Freie Finanzvermittler brauchen ihre Kunden ungefragt nicht über ihre Provisionen zu informieren. Dies gilt immer dann, wenn Kosten im Prospekt ausgewiesen sind, wie der Bundesgerichtshof laut der Kanzlei BMS Rechtsanwälte aus Düsseldorf entschieden hat (Az.: III ZR 170/10). "Das aktuelle Urteil bringt für freie Anlageberater, die sich immer häufiger gegen Klagen enttäuschter Anleger zur Wehr setzen müssen, endlich wieder Rechtssicherheit", heißt es bei BMS Rechtsanwälte, die den betroffenen Finanzvermittler vertrat.
Im Verfahren ging es übrigens um den sehr umstrittenen Fondsanteilskauf per Kredit. Über solche Konstruktionen sollen Kunden jährlich 20 bis 30 Milliarden Euro verlieren. Trotzdem bestätigte das höchste Zivilgericht eine frühere Entscheidung, die ebenfalls zwischen Bank- und freien Beraten unterschiedlich strenge Auflagen hinsichtlich der Haftung anlegte.
Gleiches Recht für alle
"Das dürfte sich erst ändern wenn für den grauen Kapitalmarkt das Wertpapierhandelsgesetz gilt", schätzt Marco Cabras, Sprecher der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Neben der künftigen Pflicht Provisionen offen zu legen, müssen die rund 80.000 freien Finanzvermittler künftig auch einen Sachkunde-Nachweis sowie eine Berufshaftpflicht-Versicherung vorweisen. Die Aufsicht soll, wie bei Versicherungsvermittlern künftig von den Gewerbeämtern ausgeübt werden. Hier sehen Verbraucherschützer hingegen noch eine Ungleichbehandlung mit Bankberatern, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) beaufsichtigt werden sollen. Demgegenüber wird die Aufsicht über Versicherungsvermittler ebenfalls von Gewerbeämtern durchgeführt. Die Regierung plant zumindest die Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte von der Bafin geprüft werden.
Pläne allein reichen nicht
Der DSW warnte aber vor einer zu frühen Euphorie. "Bisher kennen wir nur Absichtserklärungen der Regierung. Wir müssen genau schauen, was davon im Gesetz überbleibt", so Sprecher Cabras. Provisionsexzesse, werden derzeit von den Medien, auch den Versicherern vorgeworfen. Sie sollen laut dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nur bei wenigen Großvertrieben praktiziert werden. Der BVK wehrt sich so gegen eine Verallgemeinerung. "Versicherungsvermittler haben im Gegensatz zu einigen Vertriebsorganisationen ein Interesse an einer nachhaltigen, vertrauensvollen und langjährigen Kundenbeziehung", erklärte BVK-Präsident Michael Heinz. Im Gegensatz zu Banken und Finanzdienstleistern ist die Versicherungsvermittlung schon sein einigen Jahren streng reglementiert.
Im Verfahren ging es übrigens um den sehr umstrittenen Fondsanteilskauf per Kredit. Über solche Konstruktionen sollen Kunden jährlich 20 bis 30 Milliarden Euro verlieren. Trotzdem bestätigte das höchste Zivilgericht eine frühere Entscheidung, die ebenfalls zwischen Bank- und freien Beraten unterschiedlich strenge Auflagen hinsichtlich der Haftung anlegte.
Gleiches Recht für alle
"Das dürfte sich erst ändern wenn für den grauen Kapitalmarkt das Wertpapierhandelsgesetz gilt", schätzt Marco Cabras, Sprecher der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Neben der künftigen Pflicht Provisionen offen zu legen, müssen die rund 80.000 freien Finanzvermittler künftig auch einen Sachkunde-Nachweis sowie eine Berufshaftpflicht-Versicherung vorweisen. Die Aufsicht soll, wie bei Versicherungsvermittlern künftig von den Gewerbeämtern ausgeübt werden. Hier sehen Verbraucherschützer hingegen noch eine Ungleichbehandlung mit Bankberatern, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) beaufsichtigt werden sollen. Demgegenüber wird die Aufsicht über Versicherungsvermittler ebenfalls von Gewerbeämtern durchgeführt. Die Regierung plant zumindest die Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte von der Bafin geprüft werden.
Pläne allein reichen nicht
Der DSW warnte aber vor einer zu frühen Euphorie. "Bisher kennen wir nur Absichtserklärungen der Regierung. Wir müssen genau schauen, was davon im Gesetz überbleibt", so Sprecher Cabras. Provisionsexzesse, werden derzeit von den Medien, auch den Versicherern vorgeworfen. Sie sollen laut dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) nur bei wenigen Großvertrieben praktiziert werden. Der BVK wehrt sich so gegen eine Verallgemeinerung. "Versicherungsvermittler haben im Gegensatz zu einigen Vertriebsorganisationen ein Interesse an einer nachhaltigen, vertrauensvollen und langjährigen Kundenbeziehung", erklärte BVK-Präsident Michael Heinz. Im Gegensatz zu Banken und Finanzdienstleistern ist die Versicherungsvermittlung schon sein einigen Jahren streng reglementiert.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek