Die durchschnittliche Höhe der "Rente ab 63" lag im vergangenen Jahr bei 1.147 Euro. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Darin hatte die Fraktion nach einer Bilanz des Rentenpaketes ein Jahr nach dessen Inkrafttreten gefragt.
Am 1. Juli 2014 trat das Rentenpaket in Kraft. Neben der Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder um zwölf Monate (so genannte Mütterrente) und der modifizierten Altersrente für besonders langjährig Versicherte (so genannte Rente ab 63) beinhaltet es Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie bei den Leistungen für Rehabilitation.
Finanzierung aus Mitteln der Rentenkasse kritisiert
Nach Ansicht der Fraktion Büdnis 90/Die Grünen stand das Rentenpaket von Anbeginn vor allem deshalb in der Kritik, weil es falsche Prioritäten gesetzt habe und zulasten der Personengruppen ging, die es eigentlich am nötigsten hätten. Aber auch die Finanzierung aus den Mitteln der Rentenkasse, also durch die Rentner sowie durch die Beitragszahler, sei kritisiert worden.
Insbesondere die Kosten der Mütterrente von jährlich rund 6,7 Milliarden Euro würden zu Buche schlagen. Zudem sei die Kostenkalkulation der Rente ab 63 höchst intransparent und musste bereits wenige Monate nach Inkrafttreten des Gesetzesdurch die Bundesregierung nach oben korrigiert werden. Nun sei es an der Zeit, eine erste (Kosten-)Bilanz zu ziehen.
Rund 206.000 Anträge auf eine Rente mit 63
Die Bundesregierung führt unter anderem in ihrer Antwort aus, dass Männer, die eine Rente ab 63 beantragt haben, durchschnittlich 1.239 Euro und Frauen 947 Euro monatlich ausgezahlt bekommen. Bis Ende 2014 habe es rund 206.000 Anträge auf eine Rente mit 63 gegeben, was ziemlich genau der Kalkulation der Bundesregierung entspreche, heißt es in der Antwort.
Aus ihr geht auch hervor, dass die Prüfung, ob Mutterschutzfristen auf die Wartezeit für die Rente ab 63 angerechnet werden sollten, abgeschlossen ist. Die Regierung sehe jedoch keinen Anlass, die Zugangsvoraussetzungen zu ändern, schreibt sie.
Auf die Frage der Grünen, ob es Bestrebungen der Bundesregierung gebe, die Mütterrente noch in dieser Legislatur sachgerecht aus Steuern zu finanzieren und die vorgesehene
Beteiligung des Bundes an dieser Leistung aufzustocken, antwortet die Bundesregierung wie folgt:
Der Bundeszuschuss in den alten und neuen Bundesländern wird in den Jahren von 2019 bis 2022 in vier Stufen um jeweils 0,5 Milliarden Euro angehoben. Ab dem Jahr 2022 fallen die Bundeszuschüsse somit nochmals um rund zwei Milliarden Euro jährlich höher aus. Eine zusätzliche steuerbasierte Finanzierung in dieser Legislaturperiode
ist nicht vorgesehen.
Außerdem möchten die Grünen wissen, wie die Bundesregierung sich die Differenz erkläre zwischen ihrer ursprünglichen Annahme von bis zu 240 000 Begünstigten im Einführungsjahr gegenüber der tatsächlichen Inanspruchnahme der Rente ab 63?
Tatsächlich geringere Inanspruchnahme der Rente
Die Bundesregierung argumentiert, dass man zum Zeitpunkt des Gesetzentwurfs von rund 200.000 Begünstigten ausgegangen wäre, die 2014 die „Rente ab 63“ in Anspruch nehmen würden. Durch die erleichterten Zugangsvoraussetzungen im Gesetzgebungsverfahren (Einbezug auch von freiwilligen Beiträgen) hätten nach den damaligen Einschätzungen bis zu 40.000 Personen hinzukommen können. Die tatsächlich geringere Inanspruchnahme könnte einerseits darauf zurückzuführen sein, dass einige Begünstigte noch bis zum Jahresende 2014 gearbeitet hätten (z. B. um Sonderzahlungen zum Jahresende noch zu bekommen) und erst Anfang des Jahres 2015 in Rente gegangen seien. Andererseits sei diese Differenz auch ein Resultat der notwendigen Vorsicht bei der Vorausberechnung von Finanzwirkungen.
Die Kleine Anfrage beschäftigte sich auch damit, wie hoch die tatsächlichen Kosten der durch das Rentenpaket beschlossenen Leistungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie bei den Mitteln für die Rehabilitation seien.
Die Antwort der Regierung darauf: In den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung würden nur die tatsächlichen Rentenhöhen der Erwerbsminderungsrenten erfasst. Wie hoch die jeweiligen Renten nach dem alten Recht ausgefallen wären, werde nicht erfasst. Die Bundesregierung geh nach wie vor davon aus, dass die im Gesetzentwurf genannte Kostenschätzung zutreffend sei. Bei den Kosten der Leistungen zur
Teilhabe sei anzumerken, dass das erhöhte Budget nicht vollständig ausgeschöpft
worden sei.
Textquelle: Bundesregierung; Bildquelle: © sp-pic / fotolia
Am 1. Juli 2014 trat das Rentenpaket in Kraft. Neben der Ausweitung der anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder um zwölf Monate (so genannte Mütterrente) und der modifizierten Altersrente für besonders langjährig Versicherte (so genannte Rente ab 63) beinhaltet es Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie bei den Leistungen für Rehabilitation.
Finanzierung aus Mitteln der Rentenkasse kritisiert
Nach Ansicht der Fraktion Büdnis 90/Die Grünen stand das Rentenpaket von Anbeginn vor allem deshalb in der Kritik, weil es falsche Prioritäten gesetzt habe und zulasten der Personengruppen ging, die es eigentlich am nötigsten hätten. Aber auch die Finanzierung aus den Mitteln der Rentenkasse, also durch die Rentner sowie durch die Beitragszahler, sei kritisiert worden.
Insbesondere die Kosten der Mütterrente von jährlich rund 6,7 Milliarden Euro würden zu Buche schlagen. Zudem sei die Kostenkalkulation der Rente ab 63 höchst intransparent und musste bereits wenige Monate nach Inkrafttreten des Gesetzesdurch die Bundesregierung nach oben korrigiert werden. Nun sei es an der Zeit, eine erste (Kosten-)Bilanz zu ziehen.
Rund 206.000 Anträge auf eine Rente mit 63
Die Bundesregierung führt unter anderem in ihrer Antwort aus, dass Männer, die eine Rente ab 63 beantragt haben, durchschnittlich 1.239 Euro und Frauen 947 Euro monatlich ausgezahlt bekommen. Bis Ende 2014 habe es rund 206.000 Anträge auf eine Rente mit 63 gegeben, was ziemlich genau der Kalkulation der Bundesregierung entspreche, heißt es in der Antwort.
Aus ihr geht auch hervor, dass die Prüfung, ob Mutterschutzfristen auf die Wartezeit für die Rente ab 63 angerechnet werden sollten, abgeschlossen ist. Die Regierung sehe jedoch keinen Anlass, die Zugangsvoraussetzungen zu ändern, schreibt sie.
Auf die Frage der Grünen, ob es Bestrebungen der Bundesregierung gebe, die Mütterrente noch in dieser Legislatur sachgerecht aus Steuern zu finanzieren und die vorgesehene
Beteiligung des Bundes an dieser Leistung aufzustocken, antwortet die Bundesregierung wie folgt:
Der Bundeszuschuss in den alten und neuen Bundesländern wird in den Jahren von 2019 bis 2022 in vier Stufen um jeweils 0,5 Milliarden Euro angehoben. Ab dem Jahr 2022 fallen die Bundeszuschüsse somit nochmals um rund zwei Milliarden Euro jährlich höher aus. Eine zusätzliche steuerbasierte Finanzierung in dieser Legislaturperiode
ist nicht vorgesehen.
Außerdem möchten die Grünen wissen, wie die Bundesregierung sich die Differenz erkläre zwischen ihrer ursprünglichen Annahme von bis zu 240 000 Begünstigten im Einführungsjahr gegenüber der tatsächlichen Inanspruchnahme der Rente ab 63?
Tatsächlich geringere Inanspruchnahme der Rente
Die Bundesregierung argumentiert, dass man zum Zeitpunkt des Gesetzentwurfs von rund 200.000 Begünstigten ausgegangen wäre, die 2014 die „Rente ab 63“ in Anspruch nehmen würden. Durch die erleichterten Zugangsvoraussetzungen im Gesetzgebungsverfahren (Einbezug auch von freiwilligen Beiträgen) hätten nach den damaligen Einschätzungen bis zu 40.000 Personen hinzukommen können. Die tatsächlich geringere Inanspruchnahme könnte einerseits darauf zurückzuführen sein, dass einige Begünstigte noch bis zum Jahresende 2014 gearbeitet hätten (z. B. um Sonderzahlungen zum Jahresende noch zu bekommen) und erst Anfang des Jahres 2015 in Rente gegangen seien. Andererseits sei diese Differenz auch ein Resultat der notwendigen Vorsicht bei der Vorausberechnung von Finanzwirkungen.
Die Kleine Anfrage beschäftigte sich auch damit, wie hoch die tatsächlichen Kosten der durch das Rentenpaket beschlossenen Leistungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie bei den Mitteln für die Rehabilitation seien.
Die Antwort der Regierung darauf: In den Statistiken der Deutschen Rentenversicherung würden nur die tatsächlichen Rentenhöhen der Erwerbsminderungsrenten erfasst. Wie hoch die jeweiligen Renten nach dem alten Recht ausgefallen wären, werde nicht erfasst. Die Bundesregierung geh nach wie vor davon aus, dass die im Gesetzentwurf genannte Kostenschätzung zutreffend sei. Bei den Kosten der Leistungen zur
Teilhabe sei anzumerken, dass das erhöhte Budget nicht vollständig ausgeschöpft
worden sei.
Textquelle: Bundesregierung; Bildquelle: © sp-pic / fotolia
Autor(en): versicherungsmagazin.de