Der kürzlich von der Bundesregierung behandelte Gesetzentwurf zur Verbesserung der steuerlichen Förderung und Transparenz von Riester-Verträgen ist nach Einschätzung des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) der richtige Schritt nach vorne, erfüllt die berechtigten Forderungen des Verbraucherschutzes aber noch nicht wirklich.
„Die Einführung eines einheitlichen und für alle Anbieter verbindlichen Produktinformationsblattes ist ohne Frage ein Fortschritt. Die Fachleute sind sich weitgehend einig, dass die bisherigen Informationspflichten nicht die erforderliche Transparenz und Vergleichbarkeit gewährleistet haben“, erklärt Klaus Morgenstern, Mitglied des Sprecherkollegiums des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). „Vor allem die einheitliche Struktur mit identischen Parametern wird es Sparern erleichtern, vor dem Abschluss eines Vertrages mehr Orientierung über die unterschiedlichen Angebote zu finden.“
Effektivkosten in einem Prozentsatz angeben
Im Auftrag des DIA hat sich Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge GmbH, mit einigen wesentlichen Neuerungen auseinandergesetzt. Nach den geplanten Regelungen wird der Ausweis der so genannten Effektivkosten, in die sämtliche Kostenbestandteile eingerechnet werden müssen, für die Anbieter von Riester-Produkten verpflichtend. Anders als in der Vorbereitung zunächst öffentlich diskutiert, sollen die Effektivkosten aber nicht in einem absoluten Euro-Betrag, sondern in einem Prozentsatz angegeben werden.
Ortmann hält diese Entscheidung für richtig. „Effektivkosten in Euro sind irreführend. Zwar kann ein Kunde absolute Euro-Angaben ohne Frage besser verstehen als Prozentsätze. Daher sollten alle der Höhe nach feststehenden Kosten auch in Euro angegeben werden. Aber das trifft auf die Effektivkosten gerade nicht zu“, erläutert Ortmann. So seien die Effektivkosten an sich eine sehr stabile Kostenkennzahl.
Wertentwicklung nicht vorhersehbar
„Der Effektivkostensatz bleibt in etwa gleich, wenn unterschiedliche Wertentwicklungen erzielt oder unterstellt werden. Aus diesem Grund haben sich die Effektivkosten als Gesamtkostenkennzahl durchgesetzt. Nicht stabil ist dagegen der Euro-Betrag, der auf Basis der Effektivkosten berechnet wird. Er hängt extrem davon ab, welche Wertentwicklung erzielt wird. Die Wertentwicklung kann aber niemand voraussagen.
“Kritisch sieht Mark Ortmann die Beibehaltung der bisherigen Verteilung der Risikogewinne. Im Vorfeld des Gesetzentwurfes war auch diskutiert worden, ob die Versicherungsnehmer statt mit 75 Prozent künftig mit 90 Prozent an den Risikogewinnen beteiligt werden. Eine entsprechende Forderung hatte unter anderem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgestellt. „Eine höhere Beteiligung der Kunden an den Risikogewinnen würde die leidige Diskussion beenden, dass die Versicherer in ihren Sterbetafeln zu große Sicherheitspuffer einbauen und sich daher Riester-Verträge nur für Kunden lohnen, die 100 Jahre und älter werden“, begründet Ortmann seinen Einwand.
Vorwurf: Versicherer wollen Gewinne optimieren
Derzeit werden 75 Prozent der Risikogewinne den Kunden gutgeschrieben, die restlichen gehen in den Gewinn der Versicherer ein. Diese können damit das Eigenkapital stärken, aber auch Ausschüttungen vornehmen, sofern es sich um Aktiengesellschaften handelt. Kritiker werfen daher den Versicherern vor, dass sie mit zu großzügig angenommenen statistischen Lebenserwartungen ihre Gewinne optimieren. Die Versicherungsbranche wiederum verweist auf die langfristige Erfüllbarkeit der Verträge, die eine solch vorsichtige Kalkulation erforderlich mache.
„Wenn die Risikogewinne zu 90 oder gar 95 Prozent den Kunden zustehen, dann könnten die Versicherer durchaus mit größeren Sicherheitspuffern in den
Sterbetafeln kalkulieren, ohne dass der Gesamtheit der Versicherten daraus ein Nachteil entsteht. Es gäbe allenfalls eine Umverteilung zwischen den Kundengenerationen“, fügt Ortmann hinzu.
Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge, Bild: © Matthias Will /
„Die Einführung eines einheitlichen und für alle Anbieter verbindlichen Produktinformationsblattes ist ohne Frage ein Fortschritt. Die Fachleute sind sich weitgehend einig, dass die bisherigen Informationspflichten nicht die erforderliche Transparenz und Vergleichbarkeit gewährleistet haben“, erklärt Klaus Morgenstern, Mitglied des Sprecherkollegiums des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA). „Vor allem die einheitliche Struktur mit identischen Parametern wird es Sparern erleichtern, vor dem Abschluss eines Vertrages mehr Orientierung über die unterschiedlichen Angebote zu finden.“
Effektivkosten in einem Prozentsatz angeben
Im Auftrag des DIA hat sich Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des Instituts für Transparenz in der Altersvorsorge GmbH, mit einigen wesentlichen Neuerungen auseinandergesetzt. Nach den geplanten Regelungen wird der Ausweis der so genannten Effektivkosten, in die sämtliche Kostenbestandteile eingerechnet werden müssen, für die Anbieter von Riester-Produkten verpflichtend. Anders als in der Vorbereitung zunächst öffentlich diskutiert, sollen die Effektivkosten aber nicht in einem absoluten Euro-Betrag, sondern in einem Prozentsatz angegeben werden.
Ortmann hält diese Entscheidung für richtig. „Effektivkosten in Euro sind irreführend. Zwar kann ein Kunde absolute Euro-Angaben ohne Frage besser verstehen als Prozentsätze. Daher sollten alle der Höhe nach feststehenden Kosten auch in Euro angegeben werden. Aber das trifft auf die Effektivkosten gerade nicht zu“, erläutert Ortmann. So seien die Effektivkosten an sich eine sehr stabile Kostenkennzahl.
Wertentwicklung nicht vorhersehbar
„Der Effektivkostensatz bleibt in etwa gleich, wenn unterschiedliche Wertentwicklungen erzielt oder unterstellt werden. Aus diesem Grund haben sich die Effektivkosten als Gesamtkostenkennzahl durchgesetzt. Nicht stabil ist dagegen der Euro-Betrag, der auf Basis der Effektivkosten berechnet wird. Er hängt extrem davon ab, welche Wertentwicklung erzielt wird. Die Wertentwicklung kann aber niemand voraussagen.
“Kritisch sieht Mark Ortmann die Beibehaltung der bisherigen Verteilung der Risikogewinne. Im Vorfeld des Gesetzentwurfes war auch diskutiert worden, ob die Versicherungsnehmer statt mit 75 Prozent künftig mit 90 Prozent an den Risikogewinnen beteiligt werden. Eine entsprechende Forderung hatte unter anderem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgestellt. „Eine höhere Beteiligung der Kunden an den Risikogewinnen würde die leidige Diskussion beenden, dass die Versicherer in ihren Sterbetafeln zu große Sicherheitspuffer einbauen und sich daher Riester-Verträge nur für Kunden lohnen, die 100 Jahre und älter werden“, begründet Ortmann seinen Einwand.
Vorwurf: Versicherer wollen Gewinne optimieren
Derzeit werden 75 Prozent der Risikogewinne den Kunden gutgeschrieben, die restlichen gehen in den Gewinn der Versicherer ein. Diese können damit das Eigenkapital stärken, aber auch Ausschüttungen vornehmen, sofern es sich um Aktiengesellschaften handelt. Kritiker werfen daher den Versicherern vor, dass sie mit zu großzügig angenommenen statistischen Lebenserwartungen ihre Gewinne optimieren. Die Versicherungsbranche wiederum verweist auf die langfristige Erfüllbarkeit der Verträge, die eine solch vorsichtige Kalkulation erforderlich mache.
„Wenn die Risikogewinne zu 90 oder gar 95 Prozent den Kunden zustehen, dann könnten die Versicherer durchaus mit größeren Sicherheitspuffern in den
Sterbetafeln kalkulieren, ohne dass der Gesamtheit der Versicherten daraus ein Nachteil entsteht. Es gäbe allenfalls eine Umverteilung zwischen den Kundengenerationen“, fügt Ortmann hinzu.
Quelle: Deutsches Institut für Altersvorsorge, Bild: © Matthias Will /
Autor(en): versicherungsmagazin.de