Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) warnt aktuell vor einem betrügerischen E-Mail-Versand. Bei diesem wird die Aufsicht als Versender angegeben. Dies ist nicht korrekt, so die Bafin.
Der Bafin ist ein Fall bekannt geworden, in dem eine Privatperson eine angeblich von poststelle@bafin.de versandte E-Mail erhalten hat. Diese E-Mail ist mit der Signatur eines Exekutivdirektors („Chief Executive Director“) der Bafin unterzeichnet. In der betrügerischen E-Mail wird der Empfänger dazu aufgefordert, eine Strafgebühr über ein Logistikunternehmen („Excel Logistics PTD LTD“) zu zahlen.
Neues Anti-Geldwäsche-Gesetz als Auslöser vorgetäuscht
Die Strafgebühr stehe in Verbindung mit „dem neuen Anti-Geldwäsche-Gesetz, das am 26. Juni 2017 in Kraft trat“. Die Zahlung sei notwendig, damit ein blockierter Geldbetrag, der für den Empfänger der Mail bestimmt sei, freigegeben werden könne.
Die Bafin bittet die Empfänger derartiger Mails, den angegebenen Link nicht zu öffnen und diese E-Mails sofort zu löschen.
Quelle: Bafin
Autor(en): Versicherungsmagazin