Das Provisionsabgabeverbot hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) anlässlich seiner Jahrestagung in Berlin energisch verteidigt. "Das Verbot muss bleiben, weil es absolut zeitgemäß ist", sagte der GDV-Präsident Rolf-Peter Hoenen.
Damit hält der Verband weiterhin eisern an der Vermittlung von Versicherungen auf Provisionsbasis fest. Das Provisionsabgabeverbot sei nicht durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt „gekippt“ worden, da diese Einzelfallentscheidung nicht rechtskräftig sei. Bisher gebe es nicht einmal eine Urteilsbegründung. Gegen das Urteil kann die betroffene Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Revision einlegen.
Hoenen überzeugt: Beratungsqualität ist besser geworden
Bei einer Aufhebung des aus dem Jahre 1934 stammenden Provisionsabgabeverbots fürchtet Hoenen, dass viele Kunden dort Verträge abschließen, wo sie den höchsten Rabatt bekommen. Darunter würde nach Einschätzung des GDV die Beratungsqualität leiden. Hoenen: „Gute Beratung ist nicht umsonst und nicht zum Schnäppchen-Preis zu haben.“ Der GDV-Präsident ist überzeugt, dass sich die Beratungsqualität mittlerweile deutlich verbessert habe. Auch wenn die Branche in der Vergangenheit durchaus Eigentore geschossen hätte, würde längst in der Praxis die bedarfsgerechte Beratung dominieren. Ein Grund sei der Verhaltenskodex für den Vertrieb, dem seit Anfang des Jahres die breite Mehrheit der Versicherer beigetreten sei.
Verlängerte Stornohaftung für fünf Jahre
Ganz will sich die Branche auf die Einhaltung dieses Kodex aber nicht verlassen. Denn obwohl er Vertragsumdeckungen zum Nachteil der Kunden verbietet, hat die Branche zusätzlich eine gesetzliche Regelung für die Private Krankenversicherung(PKV) angestoßen, die dieser Vertriebsunsitte Herr werden soll. Danach gilt ab dem Frühjahr 2012 für PKV-Vermittler eine verlängerte Stornohaftung von fünf Jahren sowie eine Provisionsdeckelung von durchschnittlich neun Monatsbeiträgen.
Lebensversicherung kein "Hütchenspiel"
Scharf kritisierte Hoenen eine Studie der Universität Bamberg, die von der Verbraucherzentrale Hamburg vorgestellt worden war. Die Behauptung, dass Verbraucher durch vorzeitige Kündigungen von Lebensversicherungen in den vergangenen zehn Jahren rund 160 Milliarden Euro verloren hätten, nannte der GDV-Präsident „absolut unseriös“. Die Studie basiere auf einer Negativauslese und sei nicht repräsentativ. Daher seien die aus der Stichprobe hochgerechneten Ergebnisse "nicht belastbar".
Schwere Kritik äußerte Hoenen in diesem Zusammenhang am Vorstand des Bundesverbandes Verbraucherzentrale, Gerd Billen. "Dass sich Herr Billen auf Basis eines derart unseriösen Papiers dazu verleiten lässt, den Verkauf von Lebensversicherungen als staatlich erlaubtes Hütchenspielen zu bezeichnen, hat nicht nur mich entsetzt", so Hoenen.
Damit hält der Verband weiterhin eisern an der Vermittlung von Versicherungen auf Provisionsbasis fest. Das Provisionsabgabeverbot sei nicht durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt „gekippt“ worden, da diese Einzelfallentscheidung nicht rechtskräftig sei. Bisher gebe es nicht einmal eine Urteilsbegründung. Gegen das Urteil kann die betroffene Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Revision einlegen.
Hoenen überzeugt: Beratungsqualität ist besser geworden
Bei einer Aufhebung des aus dem Jahre 1934 stammenden Provisionsabgabeverbots fürchtet Hoenen, dass viele Kunden dort Verträge abschließen, wo sie den höchsten Rabatt bekommen. Darunter würde nach Einschätzung des GDV die Beratungsqualität leiden. Hoenen: „Gute Beratung ist nicht umsonst und nicht zum Schnäppchen-Preis zu haben.“ Der GDV-Präsident ist überzeugt, dass sich die Beratungsqualität mittlerweile deutlich verbessert habe. Auch wenn die Branche in der Vergangenheit durchaus Eigentore geschossen hätte, würde längst in der Praxis die bedarfsgerechte Beratung dominieren. Ein Grund sei der Verhaltenskodex für den Vertrieb, dem seit Anfang des Jahres die breite Mehrheit der Versicherer beigetreten sei.
Verlängerte Stornohaftung für fünf Jahre
Ganz will sich die Branche auf die Einhaltung dieses Kodex aber nicht verlassen. Denn obwohl er Vertragsumdeckungen zum Nachteil der Kunden verbietet, hat die Branche zusätzlich eine gesetzliche Regelung für die Private Krankenversicherung(PKV) angestoßen, die dieser Vertriebsunsitte Herr werden soll. Danach gilt ab dem Frühjahr 2012 für PKV-Vermittler eine verlängerte Stornohaftung von fünf Jahren sowie eine Provisionsdeckelung von durchschnittlich neun Monatsbeiträgen.
Lebensversicherung kein "Hütchenspiel"
Scharf kritisierte Hoenen eine Studie der Universität Bamberg, die von der Verbraucherzentrale Hamburg vorgestellt worden war. Die Behauptung, dass Verbraucher durch vorzeitige Kündigungen von Lebensversicherungen in den vergangenen zehn Jahren rund 160 Milliarden Euro verloren hätten, nannte der GDV-Präsident „absolut unseriös“. Die Studie basiere auf einer Negativauslese und sei nicht repräsentativ. Daher seien die aus der Stichprobe hochgerechneten Ergebnisse "nicht belastbar".
Schwere Kritik äußerte Hoenen in diesem Zusammenhang am Vorstand des Bundesverbandes Verbraucherzentrale, Gerd Billen. "Dass sich Herr Billen auf Basis eines derart unseriösen Papiers dazu verleiten lässt, den Verkauf von Lebensversicherungen als staatlich erlaubtes Hütchenspielen zu bezeichnen, hat nicht nur mich entsetzt", so Hoenen.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek