Wenige Tage nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat die Entlastung der Betriebsrenten von der Doppelverbeitragung gebilligt. Daher konnte das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Das Gesetz führt einen dynamischen Freibetrag von zunächst 159,25 Euro für Einkommen aus der betrieblichen Altersversorgung ein. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen daher erst ab einer höheren Betriebsrente an. Der neue Freibetrag verändert sich künftig jährlich mit der Lohnentwicklung.
Entlastung summiert sich auf rund 1,2 Milliarden Euro
Bislang gibt es lediglich eine so genannte Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro: Betriebsrenten bis zu dieser Summe blieben gänzlich beitragsfrei. Wer mehr Betriebsrente bekam, musste auf die komplette Summe den Krankenkassenbeitrag bezahlen.
Nach Einschätzung der Bundesregierung summiert sich die Entlastung auf rund 1,2 Milliarden Euro, etwa vier Millionen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner sollen davon profitieren.
Rentner mit sehr kleinen Betriebsrenten brauchen ab diesem Jahr gar keine Beiträge mehr zu zahlen, für andere reduziert sich der Beitragssatz: Rund 60 Prozent der Betroffenen müssen künftig maximal die Hälfte des bisherigen aus der Betriebsrente berechneten Krankenversicherungsbeitrag leisten. Wer eine höhere Betriebsrente bezieht, wird nach Angaben der Bundesregierung um 300 Euro jährlich entlastet.
Der Freibetrag gilt für monatliche Zahlungen ebenso wie für einmalige Kapitalauszahlungen. In der sozialen Pflegeversicherung bleibt die bisherige Rechtslage bestehen.
Ab 2024 müssen Kassen die Beitragsausfälle in voller Höhe selbst tragen
Die Koalition rechnet mit Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Euro jährlich für die gesetzliche Krankenversicherung. Sie werden 2020 komplett aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Von 2021 bis 2023 werden die fehlenden Beträge noch teilweise aus dem Gesundheitsfonds bereitgestellt und stufenweise zurückgeführt. Ab 2024 müssen die Krankenkassen die Beitragsausfälle in voller Höhe selbst tragen.
In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Absenkung der Mindestreserve des Gesundheitsfonds von 25 auf 20 Prozent. Nach Ansicht des Bundesrates soll die Bundesregierung diese Maßnahme prüfen und gegebenenfalls in einem zukünftigen Gesetzgebungsverfahren ändern.
Eher Bundeszuschusses erhöhen denn Mindestreserve senken
Es müsse auch künftig gewährleistet bleiben, dass den gesetzlichen Krankenkassen unterjährig liquide Mittel zur Verfügung stehen. Statt einer Senkung der Mindestreserve sei eher eine Erhöhung des Bundeszuschusses zu prüfen, schlägt der Bundesrat vor.
Quelle: Bundesrat
Autor(en): Versicherungsmagazin