Expertengruppe IDD soll Durcheinander verhindern

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Mit Inkrafttreten der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD am 23. Februar 2018 müssen Anbieter für Produkte, die neu in den Markt gebracht werden sowie für bereits vorhandene Produkte mit erheblichen Veränderungen ein so genanntes Produktfreigabeverfahren entwickeln. Abstrakt muss dann ein Zielmarkt festgelegt werden, mit dem der konkrete Kunde in der Beratung abgeglichen werden kann. Diese Vorgabe betrifft das gesamte Produktspektrum.

Marktteilnehmer befürchten, dass jeder Anbieter seinen eigenen Weg einschlagen könnte. Die Folgen wären für Vermittler wie Kunden fatal, warnt der Arbeitskreis Beratungsprozesse, die Non-Profit-Initiative für Beratungsstandards und Beratungsqualität. "Vermehrt fragen Versicherer an, ob wir als übergreifende und unabhängige Institution nicht einheitliche Vorgaben für die Branche entwickeln könnten", sagt Arbeitskreis-Koordinator Friedel Rohde. "Ohne verlässliche Standards zu agieren, wäre schließlich unverantwortlich. Wir nehmen den Ball auf und haben kurzfristig eine Expertengruppe IDD ins Leben gerufen", so Rohde weiter.

Wie ein Buch mit sieben Siegeln
Vertreter von Versicherungsunternehmen, Juristen sowie Vermittler arbeiten an einem gemeinsamen Verständnis der IDD-Vorgaben. "Die Zielmarktdefinition weist Parallelen zu Produktinformationsblättern auf, aber auch Elemente von Zielgruppenbeschreibungen aus dem Marketing", so Gruppenleiter Marco Habschick. "Momentan sitzen selbst Fachleute vor den Paragrafen und EIOPA-Erläuterungen noch wie vor einem Buch mit sieben Siegeln."

Insgesamt herrsche aber Konsens, dass zumindest der Kompositbereich keine großen Herausforderungen darstellen sollte. Und auch im Personengeschäft habe die Expertengruppe erste Vorstellungen einer zweckmäßigen Struktur für die Zielmarktdefinition entwickelt. Im Idealfall werde sie auf die Datenerhebung im Rahmen des Beratungsprozesses abgestimmt.

Kostenloser Download für alle Vermittler
Der Arbeitskreis hatte erst zu Jahresbeginn neue Empfehlungen und Materialien für die Versorgungsanalyse (Altersvorsorge und Geldanlage) veröffentlicht. Die künftigen Zielmarktdefinitionen der Produktgeber sollten darauf abgestimmt werden. Bis zum Jahresende will die Expertengruppe IDD erste umsetzbare Ergebnisse vorlegen.

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse stellt alle Beratungshilfen und Arbeitsmittel in digitaler Form im Internet auf seiner Download-Seite bereit. Vermittler dürfen das gesamte Material kostenlos nutzen.

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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