Versicherungsvermittler müssen sich auf eine Zunahme der Regulierung einstellen, so BVK-Geschäftsführerin Anja C. Kahlscheuer beim 3. Versicherungsvermittlertag der IHK Köln. Hauptbetroffene dürften die Makler werden.
Die Europäische Kommission gibt nach Einschätzung von Kahlscheuer, die seit 1. Januar 2012 die Verantwortung für den Bereich EU-Recht beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) trägt, der Finanzmarktrichtlinie MiFID Priorität bei der Überarbeitung. Bereits seit Ende vergangenen Jahres liegt ein Entwurf der MiFID II vor, während die Betroffenen weiterhin auf einen Entwurf der zeitgleich zu überarbeitenden IMD II (Versicherungsvermittlerrichtlinie II) warten. Kahlscheuer erwartet, dass der ursprünglich für "Frühjahr 2012" angekündigte Entwurf wohl nicht mehr vor der Sommerpause erscheinen wird und nannte September als einen möglichen Erscheinungszeitpunkt.
Keine lange Übergangsfrist geplant
Dennoch sollten Vermittler und Versicherer nicht darauf hoffen, dass sie noch einmal so viel Zeit für die Umsetzung erhalten werden wie bei der IMD I, warnte Kahlscheuer. Denn diesmal werde es wohl keine großzügigen Übergangsfristen geben. Die neue Vermittlerrichtlinie dürfte 2013 oder spätestens 2014 in Kraft treten und müsste dann unmittelbar ins deutsche Recht übernommen werden.
Immerhin hätten sich aber Hardliner in der EU nicht durchsetzen können, die gefordert hatten, die Vermittlerrichtlinie nach dem so genannten Lamfalussy-Verfahren als Rahmenrichtlinie auszugestalten, auf deren Basis anschließend die EU-Kommission Details zur Umsetzung entwickeln und die nationalen Aufsichtsbehörden wie die deutsche BaFin direkt anweisen kann, diese umzusetzen. Die Vermittlerrichtlinie werde stattdessen weiterhin das Ziel einer Minimalharmonisierung verfolgen, die dann vom jeweiligen EU-Land eigenverantwortlich umzusetzen ist. Das sei für Deutschland gut, meinte Kahlscheuer, weil die bisherige Richtlinie hier besser umgesetzt worden sei als in vielen anderen Ländern.
Internetvertrieb wird schärfer reguliert
Viele Details sind aber noch im Fluss, so Kahlscheuer weiter. So werde beispielsweise noch darum gerungen, wie weit der Anwendungsbereich der IMD II gefasst wird. So ist noch nicht klar, ob alle im Verkaufsprozess involvierten Angestellten erfasst und künftig registriert werden müssen.
Sicher sei bisher nur, dass der Internetvertrieb künftig ausdrücklich erfasst und reguliert wird. Dieser spiele in Ländern wie Großbritannien und Irland eine erhebliche Rolle im Markt. Auch die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hatte sich kürzlich zum Internetvertrieb geäußert und Missstände in der Beaufsichtigung in vielen Ländern beklagt.
Weiterbildung ja, aber bitte ohne Sanktionen
Ein Ziel der EU sei, die Aus- und Weiterbildung besser zu harmonisieren, vor allem um einen Prüfungstourismus in der Union zu verhindern, mit der die sehr unterschiedlich weitgehenden Sachkundeanforderungen definiert wurden. Allerdings fehlen im bisher innoffiziell bekannt gewordenen Entwurf konkrete Bildungsanforderungen. Gefordert wird auch eine geregelte Weiterbildung, damit die Vermittler fachlich auf dem Stand der Zeit bleiben. Hier erwartet Kahlscheuer, dass es mindestens zu einer Empfehlung kommen wird, die auch der BVK aus berufsstandspolitischer Sicht begrüßt. Gleichzeitig lehnt er aber eine gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung ab, insbesondere wenn sie mit Sanktionen wie dem Verlust der Gewerbeerlaubnis bei Nichterfüllung verbunden werden sollte.
Weitgehende Offenlegung, vielleicht auch Courtageverbot
Die wohl einschneidendste Regulierung ist im Bereich der Vergütung zu erwarten. Auch hier gibt es noch keine abschließende Festlegung, so Kahlscheuer. Mindestens sei aber wohl die Idee vom Tisch, die Höhe der Provisionen zu beschneiden. Nicht vom Tisch ist dagegen der Vorschlag, Maklern die Courtage zu verbieten, damit deren Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt wird. Das müsste mit einer Pflicht zur Nettotarifierung für die Versicherer verbunden werden.
