Am 1. Januar 2005 treten neue gesetzliche Regelungen für die Versicherung von Zahnersatz in Kraft: Alle Arbeitnehmer, die am 31.12.2004 Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen
die Zahnersatzbehandlung eigenständig absichern. Gleiches gilt für freiwillig Versicherte einer gesetzlichen Krankenkassen. Den Beitrag für diese Zahnersatzpflicht-Versicherung trägt der Versicherte
allein. Jeder wird weiterhin, unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand, gegen das Zahnersatzrisiko versichert sein.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten den Zahnersatz Versicherungsschutz in Form einer bundesweit geltenden, einheitlichen Versicherung zu einem
Einheitsbetrag anzubieten. Basis der Versicherung ist das Leistungsniveau des Jahres 2004. Die Höhe des Betrags steht noch nicht fest. Sie dürfen keinen Antragsteller ablehnen. Das Prinzip der beitragsfreien Mitversicherung von Familienmitgliedern gilt auch in der Zahnersatzpflicht-Versicherung der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Patient hat die Wahl
Der Versicherte hat zukünftig die Wahl. Er kann eine gesetzliche Krankenkasse wählen oder bei einem privaten Anbieter abschließen. Die private Zahnersatzversicherung, muss mindestens die Zahnersatzleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfassen.
Was heisst privat versichert?
Wählt der Versicherte eine private Zahnersatzversicherung wird er von seiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Diese Befreiung ist unwiderruflich, ein Wechsel zurück in eine GKV-Zahnersatzpflicht-Versicherung ist nicht möglich.
Die Möglichkeit, als gesetzlich Versicherter den Zahnersatz "privat" zu versichern ist zeitlich nicht begrenzt. Der Wechsel kann auch jederzeit nach dem 1. Januar 2005 erfolgen.
Wie üblich, schliesst eine private Absicherung eines Zahnersatzrisikos die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern aus. Für jede Person, auch Kinder, ist ein eigener Beitrag zu entrichten.
Wann ist eine Entscheidung fällig?
Ein Vergleich der Angebote der gesetzlichen Zahnersatzpflicht-Versicherung und den privaten Krankenversicherungen ist frühestens im Herbst möglich. Erst dann kann eine sinnvolle Prüfung und Entscheidung der Versicherten erfolgen.
Derzeitige Versicherungs-Angebote sind Sonderfälle
Zurzeit werden die unterschiedlichsten "Zahnzusatzversicherungen" angeboten. Sie haben jedoch nichts mit den Zahnersatzpflichtversicherungen in der GKV und ihren privaten Alternativen, welche in 2005 gültig werden, zu tun.
Quelle: proDente e.V.
die Zahnersatzbehandlung eigenständig absichern. Gleiches gilt für freiwillig Versicherte einer gesetzlichen Krankenkassen. Den Beitrag für diese Zahnersatzpflicht-Versicherung trägt der Versicherte
allein. Jeder wird weiterhin, unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand, gegen das Zahnersatzrisiko versichert sein.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten den Zahnersatz Versicherungsschutz in Form einer bundesweit geltenden, einheitlichen Versicherung zu einem
Einheitsbetrag anzubieten. Basis der Versicherung ist das Leistungsniveau des Jahres 2004. Die Höhe des Betrags steht noch nicht fest. Sie dürfen keinen Antragsteller ablehnen. Das Prinzip der beitragsfreien Mitversicherung von Familienmitgliedern gilt auch in der Zahnersatzpflicht-Versicherung der gesetzlichen Krankenkassen.
Der Patient hat die Wahl
Der Versicherte hat zukünftig die Wahl. Er kann eine gesetzliche Krankenkasse wählen oder bei einem privaten Anbieter abschließen. Die private Zahnersatzversicherung, muss mindestens die Zahnersatzleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfassen.
Was heisst privat versichert?
Wählt der Versicherte eine private Zahnersatzversicherung wird er von seiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Diese Befreiung ist unwiderruflich, ein Wechsel zurück in eine GKV-Zahnersatzpflicht-Versicherung ist nicht möglich.
Die Möglichkeit, als gesetzlich Versicherter den Zahnersatz "privat" zu versichern ist zeitlich nicht begrenzt. Der Wechsel kann auch jederzeit nach dem 1. Januar 2005 erfolgen.
Wie üblich, schliesst eine private Absicherung eines Zahnersatzrisikos die beitragsfreie Mitversicherung von Familienmitgliedern aus. Für jede Person, auch Kinder, ist ein eigener Beitrag zu entrichten.
Wann ist eine Entscheidung fällig?
Ein Vergleich der Angebote der gesetzlichen Zahnersatzpflicht-Versicherung und den privaten Krankenversicherungen ist frühestens im Herbst möglich. Erst dann kann eine sinnvolle Prüfung und Entscheidung der Versicherten erfolgen.
Derzeitige Versicherungs-Angebote sind Sonderfälle
Zurzeit werden die unterschiedlichsten "Zahnzusatzversicherungen" angeboten. Sie haben jedoch nichts mit den Zahnersatzpflichtversicherungen in der GKV und ihren privaten Alternativen, welche in 2005 gültig werden, zu tun.
Quelle: proDente e.V.
Autor(en): SN