Die Finanzierung der solidarischen Lebensleistungsrente steht unter einem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt. Das bestätigte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Darüber hinaus habe die Bundesregierung jedoch noch keine Aussagen zur konkreten Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen, zur Höhe oder zum Kreis der Anspruchsberechtigten getroffen. Auch seien noch keine Maßstäbe definiert worden, anhand derer der Erfolg einer solchen Rente bewertet werden soll, heißt es in der Antwort weiter.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Nach dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sollen sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Sozialversicherung auszahlen und dafür voraussichtlich bis 2017 eine solidarische Lebensleistungsrente eingeführt werden. Die Verbesserung soll vor allem Geringverdienern und Menschen zugute kommen, die Angehörige gepflegt und Kinder erzogen haben.
Durch eine Aufwertung der erworbenen Entgeltpunkte sollen nach dem Koalitionsvertrag diejenigen bessergestellt werden, die langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, Beiträge gezahlt haben (40 Jahre) und im Alter dennoch über weniger als 30 Entgeltpunkte Alterseinkommen verfügen. Bis 2023 sollen durch eine Übergangsregelung insbesondere die Erwerbsbiografien der Menschen in den neuen Ländern berücksichtigt werden, indem für sie bereits 35 Beitragsjahre genügen.
In jedem Fall sollen bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit wie Beitragsjahre behandelt werden. Danach soll zusätzliche Altersvorsorge als weitere Anspruchsvoraussetzung erforderlich sein.
Wer trotz dieser Aufwertung nicht auf eine Rente aus 30 Entgeltpunkten kommt und bedürftig ist, soll in einer zweiten Stufe einen entsprechenden Zuschlag erhalten. Die Finanzierung soll aus Steuermitteln erfolgen, unter anderem dadurch, dass Minderausgaben in der Grundsicherungim Alter und bei Erwerbsminderung als Steuerzuschuss der Rentenversicherung zufließen, sowie durch Abschmelzung des Wanderungsausgleichs.
Noch keine konkrete Ausgestaltung
Die Entscheidung, wie die Bundesregierung diese Aussagen aus dem Koalitionsvertrag zur Einführung, konkreten Ausgestaltung und Finanzierung einer solidarischen Lebensleistungsrente umsetzen wird, ist noch nicht gefallen.
Der Zahlbetrag einer Rente aus 30 Entgeltpunkten nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung seit dem Jahr 2005 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Zahlbetrag einer Rente aus 30 Entgeltpunkten im Jahresdurchschnitt (in Euro)
Text- und Grafikquellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesregierung
Darüber hinaus habe die Bundesregierung jedoch noch keine Aussagen zur konkreten Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen, zur Höhe oder zum Kreis der Anspruchsberechtigten getroffen. Auch seien noch keine Maßstäbe definiert worden, anhand derer der Erfolg einer solchen Rente bewertet werden soll, heißt es in der Antwort weiter.
Unterstützung für pflegende Angehörige
Nach dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sollen sich Lebensleistung und langjährige Beitragszahlung in der Sozialversicherung auszahlen und dafür voraussichtlich bis 2017 eine solidarische Lebensleistungsrente eingeführt werden. Die Verbesserung soll vor allem Geringverdienern und Menschen zugute kommen, die Angehörige gepflegt und Kinder erzogen haben.
Durch eine Aufwertung der erworbenen Entgeltpunkte sollen nach dem Koalitionsvertrag diejenigen bessergestellt werden, die langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, Beiträge gezahlt haben (40 Jahre) und im Alter dennoch über weniger als 30 Entgeltpunkte Alterseinkommen verfügen. Bis 2023 sollen durch eine Übergangsregelung insbesondere die Erwerbsbiografien der Menschen in den neuen Ländern berücksichtigt werden, indem für sie bereits 35 Beitragsjahre genügen.
In jedem Fall sollen bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit wie Beitragsjahre behandelt werden. Danach soll zusätzliche Altersvorsorge als weitere Anspruchsvoraussetzung erforderlich sein.
Wer trotz dieser Aufwertung nicht auf eine Rente aus 30 Entgeltpunkten kommt und bedürftig ist, soll in einer zweiten Stufe einen entsprechenden Zuschlag erhalten. Die Finanzierung soll aus Steuermitteln erfolgen, unter anderem dadurch, dass Minderausgaben in der Grundsicherungim Alter und bei Erwerbsminderung als Steuerzuschuss der Rentenversicherung zufließen, sowie durch Abschmelzung des Wanderungsausgleichs.
Noch keine konkrete Ausgestaltung
Die Entscheidung, wie die Bundesregierung diese Aussagen aus dem Koalitionsvertrag zur Einführung, konkreten Ausgestaltung und Finanzierung einer solidarischen Lebensleistungsrente umsetzen wird, ist noch nicht gefallen.
Der Zahlbetrag einer Rente aus 30 Entgeltpunkten nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung seit dem Jahr 2005 ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Zahlbetrag einer Rente aus 30 Entgeltpunkten im Jahresdurchschnitt (in Euro)
Jahr | alte Länder | neue Länder |
2005 | 712,47 | 627,68 |
2006 | 710,90 | 626,31 |
2007 | 709,97 | 625,29 |
2008 | 714,10 | 628,99 |
2009 | 725,26 | 640,40 |
2010 | 735,11 | 652,15 |
2011 | 736,31 | 653,21 |
2012 | 748,02 | 663,85 |
2013 | 756,20 | 681,54 |
2014 | 763,47 | 701,31 |
Text- und Grafikquellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesregierung
Autor(en): versicherungsmagazin.de