Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat nun dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD für einen flexibleren Übergang in den Ruhestand ab kommendem Jahr zugestimmt.
Zu den von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen gehört unter anderem die verbesserte Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen. Teilrente und Hinzuverdienst sollen "flexibel und individuell miteinander kombinierbar" sein. Der Hinzuverdienst soll "im Rahmen einer Jahresbetrachtung" stufenlos bei der Rente berücksichtigt werden.
Künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig
Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, soll dadurch künftig regelmäßig den Rentenanspruch erhöhen. Auch Vollrentner sollen in Zukunft in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen.
Arbeitet jemand nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, kann er auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichten, um so weitere Entgeltpunkte und damit einen höheren Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Um Rentenabschläge auszugleichen, soll es möglich sein, früher und flexibler als bisher zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Außerdem sollen neue Regeln der Rehabilitation und der Prävention die Leistungen der Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte stärken.
Gesonderte Arbeitgeberbeitrag fällt für fünf Jahre weg
Zudem soll die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer dadurch attraktiver werden, dass der bisher anfallende gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze für fünf Jahre wegfällt.
Textquelle: Deutscher Bundestag; Bildquelle: ©yuri arcurs /istock
Zu den von der Regierung vorgeschlagenen Maßnahmen gehört unter anderem die verbesserte Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen. Teilrente und Hinzuverdienst sollen "flexibel und individuell miteinander kombinierbar" sein. Der Hinzuverdienst soll "im Rahmen einer Jahresbetrachtung" stufenlos bei der Rente berücksichtigt werden.
Künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig
Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, soll dadurch künftig regelmäßig den Rentenanspruch erhöhen. Auch Vollrentner sollen in Zukunft in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sein, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen.
Arbeitet jemand nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, kann er auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichten, um so weitere Entgeltpunkte und damit einen höheren Rentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Um Rentenabschläge auszugleichen, soll es möglich sein, früher und flexibler als bisher zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen. Außerdem sollen neue Regeln der Rehabilitation und der Prävention die Leistungen der Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte stärken.
Gesonderte Arbeitgeberbeitrag fällt für fünf Jahre weg
Zudem soll die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer dadurch attraktiver werden, dass der bisher anfallende gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze für fünf Jahre wegfällt.
Textquelle: Deutscher Bundestag; Bildquelle: ©yuri arcurs /istock
Autor(en): versicherungsmagazin.de