Ende der Förderung absehbar

Fällt die Sozialabgaben-Befreiung für Betriebsrenten via Entgeltumwandlung zum Jahresende 2008 weg, wie es der Gesetzgeber 2001 fixierte? Arbeitgeber und Gewerkschaften plädieren für eine Verlängerung. Bei einer Euroforum-Konferenz diskutierten Experten das "Erfolgs-Modell mit Lücken".

Die aktuellen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) bleiben spannend. Der Gesetzgeber bessert nach, um die Attraktivität der selbstinitiierten zusätzlichen Vorsorge zu vergrößern. Da verwundert es, dass eine besondere Attraktion für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die Befreiung der Sozialabgaben bei Entgeltumwandlung, 2009 auslaufen soll.

Staatssekretär Heinrich Tiemann, der auf der Handelsblatt Jahrestagung "Betriebliche Altersversorgung" in Berlin über die Ziele der Bundesregierung auf dem Markt für Altersversorgung sprach, musste sich kritische Fragen dazu gefallen lassen. Personal-Chefs aus den Führungsetagen von Versicherern und Industrieunternehmen wollten wissen, was der Gesetzgeber zu tun gedenke, um die bAV durch leichteres Handling und bessere Förderung für alle Beteiligten interessanter zu machen.

Erneut im Fokus standen die Sozialabgaben. Um die ergänzende Vorsorge der Arbeitnehmer zu stärken, hatte die rot-grüne Bundesregierung vor fünf Jahren festgelegt, in Stufen bis zu vier Prozent des Gehalts bis zum 31.12.2008 von den Sozialabgaben zu befreien. Einzige Auflage, das Geld muss im Zuge der Entgeltumwandlung direkt in eine Betriebsrenten-Police eingezahlt werden. "Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, damit durch die bAV auch zukünftig eine tragfähige Alterssicherung für die Arbeitnehmer möglich wird", lautete die ausweichende Antwort des Staatssekretärs, als er auf eine mögliche Verlängerung der Befreiung angesprochen wurde. "Wir entziehen uns nicht der Diskussion. Wir warten auch noch ab, welche Vorschläge in die kommende Debatte eingebracht werden", lautete seine Vertröstung.

Tiemann betonte, dass eine weiter anhaltende Befreiung der Sozialversicherungsbeiträge die Finanzlöcher in Vater Staats Sozialkassen dramatisch vergrößere. Dabei seien nicht einmal nur die Rentenkassen betroffen. Vielmehr fehle das Geld auch in den gesetzlichen Krankenkassen und in der Pflegeversicherung. "Wir müssen davon ausgehen, dass es um beachtliche Beträge geht, die durch die Sozialabgaben-Befreiung derzeit nicht zur Verfügung stehen. Das trifft die Gemeinschaft der Versicherten, die auf diese Gelder verzichten muss, besonders hart." Doch davon rede niemand. Heinrich Tiemann ist davon überzeugt, dass die Arbeitnehmer "auch ohne den Bonus Sozialabgabenbefreiung" genug für den Ruhestand sparen würden. "Ich begrüße diese Haltung", pflichtete Dr. Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung (DRV) dem Staatsekretär bei.

Die sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung über das Jahr 2008 hinaus sei ohne Zweifel aus Sicht der Arbeitgeber ein attraktives Instrument. Aber die Befristung sei aus guten Gründen gesetzlich festgesetzt, denn sie wurde nach Tiemanns Worten "ausdrücklich als Anstoßfinanzierung installiert". Bei unbefristeter Freistellung der Sozialabgaben würde sich der Druck auf den Beitragssatz unverhältnismäßig stark vergrößern. Schon jetzt seien den Kranken-, Pflege- und Rentenkassen Beitragsausfälle von rund 1,6 Milliarden Euro durch die momentane Regelung entstanden. Eine Verlängerung der Befreiung würde "den Druck auf die Beitragssysteme weiter erhöhen".

Anderer Meinung ist Prof. Dr. Bert Rürup, Vorsitzender des Sachverständigenrates. Er wetterte, dass die Abschaffung der Förderung der betrieblichen Altersvorsorge "einen schweren Schlag" versetzen werde. Rürup wies darauf hin, dass auch solche Arbeitnehmer darunter zu leiden hätten, die schon in den vergangenen Jahren einen bAV-Vertrag abgeschlossen hatten. Inzwischen besitzen 46 Prozent aller Arbeitnehmer einen Vertrag, über den sie später eine zusätzliche Betriebsrente beziehen können. Hier sei die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung der eigentliche "Motor der „Erfolgsstory" gewesen. Er befürchte eine "fatale Entwicklung", sagte Rürup, wenn dieses Privileg auslaufe. Prof. Rürup kritisierte, dass Ruheständler schon seit 2004 auf ihre Betriebsrenten die vollen Krankenkassenbeiträge bezahlen müssen. Würden nun auch noch die Aufwendungen in der Ansparphase belastet, führe dies zu einer "Doppelverbeitragung".



Autor(en): Ellen Bocquel

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