Ein Widerspruch in sich

Die Riester-Verträge, die deutsche Versicherer ab 2006 als Uni-Sex-Tarife anbieten müssen, und das geplante Antidiskriminierungsgesetz sind ein Widerspruch in sich. Und trotzdem könnte beides nebeneinander ab nächstem Jahr die Versicherungswirtschaft durcheinander bringen. Der GDV wehrt sich gegen Inhalte des Gesetzes. Und ein Fünkchen Hoffnung, dass Frauen und Männer auch im nächsten Jahr weiter getrennt und unterschiedlich „riestern“ dürfen, bleibt auch bestehen.

„Die Versicherungswirtschaft muss aus dem Anwendungsbereich des Antidiskriminierungsgesetzes ausgenommen werden“, postulierte Dr. Bernhard Schareck als Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vehement vor Journalisten. Es könne nicht angehen, dass mit einem möglichen Inkrafttreten des Gesetzes bisher notwendige und auch individuell durchgeführte Risikoprüfungen ausgehebelt werden, weil dann nach Gesetzeslage nicht mehr zulässig. Eine unhaltbare Vorstellung für die Praxis.

Schareck und andere GDV-Präsidiumsmitglieder fordern die Politiker auf, den Gesetzentwurf nochmals zu überdenken. Versicherer müssten auch künftig das Recht haben, die Prämien für ihre Policen nach Geschlecht und eventuell nach Vorerkrankungen in unterschiedlicher Höhe staffeln zu können. Schareck: „Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass die Bundesregierung nachgibt und die von der Europäischen Union vorgeschlagene sanftere Lösung zulässt.“ Außerdem sei unverständlich, weshalb auf der einen Seite wegen bestimmter Sachzwänge bestimmte Personengruppen künftig benachteiligt werden sollten, nur weil die politische Gleichmacherei als Gebot der Stunde gelte. Das Antidiskriminierungsgesetz führe damit zu einem Widerspruch in sich.

Auch Reinhold Schulte, Vorsitzender des Verbandes Private Krankenversicherung (PKV) appellierte zum Umdenken. In den USA werde es vorgemacht, wie funktionstüchtig gehandelt werden könne. Dort werden medizinische Erkenntnisse als Rechtfertigung für eine unterschiedliche Behandlung durch die Versicherer vollständig anerkannt.

Die Sorgen der privaten Krankenversicherer hierzulande sind begründet und hätten im Zweifelsfall tiefgreifende Folgen, die letztlich der Kunde finanziell ausbaden müsse, da in einer Versichertengemeinschaft unterschiedliche Risiko-Gruppen bestehen, die durch das Geschlecht, aber auch durch unterschiedliche Krankheitsbilder vorbelastet werden.

Was die Riester-Renten ab dem Jahr 2006 betrifft, haben die Politiker hierzulande bereits „festgeklopft“, dass künftig bei dieser Altersversorgungspolice Uni-Sex angesagt sei. Aber auch Günter Bost, Geschäftsführer Lebensversicherung / Pensionsfonds im GDV hat die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass ganz zum Schluss die Vernunft siegen werde und weiterhin unterschiedlich hohe Prämien für Männer und Frauen in Sachen Riester-Vertrag bestehen bleiben. Andernfalls könnte es nur auf die Lösung hinauslaufen, dass Männer mit höheren Beiträgen für diese Form der staatlich geförderten Altersvorsorge belastet werden. Bost hofft jedoch angesichts der wichtigen Besonderheit bei der Riester-Rente als unerlässlichen Ergänzung zur Altersvorsorge darauf, dass alles so bleiben könnte, wie es jetzt ist: die Frauen zahlen wegen ihrer höheren Lebenserwartung mehr als die Männer.

Bedauerlich sei, dass schon wieder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Riester-Verträgen programmiert seien. Gerade erste habe der Gesetzgeber die notwendigen Vereinfachungen bei den Zulagen-Anträgen der Riester-Rente ermöglichst, schon würden neue Hürden aufgebaut, welche die Attraktivität der Riester-Rente beeinträchtigen.

In Bezug auf die Basis-Rente (im Fachjargon als Rürup-Rente bekannt) sehen die Branchenvertreter auch schon wieder erhebliche Schwierigkeiten, auch wenn noch nicht genau abgeschätzt werden könne, wie das neue Produkt angenommen werde. Eine Reform des Produkts sei aber aus heutiger sicht schon jetzt unumgänglich.

Autor(en): Ellen Bocquel

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