Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat mit der Gewerkschaft Verdi einen neuen Gehaltstarifvertrag verhandelt. Welche Gehälter vorgesehen sind.
Der BVK und die Gewerkschaft Verdi haben mit Wirkung zum 1. September 2018 einen neuen Gehaltstarifvertrag verhandelt. Damit tritt der inzwischen vier Jahre alte, vorherige Vertrag außer Kraft. Dies spricht nicht eben für eine besondere Verhandlungsmacht der Gewerkschaft.
Nur wenige Vermittler tarifgebunden
Allerdings sind auch nur wenige Vermittlerbetriebe an den Tarifvertrag gebunden. Im Prinzip gilt dies nur für Mitgliedsunternehmen des BVK; und das auch nur, wenn sie regelmäßig mindestens zwei Arbeitnehmer beschäftigen. Dabei werden verschiedene Beschäftigtengruppen nicht mitgerechnet: Geschäftsführer, Prokuristen und Geschäftsstellenleiter, mitarbeitende Familienangehörige, Teilzeitbeschäftigte mit maximal 25 Prozent Arbeitszeitanteil sowie Reinigungskräfte.
In der BVK-Strukturerhebung 2017 hatten demzufolge auch nur knapp über fünf Prozent der teilnehmenden Betriebe angegeben, dem Tarifvertrag zu unterliegen. Deutlich mehr, knapp 28 Prozent, wenden ihn allerdings nach eigenen Angaben zumindest freiwillig an. Dies hat große Vorteile für die Betriebe, denn das verkürzt Gehaltsverhandlungen mit den Mitarbeitenden. Deshalb empfiehlt der Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler seinen Mitgliedsunternehmen die Anwendung, obwohl er keine Tarifvertragspartei ist.
Anhebung in zwei Stufen
Die Bezüge der Innendienstangestellten von Versicherungsvertretern und -maklern steigen dabei moderat um zwei Prozent, eine weitere Erhöhung um 1,3 Prozent erfolgt zum 1. September 2019. Auch die Ausbildungsvergütungen werden im selben Maß angehoben.
Die Gehälter reichen nun von 1.721 Euro in Tarifgruppe I und im ersten Berufsjahr bis zu maximal 3.961 Euro in Tarifgruppe VI ab dem 14. Berufsjahr. Im kommenden Jahr erhöhen sich diese beiden Referenzwerte auf 1.743 und 4.012 Euro. Insgesamt verbleibt jedoch ein deutlicher Abstand zum Gehaltstarifvertrag des Versicherungsgewerbes.
Mindesteinkommen steigen ebenfalls
Auszubildende erhalten ab diesem September 684 Euro im ersten, 744 Euro im zweiten und 813 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Diese Werte steigen 2019 auf 693 bis 824 Euro.
Angestellte im Außendienst erhalten üblicherweise Provisionen. Ihre Arbeitgeber müssen ihnen allerdings ein Mindesteinkommen von 1.786 Euro (nach zweijähriger, ununterbrochener Tätigkeit 2.066 Euro) ab September gewährleisten. Diese Werte steigen 2019 auf 1.809 und 2.093 Euro. In allen Fällen gilt ein Mindesteinkommen von 420 Euro als nicht mit Provisionen verrechenbar.
Im Tarifvertrag werden außerdem Verantwortungszulagen für Mitarbeitende mit leitenden Aufgaben sowie Reisespesen geregelt. Näheres findet sich in der aktuellen Ausgabe der BVK-Mitgliedszeitschrift "Versicherung".
Autor(en): Matthias Beenken