Wahrscheinlich wird allerdings nach Produktkategorien unterschieden werden. So ist damit zu rechnen, dass für so genannte PRIP-Produkte, zu denen bisher als Einziges die fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung gesichert gezählt werden kann, verschärfte Pflichten der Vermittler gelten werden. Hier kann es sein, dass sich Vermittler nur noch dann als "unabhängig" bezeichnen dürfen, wenn sie keine Courtagen oder ähnliche Vergütungen von Versichererseite erhalten. Vorbild dafür könnte der derzeitige Entwurf der MiFID II sein.
Ansonsten muss mindestens mit Transparenzvorgaben gerechnet werden, damit der Kunde verstehen kann, welche Interessen bei der Beratung und Produktempfehlung im Spiel sind. Danach muss die Natur und Quelle der Vergütung offengelegt werden. Derzeit favorisiert Brüssel nach Kahlscheuers Worten die so genannte "hard disclosure"-Lösung, wonach diese Informationen ungefragt dem Kunden mitgeteilt werden müssen. Das soll in der Lebensversicherung sofort und in der Schadenversicherung nach einer Übergangszeit von drei Jahren eingeführt werden, so ein derzeit in der EU-Kommission kursierender Vorschlag.
Nachbarn sind weiter
Kahlscheuer wies aber darauf hin, dass alle diese Vorschläge noch einen Diskussionscharakter haben. "Das kann sich in zwei Wochen wieder ändern", so ihre Erfahrung mit der Arbeit der Kommission.Dennoch dürfe man nicht übersehen, dass in der EU einige Länder bereits weiter sind als Deutschland, was die Regelung der Unabhängigkeit der Makler angeht. So führt Großbritannien gerade ein Provisionsverbot für Makler in den kapitalbildenden Produkten ein. Auch in den Niederlanden darf in der Lebensversicherung nur noch eine Direktvergütung zwischen Vermittlern und Kunden vereinbart werden. In den skandinavischen Ländern hat man teilweise schon etliche Jahre Erfahrung mit Courtageverboten.
Bild: © Gerd Altmann /
Die Europäische Kommission gibt nach Einschätzung von Kahlscheuer, die seit 1. Januar 2012 die Verantwortung für den Bereich EU-Recht beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) trägt, der Finanzmarktrichtlinie MiFID Priorität bei der Überarbeitung. Bereits seit Ende vergangenen Jahres liegt ein Entwurf der MiFID II vor, während die Betroffenen weiterhin auf einen Entwurf der zeitgleich zu überarbeitenden IMD II (Versicherungsvermittlerrichtlinie II) warten. Kahlscheuer erwartet, dass der ursprünglich für "Frühjahr 2012" angekündigte Entwurf wohl nicht mehr vor der Sommerpause erscheinen wird und nannte September als einen möglichen Erscheinungszeitpunkt.
Keine lange Übergangsfrist geplant
Dennoch sollten Vermittler und Versicherer nicht darauf hoffen, dass sie noch einmal so viel Zeit für die Umsetzung erhalten werden wie bei der IMD I, warnte Kahlscheuer. Denn diesmal werde es wohl keine großzügigen Übergangsfristen geben. Die neue Vermittlerrichtlinie dürfte 2013 oder spätestens 2014 in Kraft treten und müsste dann unmittelbar ins deutsche Recht übernommen werden.
Immerhin hätten sich aber Hardliner in der EU nicht durchsetzen können, die gefordert hatten, die Vermittlerrichtlinie nach dem so genannten Lamfalussy-Verfahren als Rahmenrichtlinie auszugestalten, auf deren Basis anschließend die EU-Kommission Details zur Umsetzung entwickeln und die nationalen Aufsichtsbehörden wie die deutsche BaFin direkt anweisen kann, diese umzusetzen. Die Vermittlerrichtlinie werde stattdessen weiterhin das Ziel einer Minimalharmonisierung verfolgen, die dann vom jeweiligen EU-Land eigenverantwortlich umzusetzen ist. Das sei für Deutschland gut, meinte Kahlscheuer, weil die bisherige Richtlinie hier besser umgesetzt worden sei als in vielen anderen Ländern.
Internetvertrieb wird schärfer reguliert
Viele Details sind aber noch im Fluss, so Kahlscheuer weiter. So werde beispielsweise noch darum gerungen, wie weit der Anwendungsbereich der IMD II gefasst wird. So ist noch nicht klar, ob alle im Verkaufsprozess involvierten Angestellten erfasst und künftig registriert werden müssen.
Sicher sei bisher nur, dass der Internetvertrieb künftig ausdrücklich erfasst und reguliert wird. Dieser spiele in Ländern wie Großbritannien und Irland eine erhebliche Rolle im Markt. Auch die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA hatte sich kürzlich zum Internetvertrieb geäußert und Missstände in der Beaufsichtigung in vielen Ländern beklagt.
Weiterbildung ja, aber bitte ohne Sanktionen
Ein Ziel der EU sei, die Aus- und Weiterbildung besser zu harmonisieren, vor allem um einen Prüfungstourismus in der Union zu verhindern, mit der die sehr unterschiedlich weitgehenden Sachkundeanforderungen definiert wurden. Allerdings fehlen im bisher innoffiziell bekannt gewordenen Entwurf konkrete Bildungsanforderungen. Gefordert wird auch eine geregelte Weiterbildung, damit die Vermittler fachlich auf dem Stand der Zeit bleiben. Hier erwartet Kahlscheuer, dass es mindestens zu einer Empfehlung kommen wird, die auch der BVK aus berufsstandspolitischer Sicht begrüßt. Gleichzeitig lehnt er aber eine gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung ab, insbesondere wenn sie mit Sanktionen wie dem Verlust der Gewerbeerlaubnis bei Nichterfüllung verbunden werden sollte.
Weitgehende Offenlegung, vielleicht auch Courtageverbot
Die wohl einschneidendste Regulierung ist im Bereich der Vergütung zu erwarten. Auch hier gibt es noch keine abschließende Festlegung, so Kahlscheuer. Mindestens sei aber wohl die Idee vom Tisch, die Höhe der Provisionen zu beschneiden. Nicht vom Tisch ist dagegen der Vorschlag, Maklern die Courtage zu verbieten, damit deren Unabhängigkeit nicht beeinträchtigt wird. Das müsste mit einer Pflicht zur Nettotarifierung für die Versicherer verbunden werden.
Wahrscheinlich wird allerdings nach Produktkategorien unterschieden werden. So ist damit zu rechnen, dass für so genannte PRIP-Produkte, zu denen bisher als Einziges die fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung gesichert gezählt werden kann, verschärfte Pflichten der Vermittler gelten werden. Hier kann es sein, dass sich Vermittler nur noch dann als "unabhängig" bezeichnen dürfen, wenn sie keine Courtagen oder ähnliche Vergütungen von Versichererseite erhalten. Vorbild dafür könnte der derzeitige Entwurf der MiFID II sein.
Ansonsten muss mindestens mit Transparenzvorgaben gerechnet werden, damit der Kunde verstehen kann, welche Interessen bei der Beratung und Produktempfehlung im Spiel sind. Danach muss die Natur und Quelle der Vergütung offengelegt werden. Derzeit favorisiert Brüssel nach Kahlscheuers Worten die so genannte "hard disclosure"-Lösung, wonach diese Informationen ungefragt dem Kunden mitgeteilt werden müssen. Das soll in der Lebensversicherung sofort und in der Schadenversicherung nach einer Übergangszeit von drei Jahren eingeführt werden, so ein derzeit in der EU-Kommission kursierender Vorschlag.
Nachbarn sind weiter
Kahlscheuer wies aber darauf hin, dass alle diese Vorschläge noch einen Diskussionscharakter haben. "Das kann sich in zwei Wochen wieder ändern", so ihre Erfahrung mit der Arbeit der Kommission.Dennoch dürfe man nicht übersehen, dass in der EU einige Länder bereits weiter sind als Deutschland, was die Regelung der Unabhängigkeit der Makler angeht. So führt Großbritannien gerade ein Provisionsverbot für Makler in den kapitalbildenden Produkten ein. Auch in den Niederlanden darf in der Lebensversicherung nur noch eine Direktvergütung zwischen Vermittlern und Kunden vereinbart werden. In den skandinavischen Ländern hat man teilweise schon etliche Jahre Erfahrung mit Courtageverboten.
Bild: © Gerd Altmann /
Autor(en): Professor Dr. Matthias Beenken