Die GRB Gesellschaft für Risiko-Beratung mbH, ein Tochterunternehmen der Ecclesia Gruppe und Schwesterunternehmen der Hevianna Versicherungsdienst GmbH, hat gemeinsam mit dem Deutschen Hebammenverband (DHV) ein Auditverfahren für das Versorgungsmodell Hebammenkreißsaal entwickelt. Damit können sich Krankenhäuser zertifizieren lassen und sollen damit die Verfügbarkeit eines Versorgungsmodells im Sinne von Mutter und Kind bestätigen können.
Nach bestandener Prüfung wird vom DHV das „HKS+Zertifikat” an die teilnehmenden Krankenhäuser vergeben. Der Hebammenkreißsaal ist ein hebammengeleitetes geburtshilfliches Betreuungsmodell im klinischen Setting, in dem Hebammen gesunde Frauen in der Schwangerschaft, während und nach der Geburt sowie im Wochenbett betreuen.
Einige Bundesländer stellen auch Fördermittel bereit
Aufgrund der positiven wissenschaftlichen Evidenz dieses Versorgungsmodells würden sich immer mehr Krankenhäuser dafür entscheiden, ihr geburtshilfliches Angebot um den Hebammenkreißsaal zu erweitern. Sie würden damit ihr geburtshilfliches Profil nach außen schärfen wollen, die Abteilung weiterentwickeln, die Hebammen an den Arbeitsplatz binden und Mutter und Kind eine bestmögliche Versorgung zukommen lassen. Einige Bundesländer unterstützen dieses Vorhaben, indem sie Fördermittel bereitstellen.
Die Ausgestaltung von Hebammenkreißsälen in den Krankenhäusern ist bisher sehr unterschiedlich. Der DHV wünscht sich einen einheitlichen Versorgungsstandard in den Hebammenkreißsälen. „Das Netzwerk Hebammenkreißsaal im DHV hat für den Hebammenkreißsaal Kriterien entwickelt, damit dort, wo Hebammenkreißsaal draufsteht, auch die entsprechenden Leistungen für Schwangere und ihr Kind enthalten sind“, sagt Andrea Köbke, Beirätin für den Angestelltenbereich des DHV. Es geht dabei nicht nur um die Ausgestaltung des Versorgungsmodells selbst, sondern insbesondere um Sicherheitsaspekte für Mutter und Kind.
Dafür ist die Implementierung des klinischen Risikomanagements im Hebammenkreißsaal in ihren Augen zwingend erforderlich. Um diese Expertise im Auditverfahren abzubilden, haben die GRB und der DHV ein gemeinsames Konzept entwickelt.
Haben zentrale Fragen der Haftung im Blick
Das Zusammenführen des Versorgungsmodells Hebammenkreißsaal mit Aspekten von Haftung und Patientensicherheit in einem einheitlichen Qualitäts- und Sicherheitsstandard als Auditverfahren bietet laut Vera Triphaus den Krankenhäusern diverse Vorteile: „Sie haben dadurch die relevanten Risikoaspekte geburtshilflicher Versorgung und damit auch zentrale Fragen der Haftung im Blick und setzen zudem das Versorgungsmodell im Sinne der Frauen, Kinder und Hebammen ganzheitlich um.“ Wer das „HKS+Zertifikat“ des DHV erhalten möchte, muss kontinuierlich nachweisen können, dass das Thema Risiko in der geburtshilflichen Versorgung in allen Prozessen mitgedacht wird
Für das Gesamtkonzept wurde zwischen dem DHV und der GRB ein Kooperationsvertrag geschlossen, der die wesentlichen Aspekte für die Teilnahme der Krankenhäuser am Verfahren, aber auch die Inhalte der Prüfkriterien festschreiben soll. „Neben der GRB können auch weitere Prüfgesellschaften die Risikoauditierung von Hebammenkreißsälen durchführen, wenn sie uns die Einhaltung der festgelegten Kriterien nachweisen können“, kommentiert Andrea Köbke die Vorgehensweise.
Ein absolutes Novum in der Krankenhauslandschaft
Nach Ansicht der Initiatoren ist damit der Grundstein für die strukturierte Qualitäts- und Sicherheitsprüfung von Hebammenkreißsälen gelegt, die in dieser Form einmalig in Deutschland sei. Bisher stünden geburtshilflichen Abteilungen entweder allgemeine Zertifizierungsverfahren oder solche für die spezifische Versorgung (Stillen, Perinatalzentrum) zur Verfügung. Ein Auditverfahren, das die geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen in den Mittelpunkt stellt und in jeder geburtshilflichen Einrichtung, die das Versorgungsmodell implementiert hat, angewendet werden kann, sei ein absolutes Novum in der Krankenhauslandschaft.
Quelle: Ecclesia Gruppe
Autor(en): versicherungsmagazin.de