E-Scooter: Mobiler Spaß, der zunehmend zum Problem wird

740px 535px

Die einen haben sie bereits als einen wichtigen umweltfreundlichen Schritt in Richtung autofreien Verkehr gepriesen, die anderen haben sich vor allem eine neue lukrative Einnahmequelle versprochen. Viel Euphorie begleitete jedenfalls den Start der E-Scooter, doch die kritischen Stimmen werden lauter. Und die Nutzer sollten den Versicherungsschutz für die flotten Flitzer keinesfalls aus dem Blick verlieren.

Auch wenn sie behäbig aussehen, mit Geschwindigkeiten bis 20 km/h sind die neuen E-Scooter recht flott unterwegs und benötigen auf jeden Fall eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Beim Kauf muss man darauf achten, vom Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) zu erhalten – ansonsten ist der kleine Flitzer nicht versicherbar. Darauf weist die DVAG hin.

Viele Versicherer bieten den Schutz für E-Scooter schon für weniger als 40 Euro an. Dabei orientieren sich die meisten Versicherungsangebote für E-Roller an den Angeboten für Mofas“, so die Versicherungsprofis der DVAG.

Versicherung haftet für Schäden, die Dritten zugefügt werden

Wer sich hingegen einen E-Scooter leiht, kann direkt losfahren, ohne sich Gedanken über die Versicherung machen zu müssen. Denn dafür ist der Eigentümer verantwortlich – also der Verleiher. Die Versicherung haftet dann für Schäden, die Dritten durch den E-Scooter zugefügt werden. Aber Vorsicht: Die Bedingungen variieren je nach Anbieter. Oft besteht für die Fahrer eine Selbstbeteiligung. Andere tragen die Kosten nur dann, wenn die Schadensursache zweifelsfrei auf den E-Scooter zurückgeführt werden kann. Also immer mal einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters werfen.

Was aber, wenn ein Nutzer auf dem Roller selbst Unfallopfer ist? „Wer in der Freizeit die Folgen von bleibenden Verletzungen nicht aus eigener Tasche zahlen will, sollte über eine private Unfallversicherung nachdenken“, raten die DVAG-Profis.

Die wichtigsten Regeln für den Spaß mit E-Scootern:

Mindestalter: Die Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
Helmpflicht: Eine Helmpflicht besteht nicht.
Nicht zu zweit: Die kleinen Zweiräder sind nur für eine Person zulässig. Das gilt zum Beispiel auch dann, wenn man mit seinem Kind fahren und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.
Radweg: Mit E-Scootern darf man überall dort fahren, wo auch Fahrräder erlaubt sind.
Promillegrenze: Für E-Scooter-Fahrer gilt die gleiche Alkoholwertgrenze wie für Autofahrer: Wer ab 0,3 Promille auffällig fährt oder mit 0,5 bis 1,09 Promille im Blut erwischt wird, macht sich strafbar. Es drohen ein Bußgeld oder, bei Führerscheinbesitzern, auch Punkte in Flensburg bis hin zu einem generellen Fahrverbot.
Fahrzeugsicherheit: Grundsätzlich gilt für Elektro-Tretroller die Straßenverkehrsordnung. Sie müssen damit die Mindestanforderungen der Verkehrssicherheit erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel ein
funktionierendes Brems- und Lichtsystem sowie eine Warnklingel.

Nachbarland Frankreich kämpft mit Umweltvandalismus

Was einmal als Spaß begann und die städtische Mobilität erleichtern sollte, zeigt sich zunehmend als Problem, so auch im Nachbarland Frankreich. Dort müssen sich die Städte mit einem neuen unangenehmen Phänomen rumschlagen, das durch die E-Scooter entstanden ist. Die Vermüllung der Landschaft. Darüber berichtete kürzlich spiegel.online.

Seit im vergangenen Jahr ein Boom von E-Stehrollern, Mono-Wheels, Hooverboards oder batteriebetriebenen Skateboards Frankreichs Städte erfasst hat, häufen sich Fälle von Umweltvandalismus: In Lyon wurden Leihscooter aus der Sâone geborgen. In Marseille fischten Taucher Anfang des Monats binnen zwei Tagen 47 elektrische Roller aus dem Meer. "Es ist der neueste Sport mancher Jugendliche", kommentiert der Nachrichtensender BFMTV, "aus Amusement werfen sie E-Roller ins Wasser".

Leih-Scooter verschandeln die Champs-Élysées

Die Roller werden von ihren Nutzern oft achtlos zurückgelassen, verschandeln die Zugänge rund um Eiffelturm und Notre Dame oder müllen Fußgängerzonen und Bürgersteige zu. Selbst die Champs-Élysées, laut Eigenwerbung der "schönste Boulevard der Welt", sind stellenweise durch herumliegende Leih-Scooter entstellt.

Verärgerte Pariser Bürger haben sich bereits im Rathaus über die "Fußgängerhölle" oder die "urbane Anarchie" beklagt. Nun sollen strikte Regeln für die Nutzung der E-Scooter kommen.

Uneinsichtige Rollerfahrer müssen 135 Euro zahlen

Ab September werden die elektrischen Stehroller daher von Gehsteigen und aus Fußgängerzonen verbannt. Scooter dürfen nur noch auf Fahrbahnen oder Radwegen benutzt werden. Renitente Rollerfahrer, die weiterhin auf Bürgersteig herumkurven, werden mit einer Geldstrafe von bis zu 135 Euro bestraft. Zugleich müssen lizensierte Leihunternehmen eine Zulassungsgebühr von rund mindestens 50 Euro pro Gerät berappen.

Von politischer Seite wird "eine nationale Reglementierung" der E-Roller gefordert: Neben der Regulierung der Scooter-Schwemme will die Hauptstadt 500 eigene Parkflächen für die Leih-Treter ausweisen. Illegal abgestellte E-Gefährte werden künftig von städtischen Müllwerkern kassiert: Die betroffenen Firmen erhalten die Roller gegen ein Bußgeld von 35 Euro zurück.

Quellen: DVAG, Spiegel online (Stefan Simons)

Autor(en): Versicherungsmagazin

Alle Branche News