Die bietet ab sofort ein eigens für Menschen mit geringfügiger Beschäftigung konzipiertes Vorsorgekonzept an. Mit den neuen Angebot will der Versicherer die rund 18 Prozent der Erwerbstätigen erreichen, die über einen so genannten Mini- oder Midijob verfügen und nur geringe Leistungen von der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten dürfen.
Das neue Vorsorgekonzept, das die Ergo-Tochter Victoria Lebensversicherung gemeinsam mit dem Würzburger Verein "Minijobrente" entwickelt hat, soll den Mini- und Midijobbern, die längerfristig für einen Arbeitgeber tätig sind, die Vorteile einer staatlich geförderten betrieblichen oder einer Zulagen geförderten privaten Altersvorsorge ermöglichen.
Künftig können sie in Absprache mit dem Arbeitgeber ihre Arbeitszeit um zwei oder drei Stunden pro Woche erhöhen. Anstelle von zusätzlichem Lohn wird die Extraarbeit mit einer Rentenanwartschaft in einer Pensions- oder Unterstützungskasse vergolten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die passive Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Verein "Minijobrente", an den die Beiträge abgeführt werden.
Neues Konzept rechnet sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das neue Konzept soll sich für beide Seiten rechnen: Der Unternehmer muss für die Mehrarbeit keine weiteren Steuern und Sozialabgaben abführen. Der Arbeitnehmer überschreitet nicht die Verdienstgrenzen einer geringfügigen Beschäftigung und kann seine künftige Rente verbessern.
Als Minijobs gelten alle Tätigkeiten, die einen Verdienst von maximal 400 Euro im Monat nicht überschreiten und die daher in der Regel nicht abgabenpflichtig sind. Lediglich der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe von 30 Prozent. Bei einer gewerblichen Beschäftigung entfallen davon 15 Prozent auf die Rentenversicherung, 13 Prozent auf die Krankenversicherung und zwei Prozent auf die Lohnsteuer. Bei Tätigkeiten in privaten Haushalten fallen nur jeweils fünf Prozent für Renten- und Krankenversicherung und zwei Prozent für die Lohnsteuer an.
Bei Arbeitsverhältnissen in der so genannten Gleitzone – so genannte Midijobs - ist monatlich ein Maximalverdienst von bis zu 800 Euro erlaubt. Die Arbeitnehmer haben je nach Einkommen einen reduzierten Beitrag von mindestens 11, höchstens 21 Prozent in die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Arbeitgeber müssen den vollen Anteil entrichten.
Geringfügige Beschäftigung bedeutet geringe gesetzliche Rente
Für beide Arten der geringfügigen Beschäftigung gilt aber, dass aufgrund des niedrigen Einkommens die spätere Rentenanwartschaft gering ausfäll. So erzielt ist laut Ergo mit einer 400-Euro-Beschäftigung nach zwanzig Jahren eine monatliche Rente von ungefähr 65,20 Euro fällig. Bei freiwilliger Pflichtversicherung erhöht sich dieser Betrag auf 86,40 Euro. Die Experten der Victoria Lebensversicherung empfehlen Minijobbern dennoch, die Versicherungsbeiträge der Arbeitgeber selbst auf den regulären Satz von derzeit 19,9 Prozent aufzustocken: Dann bestehe ein Anspruch auf die Zulagen zur Riester-Rente und auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das neue Vorsorgekonzept, das die Ergo-Tochter Victoria Lebensversicherung gemeinsam mit dem Würzburger Verein "Minijobrente" entwickelt hat, soll den Mini- und Midijobbern, die längerfristig für einen Arbeitgeber tätig sind, die Vorteile einer staatlich geförderten betrieblichen oder einer Zulagen geförderten privaten Altersvorsorge ermöglichen.
Künftig können sie in Absprache mit dem Arbeitgeber ihre Arbeitszeit um zwei oder drei Stunden pro Woche erhöhen. Anstelle von zusätzlichem Lohn wird die Extraarbeit mit einer Rentenanwartschaft in einer Pensions- oder Unterstützungskasse vergolten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die passive Mitgliedschaft des Arbeitgebers im Verein "Minijobrente", an den die Beiträge abgeführt werden.
Neues Konzept rechnet sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Das neue Konzept soll sich für beide Seiten rechnen: Der Unternehmer muss für die Mehrarbeit keine weiteren Steuern und Sozialabgaben abführen. Der Arbeitnehmer überschreitet nicht die Verdienstgrenzen einer geringfügigen Beschäftigung und kann seine künftige Rente verbessern.
Als Minijobs gelten alle Tätigkeiten, die einen Verdienst von maximal 400 Euro im Monat nicht überschreiten und die daher in der Regel nicht abgabenpflichtig sind. Lediglich der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe von 30 Prozent. Bei einer gewerblichen Beschäftigung entfallen davon 15 Prozent auf die Rentenversicherung, 13 Prozent auf die Krankenversicherung und zwei Prozent auf die Lohnsteuer. Bei Tätigkeiten in privaten Haushalten fallen nur jeweils fünf Prozent für Renten- und Krankenversicherung und zwei Prozent für die Lohnsteuer an.
Bei Arbeitsverhältnissen in der so genannten Gleitzone – so genannte Midijobs - ist monatlich ein Maximalverdienst von bis zu 800 Euro erlaubt. Die Arbeitnehmer haben je nach Einkommen einen reduzierten Beitrag von mindestens 11, höchstens 21 Prozent in die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Arbeitgeber müssen den vollen Anteil entrichten.
Geringfügige Beschäftigung bedeutet geringe gesetzliche Rente
Für beide Arten der geringfügigen Beschäftigung gilt aber, dass aufgrund des niedrigen Einkommens die spätere Rentenanwartschaft gering ausfäll. So erzielt ist laut Ergo mit einer 400-Euro-Beschäftigung nach zwanzig Jahren eine monatliche Rente von ungefähr 65,20 Euro fällig. Bei freiwilliger Pflichtversicherung erhöht sich dieser Betrag auf 86,40 Euro. Die Experten der Victoria Lebensversicherung empfehlen Minijobbern dennoch, die Versicherungsbeiträge der Arbeitgeber selbst auf den regulären Satz von derzeit 19,9 Prozent aufzustocken: Dann bestehe ein Anspruch auf die Zulagen zur Riester-Rente und auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Autor(en): Versicherungsmagazin