Das so genannte ewige Widerrufsrecht für mangelhafte Immobilienkreditverträge, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden, wird abgeschafft. Dies hat das Bundeskabinett kürzlich beschlossen. Viele dieser Verträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.
Verbraucher die einen Altvertrag besitzen, bleibt nach Inkrafttreten des Gesetzes noch drei Monate Zeit, um von ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz Ulrich Kelber kommentierte die Änderung: "Mit der Regelung schaffen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wer seinen Vertrag widerrufen möchte, hat hierfür drei Monate Zeit. Damit schaffen wir Rechtssicherheit."
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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Verbraucher die einen Altvertrag besitzen, bleibt nach Inkrafttreten des Gesetzes noch drei Monate Zeit, um von ihrem möglicherweise bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz Ulrich Kelber kommentierte die Änderung: "Mit der Regelung schaffen wir einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Interesse der Kreditwirtschaft an Rechtssicherheit und dem Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wer seinen Vertrag widerrufen möchte, hat hierfür drei Monate Zeit. Damit schaffen wir Rechtssicherheit."
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Autor(en): versicherungsmagazin.de