Die Allianz hat sich gegen eine vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgeschlagene Absenkung des Garantiezinses gewandt. „Das Ministerium hat wohl im Herbst oder Mitte 2010 gerechnet“, sagte Maximilian Zimmerer, Vorstandvorsitzender der Allianz Leben auf einer Pressekonferenz in Berlin. „Würde heute gerechnet, sei keine Absenkung notwendig“, so Zimmerer weiter.
Selbst wenn das BMF in einer Prognose für die zukünftige Entwicklung festverzinslicher Anlagen einen Wert von zwei Prozent unterstellt habe, sei eine Absenkung des so genannten Höchstrechnungszinses nach Einschätzung von Zimmerer nicht notwendig. Daher solle erst einmal die weitere Zinsentwicklung abgewartet werden. Zudem wäre der Vorschlag, den Garantiezins schon Mitte des Jahres zu senken „kaum machbar“, kritisierte der Allianz-Vorstand.
Unterschiedliche Vorschläge von BMF und Deutscher Aktuarvereinigung
Wenn überhaupt eine Absenkung notwendig würde, sollte sie zum Jahreswechsel erfolgen, wenn die Versicherer auch ihre laufenden Überschüsse neu kalkulierten. Das reduzierte den Kostenaufwand für die Versicherer deutlich. Während das BMF in einem Verordnungsentwurf zum 1. Juli 2011 eine Absenkung des Garantiezinses von 2,25 auf 1,75 Prozent vorgeschlagen hat, empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung, ein Zusammenschluss vieler Versicherungsmathematiker, eine Absenkung auf zwei Prozent zum 1. Januar 2012.
Den Berechnungen der Aktuare liegt die von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Rendite europäischer AAA-gerateter Staatsanleihen (zehn Jahre) zugrunde. Aus den Daten der letzten zehn Jahre wird ein Mittelwert errechnet. 60 Prozent dieses Mittelwertes sind die Grenze des zulässigen Höchstrechnungszinses. Nach Presseveröffentlichungen soll das BMF selbst ein Grenzwert von 2,3 Prozent ermittelt haben. Es gibt aber politischen Spielraum.
Altverträge sind von Absenkung nicht betroffen
Wird nur die Umlaufrendite deutscher Anleihen als Basis genommen, soll die zulässige Grenze bei 1,92 Prozent liegen. Tatsächlich ist die Umlaufrendite seit Mitte Oktober 2010 ständig gestiegen, wie aus einer Veröffentlichung des Branchendienstes „Map-report“ hervorgeht. Lag der tiefste Wert bei unter zwei Prozent, stieg die Rendite laut Bundesbank bis Mitte Januar schon wieder auf 2,82 Prozent. Bei einer Absenkung des Garantiezinses auf den historisch niedrigen Wert von 1,75 Prozent rechnen die Lebensversicherer mit einem deutlich schwierigeren Neugeschäft. Altverträge sind von der Absenkung hingegen nicht betroffen.
Klargestellt wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass es in der Vergangenheit, bei Absenkungen des Garantiezinses, niemals einen so genannten Schlussverkauf gegeben habe. Allein vor der Streichung steuerlicher Förderung, sei es in der Vergangenheit zu einem Run auf Lebens- und Rentenversicherungen gekommen.
Selbst wenn das BMF in einer Prognose für die zukünftige Entwicklung festverzinslicher Anlagen einen Wert von zwei Prozent unterstellt habe, sei eine Absenkung des so genannten Höchstrechnungszinses nach Einschätzung von Zimmerer nicht notwendig. Daher solle erst einmal die weitere Zinsentwicklung abgewartet werden. Zudem wäre der Vorschlag, den Garantiezins schon Mitte des Jahres zu senken „kaum machbar“, kritisierte der Allianz-Vorstand.
Unterschiedliche Vorschläge von BMF und Deutscher Aktuarvereinigung
Wenn überhaupt eine Absenkung notwendig würde, sollte sie zum Jahreswechsel erfolgen, wenn die Versicherer auch ihre laufenden Überschüsse neu kalkulierten. Das reduzierte den Kostenaufwand für die Versicherer deutlich. Während das BMF in einem Verordnungsentwurf zum 1. Juli 2011 eine Absenkung des Garantiezinses von 2,25 auf 1,75 Prozent vorgeschlagen hat, empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung, ein Zusammenschluss vieler Versicherungsmathematiker, eine Absenkung auf zwei Prozent zum 1. Januar 2012.
Den Berechnungen der Aktuare liegt die von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Rendite europäischer AAA-gerateter Staatsanleihen (zehn Jahre) zugrunde. Aus den Daten der letzten zehn Jahre wird ein Mittelwert errechnet. 60 Prozent dieses Mittelwertes sind die Grenze des zulässigen Höchstrechnungszinses. Nach Presseveröffentlichungen soll das BMF selbst ein Grenzwert von 2,3 Prozent ermittelt haben. Es gibt aber politischen Spielraum.
Altverträge sind von Absenkung nicht betroffen
Wird nur die Umlaufrendite deutscher Anleihen als Basis genommen, soll die zulässige Grenze bei 1,92 Prozent liegen. Tatsächlich ist die Umlaufrendite seit Mitte Oktober 2010 ständig gestiegen, wie aus einer Veröffentlichung des Branchendienstes „Map-report“ hervorgeht. Lag der tiefste Wert bei unter zwei Prozent, stieg die Rendite laut Bundesbank bis Mitte Januar schon wieder auf 2,82 Prozent. Bei einer Absenkung des Garantiezinses auf den historisch niedrigen Wert von 1,75 Prozent rechnen die Lebensversicherer mit einem deutlich schwierigeren Neugeschäft. Altverträge sind von der Absenkung hingegen nicht betroffen.
Klargestellt wurde vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass es in der Vergangenheit, bei Absenkungen des Garantiezinses, niemals einen so genannten Schlussverkauf gegeben habe. Allein vor der Streichung steuerlicher Förderung, sei es in der Vergangenheit zu einem Run auf Lebens- und Rentenversicherungen gekommen.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek