Reichlich spät mahnt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) seine Mitglieder, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ernst zu nehmen. Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Verordnung, die die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.
"Der Schutz persönlicher Daten ist zwar in einer von Informationen bestimmten Welt richtig und wichtig, doch für Kleinbetriebe, die die meisten Versicherungsagenturen nun mal sind, bedeutet die DSGVO einen Riesenaufwand", erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
BVK bietet Online-Service an
Die Agenturen müssten sich bis Ende Mai mit 99 Artikeln und 172 Erwägungsgründen der DSGVO beschäftigen. Spätestens dann müsse jeder Vermittlerbetrieb ein rechtssicheres Datenschutzmanagement implementiert haben, um weiterhin rechtssicher personenbezogene Daten ihrer Kunden im Zuge eines Versicherungsabschlusses abzuspeichern, zu erheben und Geschäftspartnern teilen zu können.
Der BVK will seine Mitglieder bei der Umstellung unterstützen und hält für alle Vertriebswege umfangreiche Merkblätter, Checklisten und Formulare für Datenschutz-Einwilligungserklärungen bereit. Diese könnten unkompliziert über den internen Mitgliederbereich der BVK-Website abgerufen werden. Mitglieder können darüber hinaus gegen ein gesondertes Honorar eine individuelle Beratung durch die Datenschützer der Gindat GmbH erhalten. "Auf diese Weise sollten unsere Mitglieder gut für die neuen Herausforderungen gewappnet sein", so der BVK-Präsident.
Vermittler die wissen wollen, inwieweit sie die neue DSGVO schon erfüllen, könne auch einen Online-Fragebogen der VdS Schadenverhütung GmbH in Anspruch nehmen. Kostenloser Daten-Check hilft bei Beratung zum Cyber-Schutz
Autor(en): Versicherungsmagazin.de