Einstweilige Verfügung verbaut Bâloise Zugriff auf Vertriebsbeteiligungen der Deutschen Ring Gruppe

Der neu eingesetzte Vorstand der ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, sich Zugang zur Geschäftsführung der Deutschen Ring Beteiligungsholding zu verschaffen. Diese hält Beteiligungen an verschiedenen Vertriebspartnern der Gruppe wie der OVB Holding, der DRMM Maklermanagement und der Zeus Vermittlungsgesellschaft.

Eine einstweilige Verfügung des Landgerichtes Hamburg untersagt auf Betreiben des Deutschen Ring Krankversicherungsvereins die Berufung sämtlicher Vorstände in die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft um dort die Mehrheit zu übernehmen.

Die Beteiligungsholding ist eine gemeinsame Gesellschaft vom Deutschen Ring Krankenversicherungsverein, der Deutschen Ring Lebensversicherung und der Deutschen Ring Sachversicherung. Wie der Krankenversicherungsverein betont, wurde vereinbart, dass die Beteiligungsholding gemeinsam und einvernehmlich geführt wird.

Wie es weiter heißt, werde sich der Deutsche Ring Krankenversicherungsverein "weiterhin gegen jede Aktivität der Bâloise wehren", die zu seinen Lasten gehe. "Der von der Bâloise eingesetzte Vorstand agiert in Rambo-Manier und übersieht dabei die vertraglichen Verflechtungen in der Deutschen Ring-Gruppe", kritisiert der Aufsichtsratsvorsitzende des Krankenversicherungsvereins, Dietmar Jllert, scharf. "So ist eine einvernehmliche Lösung nicht herstellbar."

Autor(en): Versicherungsmagazin

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