Selten hat ein Brand viele Menschen so aufgewühlt, wie der schreckliche Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo in der Silvesternacht. Mehr als 30 Tiere, darunter Schimpansen, Gorillas und Orang-Utans, fanden in den Flammen den Tod. Das Affenhaus brannte vollkommen nieder. Die Verursacher, Privatpersonen, die zu Silvester eine Himmelslaterne steigen ließen, müssen mit hohen Schadenersatzforderungen rechnen. Damit dürfte vielen Menschen wieder schlagartig bewusst werden, wie wichtig eine private Haftpflichtversicherung ist.
Der Brand des Krefelder Affenhauses dürfte ein problematisches versicherungsrechtliches Nachspiel haben. Denn es ist fraglich, ob die Verursacher ausreichend privat haftpflichtversichert sind. „Grundsätzlich ist das gesamte Inventar, die Technik, Möblierung und die Tiere versichert“, teilte die Sprecherin des Zoos, Petra Schwinn der WZ mit. Allerdings sei der ideelle Verlust der im Freiland hoch bedrohten Tierarten durch keine Versicherung zu ersetzen. Somit mache es keinen Sinn über Werte zu sprechen. Die Ermittlung der Schadenssumme des Affenhauses ist laut Sprecherin „ein schwebendes Verfahren“. Bisher wird von einem zweistelligen Millionenbetrag ausgegangen.
Regress könnte Deckung bei weitem überschreiten
Der Zoo ist über die Stadt Krefeld bei der Feuerschadengemeinschaft Kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens versichert. Involviert ist somit zu einem Teil auch die Provinzial Rheinland. Der Düsseldorfer Versicherer bestätigt, dass er zu 40 Prozent den Feuerschaden trägt und in vollem Umfang für Inventar und Tiere leistet. Der Regress der Versicherer könnte die Deckung der privathaftpflichtversicherten Verursacher bei weitem überschreiten.
Private Haftpflicht zahlt
Unstrittig ist, dass die Private Haftpflichtversicherung (PHV) für den Schaden aufkommen muss. Das bestätigen unabhängig voneinander der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und der Rechtsschutzversicherer Arag aus Düsseldorf. „Die Private Haftpflichtversicherung übernimmt auch fahrlässig verursachte Schäden“, erläutert der GDV. Ausgeschlossen sind nach den Musterbedingungen des Verbandes lediglich vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Ein Nutzer einer Himmelslaterne lässt diese zwar vorsätzlich steigen, möchte damit aber keinen Brand auslösen.
Daher ist die Verursachung eines Schadens durch eine solche Tat allenfalls als „grob fahrlässig“ zu betrachten und muss von der PHV voll bezahlt werden. Nach Ansicht der Arag-Versicherung könnte aber noch ein zweiter Ausschluss greifen. So kann der Versicherungsschutz verloren gehen, wenn der Schaden durch eine vorsätzliche Straftat entsteht. Das Steigenlassen einer Himmelslaterne ist aber gegenwärtig nur eine Ordnungswidrigkeit. Der volle Haftpflichtschutz ist daher sicher.
Rat der Verbraucherschützer unzureichend
Doch ob die Kunden bereits eine zweistellige Summe abgeschlossen haben, darf mit Recht bezweifelt werden. Noch 2016 wurde von den Verbraucherschützern der Stiftung Warentest eine Versicherungssumme von lediglich fünf Millionen Euro empfohlen. Selbst im vergangenen Jahr lag der Rat der Konsumentenschützer nur bei zehn Millionen Euro. Dabei waren schon damals 50 Millionen Euro möglich.
Günstiger 75-Millionen-Schutz möglich
Die Prämienunterschiede bei höheren Summen sind längst vollkommen marginal. Dies zeigt ein Vergleich von fast 190 Tarife über das Maklerprogramm der Smart Insurtech AG. Sechs zehn-Millionen-Tarife für Familien liegen unter 60 Euro pro Jahr. Die Tarife sind insgesamt hochwertig. Sie enthalten eine Personenvollkasko (Ausfalldeckung), falls der Versicherte selbst geschädigt wird und der Täter unversichert ist. Gleichzeitig sind minderjährige Kinder und Schlüsselschäden abgesichert. Hochwertiger 50-Millionen-Schutz ist laut Vergleich bei acht Tarifen für unter 80 Euro erhältlich. Das günstigste Angebot der HUK24 startet bei 65 Euro.
Absoluter Preisbrecher ist derzeit die WGV im Tarif „Optimal“. Sie bietet - ebenfalls für 65 Euro - einen Schutz in Höhe von 75 Millionen Euro. Da ist die Allianz im Tarif „Sicherheit Best“, mit einer Schutzsumme von 60 Millionen Euro und einer Jahresprämie von 129 Euro, schon deutlich abgeschlagen.
Trotzdem: Auch Allianz-Kunden dürften vielfach deutlich niedrigere Summen in ihren Policen haben. Alte Verträge könnten sogar noch einen Schutz von nur drei Millionen Euro aufweisen. Da ist es angesichts des Millionendramas im Krefelder Zoo schon fast die Pflicht jedes Versicherungsvermittlers, seine Bestandskunden auf eine unzureichende Absicherung aufmerksam zu machen.
Tief ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt
Aktuell dürfte eine solche Aktion stets mit einem „Aha-Erlebnis“ verbunden sein. Mahnwachen für die gestorbenen Tiere sowie Spendensammlungen haben das Brandereignis tief ins Bewusstsein der Bevölkerung gerückt. Wer nach den Stichworten „Brand Affenhaus Krefelder Zoo“ googelt erhält aktuell über fünf Millionen Treffer. Ein Aufruf zu mehr Schutz bei einer Versicherung, die allgemein als unerlässlich gilt, dürfte wohl über alle Meinungsgrenzen hinweg Zustimmung finden.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek