E-Scooter und Senioren-Schutz

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E-Scooter sollen auf Gehwegen erlaubt werden. Das dürfte die Unfälle forcieren. Betroffen sind vor allem Seniorinnen und Senioren. Für sie ist schon heute Extra-Schutz sinnvoll: Eine Unfallpolice mit Hilfeleistungen.

Hamburg im November 2023: Die Gefahr auf dem Gehweg kommt von vorne. Und sie ist schnell. Eine Fahrerin oder ein Fahrer mit E-Scooter touchieren einen 86 Jahre alten Fußgänger. Die Täterin oder der Täter entkommen. Das Opfer schwebt in Lebensgefahr. 

Wuppertal im Juni 2023: Der Zusammenstoß auf dem Gehweg verletzt einen 74-jährigen Mann. Der E-Scooterfahrer flieht unerkannt vom Unfallort.

Mönchengladbach im Juni 2024: Nun kommt die Gefahr auf dem Gehweg von hinten und erwischt einen 41-Jährigen mit dem Lenker am Arm. Der Unfallverursacher auf seinem E-Scooter hält tatsächlich kurz an, bevor er unerkannt das Weite sucht.

Leider sind diese typischen Unfälle auf Gehwegen keine Einzelfälle. Wer mit den Stichworten „Unfall - E-Scooter - Polizei“ googelt, erhält derzeit 1,4 Millionen Treffer. Immer fahren E-Scooter auf Gehwegen, lassen die Roller dort stehen oder sogar liegen oder befördern eine zweite Person und sind so unsicher unterwegs. Die Zahl der E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden hat im vorigen Jahr stark zugenommen. Insgesamt registrierte die Polizei im Jahr 2023 laut Statistischem Bundesamt (Destatis) in Deutschland 9.425 dieser Unfälle. Das waren 14,1 Prozent mehr als im Jahr zuvor. 

Risiko für Fußgänger könnte noch steigen

Personenbeförderung ist auf E-Scootern nach der Straßenverkehrsordnung ebenso verboten, wie die Nutzung des Gehweges. E-Scooter dürfen nur auf Radwegen und Straßen verkehren. Schon die Nutzung gemischter Flächen – also Gehweg und Radweg ist gefährlich, wie unzählige Unfälle zeigen. Nun sollen E-Scooter „teilweise“ auch auf Gehwegen zugelassen werden. Nach der geplanten Änderung der Straßenverkehrsordnung sollen E-Scooter künftig Fahrrädern gleichgestellt werden. Dazu gehört auch, dass sie dann Gehwege und Fußgängerzonen befahren dürfen, wenn diese für den Radverkehr freigegeben sind. „Damit sendet der Gesetzgeber ein völlig falsches Signal“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Rad- und Gehwege trennen

Eine Studie der Unfallforschung der Versicherer (UdV) zeigt, dass schon Fahrräder auf diesen Flächen eine Gefahr für Fußgänger sind. „Rad- und Gehwege sollten strikt getrennt sein. Besser wäre es, die Ausnahmen auch für Fahrräder abzuschaffen, anstatt das Problem mit E-Scootern noch zu verschärfen“, so Käfer-Rohrbach. Wenn die Bundesregierung das Verbot für E-Scooter jetzt aufweiche, macht sie die Städte für Fußgänger deutlich unsicherer und gefährdet gerade die schwächsten Verkehrsteilnehmer, warnt der GDV. 

Bei Fahrerflucht schlecht geschützt

Die Branchen-Lobby rechnet vor.  "Jeder E-Scooter-Unfall mit Personenschaden kostet im Schnitt über 13.000 Euro, etwa für Behandlungskosten, Arbeitsausfall und Schmerzensgeld.“ Das gilt aber nur für die Fälle, bei denen E-Scooter-Fahrer auch dingfest gemacht werden können und die E-Scooter-Haftpflicht eintritt. Bei Fahrerflucht muss sich das Opfer an die Verkehrsopferhilfe (VOH) wenden. Schmerzensgeld gibt es dann nur bei schwersten Verletzungen, wie Querschnittslähmungen, Amputationen oder bei erheblichen Dauerschäden. Bei Bagatellverletzungen geht das Opfer leer aus.

Können eine Unfallpolice mit einer geringen Invaliditätssumme generieren

Daher ist die E-Scooter-Gefahr durchaus ein Anlass für Vermittler – vor allem Seniorinnen und Senioren – eine private Unfallversicherung ans Herz zu legen. Natürlich zahlt diese Versicherung bei jedem Unfall mit Invaliditätsfolgen – egal wie und wo er passiert. Für betagte Mitbürgerinnen und Mitbürger, die besonders oft als Fußgänger unterwegs sind, ist es möglich, eine Unfallpolice mit einer geringen Invaliditätssumme zu generieren, die aber Hilfeleistungen für die Zeit bezahlt, in der der Versicherte durch den Unfall in seiner „körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit so stark beeinträchtigt ist“, dass er den Alltag nicht mehr bewältigen kann. Gerade für Alleinlebende ist dies ein wichtiger Service. Es gibt dann „Essen auf Rädern“, also eine warme Mahlzeit pro Tag, Hilfe beim Einkauf, Fahrdienst zum Arzt oder Behörden und bei der Reinigung der Wohnung, um nur einige Leistungen zu nennen.  In der Regel kann die vom Versicherer bezahlte Hilfe einige Monate genutzt werden.

Preiswerte Unfallpolice mit Hilfeleistungen

Mit einer Invaliditätssumme von beispielsweise 50.000 Euro wird die Prämie günstig, wenn keine Progression vereinbart wird. Wer aber gleichzeitig zu den Hilfeleistungen einen Tarif auswählt, der keine Abzüge durch die Mitwirkung von Vorerkrankungen beim Unfall macht, erhält nur wenige Anbieter. Dass zeigt eine Stichprobe über den Vergleichsrechner Smart Insur Tech. Nach der Selektion werden nur die Angebote von Policenwerk (Inter Comfort) von InterRisk (XXL Konzept mit Plus-Taxe / mit Maxi-Taxe) und zwei Tarife der Haftpflichtkasse (HK) angeboten. Leider sind die Angebote der HK unbrauchbar. Denn, obwohl ein 70-Jähriger versichert wurde, gilt der volle Abzugsschutz für die Mitwirkung von Vorerkrankungen nur für Kunden unter 65 Jahre. Hier sollte die Datenbank flexibler werden und solche Tarife gar nicht erst anzeigen. Für die anderen drei Tarife liegt die jährliche Prämie zwischen 137 und 202 Euro. Ein lohnendes Angebot. 

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

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