Die Überflutungen in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz haben schwere Schäden hinterlassen. Die Landesregierungen und die Landesingenieurkammern suchen aktuell freiwillige Tragwerksplaner und Statiker, die bereit sind, die Standsicherheit durch die Flut geschädigter Häuser zu beurteilen. Die HDI Versicherung unterstützt dieses Anliegen und bestätigt ihren Kunden Versicherungsschutz bei bestehenden Planungshaftpflichtversicherungen, auch wenn Beratungsleistungen unentgeltlich von Ehrenamtlichen geleistet werden.
Die örtlichen Baubehörden benötigen derzeit fachliche Unterstützung für ihre bauordnungsrechtlichen Maßnahmen, zum Beispiel um Zutrittsverbote auszusprechen oder aufzuheben. Dabei stellen Tragwerksplaner oft ihre Fachexpertise unentgeltlich zur Verfügung. Die zu erbringenden Standsicherheitsberatung hat eine besondere Tragweite. Darum ist es hier wichtig, den Versicherungsschutz der ehrenamtlich tätigen Tragwerksplaner genau abzuklären.
Versicherungsschutz im Rahmen der vorhandenen Berufshaftpflichtversicherung
Der Versicherer bestätigt, dass für Architekten und Ingenieure, die bei der HDI Versicherung AG berufshaftpflichtversichert sind und als Fluthelferinnen und Fluthelfer ehrenamtliche Beratungsleistungen erbringen, Versicherungsschutz im Rahmen der vorhandenen Berufshaftpflichtversicherung besteht.
Helfer, für die diese Regelung relevant ist, sollten sich mit HDI in Verbindung setzen. Die Regelung für diese Gruppe ist vorläufig befristet bis zum 31. Dezember 2021.
Quelle: HDI
Autor(en): versicherungsmagazin.de