Erträge aus Lebensversicherungen nur noch zur Hälfte steuerfrei

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat Mitte letzter Woche einen Kompromissvorschlag zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen unterbreitet. Dem ist der Bundestag am letzten Freitag gefolgt: Der Auszahlungsbetrag bei Kapitallebensversicherungen und fondsgebundenen Lebensversicherungen, die ab 2005 abgeschlossen werden, wird zur Hälfte versteuert (Halbeinkünfteverfahren). Voraussetzung: Der Vertrag läuft mindestens über 12 Jahre und wird frühestens nach dem 60. Geburtstag des Steuerpflichtigen ausgezahlt. Auch der Sonderausgabenabzug entfällt für Beiträge zu Lebensversicherungen.

Bisher sind die Erträge aus solchen Policen nach einer Mindestlaufzeit von zwölf Jahren steuerfrei – unabhängig vom Alter des versicherten. Der Gesetzesbeschluss des Bundestages hatte noch vorgesehen, die Erträge aus neuen Policen ab 2005 als außerordentliche Einkünfte zu behandeln (so genannte Fünftelregelung). Die ist nun vom Tisch. Es fehlt nur noch das Ja-Wort des Bundesrates (nächste Tagung: 11. Juni). Da hat die Opposition die Mehrheit, die zuletzt im Bundestag gegen den Kompromiss gestimmt hatte, nachdem sie im Vermittlungsausschuss noch dafür gewesen war.

Die hälftige Besteuerung sei sachgerecht, so der Vermittlungsausschuss, "denn Versicherungserträge stammen häufig zu einem großen Teil aus Dividenden oder Aktienveräußerungen, die beim Direktanleger nur zur Hälfte erfasst werden". Die bisherigen zusätzlichen Voraussetzungen – mindestens fünf Jahre lang Einzahlung laufender Beiträge (keine Einmalzahlung) sowie Todesfallschutz in Höhe von mindestens 60 Prozent der Versicherungssumme – müssen laut GDV-Interpretation auch künftig erfüllt sein. Wer diese Regeln missachtet, muss die Kapitalerträge am Ende voll versteuern, sofern der Sparerfreibetrag ausgeschöpft wird (reicht nur bis 1.421 Euro pro Person). Damit dürften Steuersparmodelle wie das Beitragsdepot für Jüngere passe’ sein.

Nun soll nur noch echte Altersvorsorge mit Kapitalversicherungen, die ab 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, begünstigt werden. Im Vorteil ist künftig wohl aber die private Rentenversicherung, insbesondere die so genannte Rürup-Rente, von der noch kein einziges Angebot auf dem Markt ist. Sie wird bei der Auszahlung voll besteuert. Gleichzeitig werden die Aufwendungen stärker als bisher von der Steuer freigestellt werden. Ab 2005 sind dies 60 Prozent der Beiträge, die dann zu 50 Prozent der Einkommensteuer unterworfen wird (oberhalb der Freibeträge von 20.000 Euro pro Jahr). Allerdings dürfen diese neuen Leibrenten weder vererbt, übertragen, beliehen noch veräußert oder kapitalisiert werden. Außerdem ist die Auszahlung erst ab 60 erlaubt. Sonst gibt es keine Förderung.

Chancen hat aber auch die klassische Privatrente, die zumindest teilweise vererbt werden kann (fünf oder zehn Jahre Rentengarantie). Bis zu einem Freibetrag von 20.000 Euro pro Jahr sollen Beiträge als Sonderausgaben absetzbar sein. Bei der Auszahlung sinkt die Besteuerung gegenüber dem bisherigen Ertragsanteil (z.B. 27 Prozent bei Auszahlung ab 65) sogar (18 Prozent mit Auszahlung ab 65). Allerdings lässt das Gesetz noch Interpretationsspielraum, ob damit tatsächlich auch Neuabschlüsse ab 2005 auf diese Weise gefördert werden sollen.

Die Botschaft, die für alle Neuabschlüsse ab 2005 gelten soll, lautet: Bei Alterseinkünften wird der Systemwechsel von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung vollzogen (auch bei der Betriebsrente). Voll gefördert werden nur noch Renten: Beiträge werden zunehmend steuerfrei gestellt, Auszahlungen dagegen voll besteuert. Damit bleibt die Kapitallebensversicherung weiterhin ein Sonderfall: Beiträge stammen künftig voll aus versteuertem Einkommen, Erträge werden nochmals (zu 50 Prozent) besteuert.

Autor(en): Detlef Pohl

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