GDV lehnt geplante Besteuerung von Kapitalversicherungen ab

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) lehnt die von der Bundesregierung beschlossene Besteuerung von nach dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Kapitalversicherungen ab. Ziel der Steuergesetzgebung muss sein, die Bürger verstärkt zu eigenen Vorsorgeanstrengungen zu motivieren. Eine steuerliche Benachteiligung von Kapitalzahlungen aus Lebensversicherungsverträgen wirkt diesem Ziel diametral entgegen. Der GDV befürchtet durch die Steuerpläne einen Rückschlag für die private und betriebliche Altersvorsorge, der wohl nicht wieder aufzuholen ist. Für die zukünftige Altersvorsorge sollten die nachgelagerte Besteuerung von Altersrenten und die vorgelagerte Besteuerung mit Steuerfreistellung der Erträge bei Kapitlaversicherungen als gleichwertige Alternativen den Bürgern für ihre Vorsorgeentscheidung zur Verfügung stehen. Renten als alleinige Auszahlungsform der Altersvorsorge anzusehen entspricht nicht dem Vorsorgebedarf der Bürger und behindert den erforderlichen Ausbau der kapitalgedeckten Vorsorge.

Die vorgeschlagene Besteuerung der Kapitalversicherung fürhrt zur Verunsicherung der Bevölkerung, weil sie ausgerechnet das beliebteste Instrument eiegenverantwortlicher Vorsorge beschädigt: Allein in 2003 wurden 7,5 Millionen Verträge neu abgeschlossen. Insgesamt haben die Deutschen 91 Millionen Lebensversicherungen. Die Auszahlung aus Lebensversicherungen machen bereits 33 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Eine der Lebensversicherung gleichwertige von den Bürgern akzeptierte Alternative gibt es bislang nicht. Die "Riester-Rente" läuft nach wie vor enttäuschend. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen sind sinnvoll, greifen aber zu kurz, um der "Riester-Rente" zu einem nennenswerten Durchbruch zu verhelfen.

Nachbesserungsbedarf mahnt der GDV auch bei der Ausgestaltung der neuen privaten Leibrentenversicherung im Rahmen der Basisversorgung an. Sie soll nach dem Entwurf weder vererbt, übertrgen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden können. Diese Regulierung geht am Bedarf der Bürger und der Realität vorbei, wie das Nachfrageverhalten der Kunden und Meinungsumfragen (Emnid, Forsa) zeigen. Vor allem Versicherte mit Familie akzeptieren nicht, dass im Fall ihres Todes die eingezahlten Beiträge für ihre Angehörigen verloren gehen. Deshalb muss zumindest eine Vererbbarkeit, zum Beispiel durch Rentengarantiezeiten, gewährleistet werden.

Quelle: GDV

Autor(en): Susanne Niemann

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