Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) werden durch die Gesundheitsreform künftig überproportional belastet und müssen mit Mehrbeiträgen von bis zu 25 Prozent rechnen. Das berichtet die Versicherungskammer Bayern.
Relevant für den Beitragsanstieg seien dabei drei Faktoren. Zum einen werde der Beitragssatz voraussichtlich auf 15,6 Prozent steigen. Aktuell liege die günstigste gesetzliche Krankenkasse bei 13,3 Prozent. "Allein dadurch steigt der Höchstbeitrag von rund 478 Euro auf knapp 562 Euro im Monat", so Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern.
Zudem darf eine gesetzliche Krankenkasse ab 2009 einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erheben, wenn sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 Euro bedeute dies eine monatliche Mehrbelastung von knapp 36 Euro.
Doch es könnte noch kostspieliger werden, prognostiziert der Versicherer, wenn der Gesetzgeber im November über die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für 2009 entscheidet. So sei seit 1970 der durchschnittliche Beitragssatz für die GKV von 8,2 auf 13,9 Prozent gestiegen. Ein Plus von 69 Prozent. Im gleichen Zeitraum habe sich die Beitragsbemessungsgrenze aber von 614 Euro auf 3.600 Euro mehr als verfünffacht.
Weitere Informationen zur Gesundheitsreform bietet die Versicherungsgesellschaft es im an.
Relevant für den Beitragsanstieg seien dabei drei Faktoren. Zum einen werde der Beitragssatz voraussichtlich auf 15,6 Prozent steigen. Aktuell liege die günstigste gesetzliche Krankenkasse bei 13,3 Prozent. "Allein dadurch steigt der Höchstbeitrag von rund 478 Euro auf knapp 562 Euro im Monat", so Manuela Kiechle, Vorstandsmitglied der Krankenversicherer der Versicherungskammer Bayern.
Zudem darf eine gesetzliche Krankenkasse ab 2009 einen Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent der Beitragsbemessungsgrenze erheben, wenn sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 50.000 Euro bedeute dies eine monatliche Mehrbelastung von knapp 36 Euro.
Doch es könnte noch kostspieliger werden, prognostiziert der Versicherer, wenn der Gesetzgeber im November über die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für 2009 entscheidet. So sei seit 1970 der durchschnittliche Beitragssatz für die GKV von 8,2 auf 13,9 Prozent gestiegen. Ein Plus von 69 Prozent. Im gleichen Zeitraum habe sich die Beitragsbemessungsgrenze aber von 614 Euro auf 3.600 Euro mehr als verfünffacht.
Weitere Informationen zur Gesundheitsreform bietet die Versicherungsgesellschaft es im an.
Autor(en): Versicherungsmagazin