Die deutsche Versicherungswirtschaft hat die politische Einigung der Mitgliedstaaten, die das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene pauschale Verbot geschlechtsdifferenzierter Versicherungstarife nicht übernimmt, begrüßt.
Im Unterschied zur EU-Kommission erkennt der Ministerrat es als gerechtfertigt an, wenn neben Risikofaktoren wie Alter oder Beruf auch das Geschlecht bei der Kalkulation von Versicherungstarifen berücksichtigt wird. Dass die Mitgliedstaaten auch in Zukunft den Versicherern gestatten können, Männern oder Frauen als Ausgleich für geringere Risiken auch niedrigere Prämien anzubieten, sei eine gute Entscheidung für die Verbraucher. Der Ministerrat schreibt das Verbot einer geschlechtsbedingten Differenzierung bei der Prämienkalkulation lediglich in den Fällen fest, in denen keine die Differenzierung ausreichend rechtfertigenden versicherungsmathematischen Gründe vorliegen.
Nach Auffassung der deutschen Versicherer wäre die Attraktivität von Versicherungen als Produkt der freiwilligen Vorsorge gefährdet worden, falls sich die Europäische Kommission mit ihrer ursprünglichen Forderung durchgesetzt hätte: Im Gegensatz zu Sozialversicherungssystemen mit Pflichtmitgliedschaft, bei denen die Zusammensetzung nach Frauen und Männern fest steht und über die Jahre relativ konstant bleibt, müssten private Versicherer aufgrund der unvorhersehbaren Fluktuation im Versichertenbestand wie derzeit in Frankreich der Kalkulation das jeweils schlechteste Risiko zugrunde legen: Männer hätten dann ca. zehn Prozent mehr für Rentenversicherungen zu zahlen, Risikolebensversicherungen hätten sich für Frauen je nach Alter um 50 bis 80 Prozent verteuert.
Quelle: GDV
Im Unterschied zur EU-Kommission erkennt der Ministerrat es als gerechtfertigt an, wenn neben Risikofaktoren wie Alter oder Beruf auch das Geschlecht bei der Kalkulation von Versicherungstarifen berücksichtigt wird. Dass die Mitgliedstaaten auch in Zukunft den Versicherern gestatten können, Männern oder Frauen als Ausgleich für geringere Risiken auch niedrigere Prämien anzubieten, sei eine gute Entscheidung für die Verbraucher. Der Ministerrat schreibt das Verbot einer geschlechtsbedingten Differenzierung bei der Prämienkalkulation lediglich in den Fällen fest, in denen keine die Differenzierung ausreichend rechtfertigenden versicherungsmathematischen Gründe vorliegen.
Nach Auffassung der deutschen Versicherer wäre die Attraktivität von Versicherungen als Produkt der freiwilligen Vorsorge gefährdet worden, falls sich die Europäische Kommission mit ihrer ursprünglichen Forderung durchgesetzt hätte: Im Gegensatz zu Sozialversicherungssystemen mit Pflichtmitgliedschaft, bei denen die Zusammensetzung nach Frauen und Männern fest steht und über die Jahre relativ konstant bleibt, müssten private Versicherer aufgrund der unvorhersehbaren Fluktuation im Versichertenbestand wie derzeit in Frankreich der Kalkulation das jeweils schlechteste Risiko zugrunde legen: Männer hätten dann ca. zehn Prozent mehr für Rentenversicherungen zu zahlen, Risikolebensversicherungen hätten sich für Frauen je nach Alter um 50 bis 80 Prozent verteuert.
Quelle: GDV
Autor(en): SN