaltung entlastet
Der Tausch von Gehaltszahlungen gegen eine Betriebsrente habe nicht nur Vorteile für Führungskräfte, sondern auch für Unternehmen. Das Tantiemenmodell sei bilanzneutral. Die Aufwendungen des Arbeitgebers stellten in unbegrenzter Höhe steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Auch von der Verwaltung würden Unternehmen entlastet, da sie diese an die Unterstützungskasse abgeben.
Hintergrundinformationen
Die Deutsche Unterstützungskasse e.V. ist eine versichererunabhängige, kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse mit Sitz in Hamburg. Die vertrieblichen Aktivitäten des Vereins werden von der ConceptIF Pensions AG organisiert.
* Quelle: Statista 2015, Mittleres Jahresfestgehalt und Tantiemen von Geschäftsführern in Deutschland nach Branchen im Jahr 2014.
Textquelle: Deutsche Unterstützungskasse; Bildquelle: Meris Neininger
Autor(en): versicherungsmagazin.de