Die beiden DKV Deutsche Krankenversicherung und Victoria Krankenversicherung haben am Donnerstag, 20. März, vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen Teile der Gesundheitsreform eingereicht.
"Die Politik hat unsere Kritik trotz intensiver Bemühungen nicht angenommen. Jetzt haben die Verfassungsrichter das Wort", erklärte Günter Dibbern, Vorstandsvorsitzender von DKV und Victoria Kranken. Mit ihrer Klage in Karlsruhe, die auch dem ausdrücklichen Wunsch zahlreicher Kunden entspreche, richteten sich die beiden Versicherer gegen das so genannte GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz.
Freiheitsrechte verletzt
Die DKV und die Victoria Kranken sehen sich wie viele andere Anbieter der Branche durch das umstrittene Gesetz in "ihren grundgesetzlich geschützten Freiheitsrechten" verletzt. Die Regelung zwingt Private Krankenversicherer, einen verbandseinheitlichen Basistarif mit Annahmezwang anzubieten, der mit den Tarifen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sein muss. Im Falle eines Unternehmenswechsels ist die in den Beiträgen bisher nicht einkalkulierte Mitgabe eines Teils der Alterungsrückstellung gesetzlich vorgesehen. Darüber hinaus wird Angestellten der Zugang zur PKV weiter erschwert.
Die beiden Beschwerdeführer stützen sich zum einen auf die Verletzungen der Berufsfreiheit nach Artikel 12 und der Eigentumsfreiheit nach Artikel 14 des Grundgesetzes, heißt es weiter. "Angesichts der gesellschaftspolitischen Relevanz hoffen wir, dass sich die Richter rasch mit unserer Beschwerde befassen und dann schnell urteilen", so Dibbern.
Foto: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
"Die Politik hat unsere Kritik trotz intensiver Bemühungen nicht angenommen. Jetzt haben die Verfassungsrichter das Wort", erklärte Günter Dibbern, Vorstandsvorsitzender von DKV und Victoria Kranken. Mit ihrer Klage in Karlsruhe, die auch dem ausdrücklichen Wunsch zahlreicher Kunden entspreche, richteten sich die beiden Versicherer gegen das so genannte GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz.
Freiheitsrechte verletzt
Die DKV und die Victoria Kranken sehen sich wie viele andere Anbieter der Branche durch das umstrittene Gesetz in "ihren grundgesetzlich geschützten Freiheitsrechten" verletzt. Die Regelung zwingt Private Krankenversicherer, einen verbandseinheitlichen Basistarif mit Annahmezwang anzubieten, der mit den Tarifen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar sein muss. Im Falle eines Unternehmenswechsels ist die in den Beiträgen bisher nicht einkalkulierte Mitgabe eines Teils der Alterungsrückstellung gesetzlich vorgesehen. Darüber hinaus wird Angestellten der Zugang zur PKV weiter erschwert.
Die beiden Beschwerdeführer stützen sich zum einen auf die Verletzungen der Berufsfreiheit nach Artikel 12 und der Eigentumsfreiheit nach Artikel 14 des Grundgesetzes, heißt es weiter. "Angesichts der gesellschaftspolitischen Relevanz hoffen wir, dass sich die Richter rasch mit unserer Beschwerde befassen und dann schnell urteilen", so Dibbern.
Foto: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
Autor(en): all4finance