GDV-Transparenzoffensive: Verbraucher als Vertragspartner

Die deutschen Lebensversicherer wollen Abschluss und Verlauf der Versicherungsverträge für Kunden erheblich transparenter gestalten und so ihre Kundenbeziehungen auf allen relevanten Ebenen modernisieren. Vorgesehen ist ein umfassendes Informationssystem, das dem Kunden als Vertragspartner jederzeit eine Kurs- und Positionsbestimmung seiner Vorsorge ermöglichen soll. GDV-Präsident Dr. Bernhard Schareck, der auf der GDV-Jahrestagung im November vergangenen Jahres die "Transparenzoffensive" angekündigt hatte, bezeichnete das nunmehr vorgelegte Konzept bei dessen Vorstellung in Berlin als einen "Wendepunkt hin zu einer stringent kundenorientierten Geschäftsphilosophie und -praxis", die deutlich über die anstehende Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes hinausweise. Die Neuausrichtung ist nach übereinstimmender Auffassung der Lebensversicherungsunternehmen zwingend, weil die Lebensverhältnisse für den modernen Menschen als Folge vielfältiger Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft weniger linear verlaufen als in den vergangenen Jahrzehnten. Dies erfordert eine intensive informative Begleitung des Vorsorgekunden sowohl beim Vertragsabschluss, wie aber insbesondere auch während des Versicherungsverlaufs.

Um die Planungssouveränität des Vorsorgekunden zu stärken, sieht das Konzept vor dem Vertragsabschluss alternative Szenarien und Modellrechnungen vor, die in eine eindeutige Zielbestimmung münden und in einem übersichtlichen Vorblatt dokumentiert sind. Ein System von zyklischen, meist jährlichen Informationen über die Vertragsentwicklung ermöglicht dem Kunden sodann eine stets aktuelle Beurteilung seiner Vorsorgesituation.

Dazu sollen, so Dr. Gerhard Rupprecht, Vorsitzender des Hauptausschusses Lebensversicherung, die bisher schon üblichen jährlichen Standmitteilungen erheblich ausgebaut werden. In klarer Unterscheidung zu den garantierten Leistungen sind auch Hochrechnungen vorgesehen, die auf aktuell angepassten Szenarien basieren. Ohne explizite Anforderung durch den Vertragskunden informiert die jährliche Mitteilung zudem darüber, welche Auszahlung zu erwarten ist, wenn der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird (Rückkaufswert). Für dieses Ausscheren aus der vertraglichen Vereinbarung sollen nachvollziehbare, transparente Regelungen einen fairen Interessenausgleich zwischen dem unter Anpassungsdruck stehenden Einzelkunden und der Versichertengemeinschaft begründen. Insbesondere ist eine weniger einschneidende Regelung in den Anfangsjahren der Vertragslaufzeit vorgesehen.

Als "einen Komplex, der noch sorgsamer Abstimmung nach allen Seiten bedarf", bezeichnet Rupprecht die Thematik, in welchem Umfang so genannte stille Reserven den einzelnen Kunden zugerechnet werden können. Der GDV schlägt ein Modell vor, nach dem 90 Prozent der nicht als Risikopuffer benötigten stillen Reserven individuell den Kunden zugeordnet und bei Ablauf der Police ausgezahlt werden sollen. Dieser Lösungsweg wird, so Rupprecht, auch der vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Stabilisierungsfunktion von Bewertungsreserven gerecht. Aus der Optimierung der Schlüsselinformationen resultiert nach dem GDV-Konzept ein Orientierungssystem, das insgesamt die Kundenbeziehungen auf eine neue Ebene führt und die Wettbewerbsfähigkeit der Lebensversicherung auf dem Markt von Versicherung und Vorsorge erhöht. GDV-Präsident Schareck: "Transparenz führt zu neuen Wettbewerbsimpulsen durch bessere Vergleichbarkeit. Das wollen wir."

Quelle: GDV

Autor(en): Susanne Niemann

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