Worauf Versicherungsmakler bei der Maklerrente achten sollten, darüber sprach Versicherungsmagazin mit Christian Lüth, geschäftsführender Gesellschafter der Ibras GmbH, die auf Fragen des Kaufs und Verkaufs von Maklerbeständen und -unternehmen spezialisiert ist.
VM: Eine Maklerrente gegen Übertragung des Bestandes hat doch für Versicherungsmakler viele Vorteile. Sie gilt meist lebenslang gegenüber einem einmaligen Verkauf gegen marktüblichen zwei bis drei Jahrescourtagen. Stimmt das?
Christian Lüth: Nein, das kann ich pauschal so nicht bestätigen. In Summe können alle Maklerrentenzahlungen zusammengenommen selbstverständlich höher sein als der einmalige Kaufpreisbetrag bei einem klassischen Verkauf. Bedenken Sie jedoch, dass immer nur ein Nach-Steuer-Vergleich, also was bleibt netto beim Verkäufer, redlich ist. Deshalb ist jedes Transaktionsvorhaben auch nach den persönlichen und unternehmerischen Gegebenheiten individuell zu beurteilen.
Zudem hängt die Summe der Maklerrentenzahlungen in der Regel davon ab, wie sich das Courtagevolumen nach Verkauf weiterentwickelt. Ist zum Beispiel ein Großteil der Kunden mit dem Betreuungskonzept des Rentenanbieters nicht einverstanden, gefährdet das auch die Höhe der Rente. Sollte es sich im Wesentlichen um Versicherungsnehmer handeln, die es gewohnt sind, persönlich beraten zu werden, so stellt sich die Frage der Akzeptanz bei zum Beispiel einer zentralen Online-Betreuung.
Für welche Makler ist eine Maklerrente von Vorteil?
Beispielsweise könnte das Maklerrenten-Modell für Versicherungsmakler interessant sein, die den Einmal-im-Leben-Steuersatz nicht nutzen können, um sich eine gravierende Steuerersparnis bei einem Verkauf gegen Einmalkaufpreis zu sichern. Wichtig dabei ist allerdings, dass nicht eine Steuerbelastung auf eine „hochgerechnete“ Rente kurz nach der Transaktion auf einmal fällig wird. Dann könnte der Makler zu Beginn seines Ruhestandes gleich mit einem hohen Liquiditätsengpass konfrontiert werden.
Viele Maklerrenten-Modelle bieten an, dass der Makler meist als Tippgeber weiter seine Kunden betreut. Ist das nicht eine Win-win-Situation für Makler und Maklerrenten-Anbieter?
Ja, die allermeisten Makler wünschen sich eine weiterhin gute Kundenbetreuung, damit sich zum Beispiel ein regional ausgerichteter Makler auch noch bei Tageslicht vor die Tür trauen kann. Bei einem so genannten Tippgeber-Status ist aber zu beachten, dass dafür keine Versicherungsvermittlung vorgesehen ist. Insofern beschränkt sich diese Art der Zusammenarbeit ausschließlich darauf, einen Interessenten zu benennen, der von einem Vermittlerkollegen beraten werden soll. Es gibt Makler-Rentenanbieter, die sich im Falle eines persönlichen Beratungsbedarfs anderer Kooperationspartner bedienen. Damit legt man auch das Schicksal seiner Rentenhöhe in fremde Hände.
Viele Anbieter erklären, dass durch die weitere Betreuung durch sie es zu keinem großen Kundenabrieb kommen wird. Stimmen Sie dem zu?
Dies kann ich nicht seriös beurteilen. Die Makler, die ich kennengelernt habe und Interesse an einer Maklerrente zeigten, störten sich meistens an steuerlichen Unwägbarkeiten und unbeantworteten Steuerfragen. Hier sei beispielsweise auch die Umsatzsteuer auf Rentenzahlungen genannt.
Auf welche Dinge muss ein Makler achten, wenn er sich für das Modell einer Maklerrente entscheidet?
Hier möchte ich auf Ihre zuvor bereits gestellte Frage bezüglich einer guten Betreuung anknüpfen. Der Makler sollte beim Makler-Rentenanbieter klären, wie genau das Betreuungsmodell aussieht und sich fragen, ob diese Betreuungsphilosophie zu seiner bisherigen passt. Außerdem ist die Einbindung eines – möglichst auf die Versicherungsmaklerbranche spezialisierten – Steuerberaters unverzichtbar. Letztendlich kommt es darauf an, was der Makler als Netto-Rente in der Tasche hat. Da eine Maklerrente über möglichst lange Zeiträume gezahlt werden soll, ist das Absicherungserfordernis eminent wichtig.
Im Markt bereits angebotene Patronatserklärungen helfen hier nicht immer, auch nicht für den Fall der Insolvenz eines Rentenanbieters. Das ist aus aktuellem Anlass der Corona-Krise deshalb interessant, weil ein Rentenanbieter einen staatlichen Schutzschirm ins Gespräch gebracht hat. Sie können sich vorstellen, dass das keine vertrauensfördernde Äußerung zugunsten der Maklerrente war.
Autor(en): Bernhard Rudolf