FDP für ein steuerlich gefördertes Altersvorsorgekonto

Das von der Regierung vorgestellte Konzept zur Mitarbeiterbeteiligung stieß nicht überall auf Gegenliebe. So übte etwa der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Kritik an dem Konstrukt und sprach sich für ein aus. Einen weiteren Vorstoß in Sachen Mitarbeiterbeteiligung wagt nun die FDP-Fraktion. Sie fordert, die "weitgehend künstliche Trennung" zwischen betrieblicher Altersvorsorge und Mitarbeiterbeteiligung aufzuheben und für beide Formen gleiche Förderregeln festzulegen. In einem Antrag zur Stärkung der eigenverantwortlichen Vorsorge verlangen die Liberalen von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zur Einführung eines steuerlich geförderten Altersvorsorgekontos.

Dieses Konto solle wie bei der Riester-Rente ein zertifizierter Sparvertrag zwischen dem Altersvorsorgesparer und einem Produktanbieter sein. Es solle als Sondervermögen geführt werden und vor Insolvenz geschützt sein, so die Idee der FDP. Eine Insolvenzsicherung über den Pensionssicherungsverein sei daher nicht notwendig. Der Arbeitgeber dürfe das Vorsorgevermögen nicht beleihen, verlangt die FDP. Die einzige Verpflichtung des Arbeitgebers bestünde darin, einen Betrag auf das Altersvorsorgekonto des Arbeitnehmers einzuzahlen. Dieser hätte dann die Wahlfreiheit im Hinblick auf Anbieter und Produkt.

Frei verfügbares Kapital
Ein Zwang zur Verrentung oder eine Nichtvererbbarkeit sieht der Vorschlag der Liberalen nicht vor. In der Auszahlungsphase wäre das Kapital frei verfügbar und könne so etwa für die Altersvorsorge, die Immobiliendarlehenstilgung oder die Kinderausbildung genutzt werden. Wechseln die Arbeitnehmer ihre Arbeitsstelle oder machen sie sich selbstständig, solle das Konto weitergeführt werden können, heißt es. Bei Arbeitslosigkeit könne es dagegen ruhen oder als private Altersvorsorge weitergeführt werden.

Gespart würde aus unversteuertem und nicht mit Sozialbeiträgen belastetem Einkommen. Die Förderung wäre gemeinsam mit der betrieblichen Altersvorsorge auf vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in die allgemeine Rentenversicherung beschränkt. Derzeit sind das 2.544 Euro in Jahr. Auszahlungen sollten erst zulässig sein, wenn der Sparer das 60. Lebensjahr erreicht habe. Zudem will die FDP das Investmentgesetz um Anlagemöglichkeiten erweitern, damit Arbeitnehmer auch über Investmentfonds Beteiligungen an nichtbörsennotierten Unternehmen erwerben können.

Mehr Transparenz und Flexibilität
Die Bündelung von betrieblicher Altersvorsorge und Mitarbeiterbeteiligung unter einem Dach werde die Transparenz und die Flexibilität des Vorsorgesparens steigern und neue Anreize schaffen, sind sich die Liberalen sicher. Das Konzept verursache keine zusätzlichen Mindereinnahmen für den Staat oder die Sozialversicherungssysteme, da es sich in das bestehende System der betrieblichen Altersvorsorge integriere, heißt es.

Den detaillierten Antrag der FDP gibt es im .

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

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