Entwurf zur VVG-Reform - ein großer Wurf

Überraschend viel Echo erhielt der jetzt vorgelegte Entwurf zur Novelle, mit der das Versicherungsvertragsrecht (VVG) reformiert werden soll. Justizministerin Brigitte Zypries gab die wichtigsten Eckpunkte bekannt. "Einige der vorgestellten Eckpunkte werden kritisch zu begleiten sein", teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Die deutschen Lebensversicherer werden dazu am 1. März 2006 ein eigenes Transparenz-Konzept vorstellen, das über die jetzt von der Ministerin vorgelegten Details zur VVG-Reform hinausgehen soll. "Wenn dieser Referentenentwurf Gesetz wird, ist das ein großer Wurf", kommentiert der Versicherungsombudsmann Wolfgang Römer die Vorlage. Römer war selbst Mitglied der Kommission zur Reform des VVG.

Auch der Bundesverband unabhängiger Finanzdienstleisterinnen (BuF) e.V. und seine Sprecherin Dr. Mechthild Upgang begrüßen die geplanten Neuerungen. "Vor allem aus Sicht der Frauen ist dieser Vorschlag begrüßenswert. Häufig sind es die Frauen, die in den ersten Jahren nach Abschluss die Beiträge reduzieren oder aussetzen müssen, da sie in die Familiephase gehen. Wenn dann die Abschlussprovisionen den Kapitalstock drastisch reduziert haben, bleiben sie auf satten Verlusten sitzen." Aus Sicht des BuF wird damit die Kapital bildende Versicherung, die einen Grundstock für die private Altersvorsorge bildet, für Frauen attraktiver.

Im Zuge einer Reform des Versicherungsvertragsrechts (VVG) sollen die Rechte der Versicherten gestärkt werden. Das Gesetz könnte nach jetziger Sachlage im Jahr 2008 in Kraft treten, wenn die Bundesregierung den Gesetzentwurf bis Ende August beschließen würde. Einen wichtigen Eckpunkt soll die Beratungspflicht der Unternehmen für Versicherte bilden. Diese Pflicht beinhaltet eine Dokumentation der Kundengespräche, wie sie auch in der immer noch nicht in nationales Recht umgesetzten EU-Vermittlerrichtlinie verankert wird. Nach Vorstellungen der Bundesjustizministerin könnten Verbraucher künftig einen Vertrag unabhängig vom Vertriebsweg und ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Bei Lebensversicherungs-Verträgen soll das Widerrufsrecht auf 30 Tage ausgedehnt werden.

Einer der jetzt veröffentlichten Eckpunkte fokussiert sich auf die Abschaffung des "Alles-oder-nichts-Prinzips". Bisher wird mit Hinweis auf dieses Prinzip Versicherten bei grober Fahrlässigkeit der komplette Anspruch auf Leistung abgesprochen. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist derzeit die volle Entschädigung möglich. In einem abgestuften Verfahren könnten die Versicherungsleistungen künftig nach der Verhältnismäßigkeit der Sachlage gewährleistet werden. Kritik meldete der GDV zur Aufgabe des Alles-oder-Nichts-Prinzips an. Auch über die Abschaffung des Policenmodells und die Einführung eines Direktanspruches in der Pflichtversicherung müsse weiter diskutiert werden. Bei den vorvertraglichen Informationspflichten seien bessere und günstigere Wege denkbar, den Kunden Transparenz zu verschaffen, als die vorgesehene Abschaffung des Policenmodells.

Auf jeden Fall aber begrüße der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft den Fortgang der VVG-Reform. Zu allen Kritikpunkten werde die Versicherungswirtschaft Vorschläge unterbreiten, heißt es in einer GDV-Mitteilung. Zudem müsse sicher gestellt sein, dass die vorgesehenen Regelungen zur Lebensversicherung den künftigen Solvabilitätsanforderungen und der Risiko-Tragfähigkeit der Unternehmen nicht zuwider laufen.



Autor(en): Ellen Bocquel

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