In der gestrigen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses ging es um neue Regeln bei geschlossenen und offenen Alternativen-Investmentfonds (AIF). Branchenvertreter begrüßten grundsätzlich den von der Bundesregierung geplanten Gesetzentwurf, äußerten aber auch Kritik.
In der Anhörung wurde der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/91/EU diskutiert. Er betrifft die Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur "Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)". Sie muss bis zum 18. März 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.
Mehr Privatkapital für Infrastrukturmaßnahmen
Zudem werden sollen Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und des Kreditwesengesetzes vorgenommen und das Kapitalanlagegesetzbuch soll an neue europarechtliche Vorgaben im Bereich des Investmentwesens angepasst werden. Durch die Regelungen soll mehr Beteiligungskapital und private Investoren für die Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur gewonnen werden.
Das sagten die Verbände:
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wies auf die Bedeutung der Investitionen in reine Kreditfonds hin. Das sei eine notwendige Voraussetzung dafür, dass Versicherer über Fondsinvestments zielgerichtet Anlagen in Infrastruktur tätigen könnten. Der Verband plädierte für Änderungsmöglichkeiten an unverbrieften Darlehensforderungen.
Der Fondsverband BVI erklärte, die Richtlinienumsetzung sei "gut und weitgehend zielgenau" gelungen. Begrüßt wurden auch weitere im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahmen wie die Möglichkeit der Kreditvergabe durch geschlossene Fonds. Allerdings sprach er sich dafür aus, dass von Fonds gehaltene unverbriefte Darlehensforderungen nachträglich geändert werden können. Dies wird vom Gesetzentwurf ausgeschlossen.
Die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung sprach sich dafür aus, auch offene Spezial-AIF ohne Banklizenz sollten die Möglichkeit zur Änderung von Darlehensbedingungen erhalten: "Die Förderung von Infrastrukturinvestitionen ist auch politisch gewollt und sollte daher nicht durch die Regulierungspraxis konterkariert werden." Diese Position wurde auch vom Bundesverband Alternative Investments vertreten.
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften regte an, auf die vorgesehenen Begrenzungen für Gesellschafterdarlehen zu verzichten. Diese sollen der Höhe nach begrenzt werden. Das nannte der Verband nicht nachvollziehbar, "denn Gesellschafterdarlehen weisen im Vergleich zum Eigenkapital keine zusätzlichen Risiken auf und erforderten auch nicht zusätzliche Verhaltensanforderungen".
Der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen betonte die Bedeutung von Gesellschafterdarlehen für institutionelle Investoren.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank begrüßten den Entwurf grundsätzlich. Die Bundesbank riet aber dazu, bei der Regulierung der Kreditfonds darauf zu achten, dass der Ausnutzung etwaiger Vorteile insbesondere gegenüber der Regulierung von Banken entgegengewirkt werde. Durch zusätzliche Kreditvergabe von Fonds oder eine Verlagerung von Banken zu Fonds dürfe es keine zusätzlichen Risiken geben.
Nach Beobachtungen der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hat die Kreditvergabe durch Nichtbanken bereits explosionsartig zugenommen.
Starke Kritik kam von Rechtsanwalt Peter Mattil, der geschädigte Anleger vertritt. Er bezeichnete Darlehen als klassische Bankgeschäfte. Darlehen sei keine Investments und für Publikumfonds ungeeignet. Durch die OGAW-Gesetzgebung komme es zu einem Rückschritt beim Verbraucherschutz. Mattil befürchtete, dass ein AIF geneigt sein könnte, nicht allzu strenge Maßstäbe an eine Darlehensvergabe anzulegen, da der Verlust das Kapital der Kleinanleger treffen würde. Rechtsanwalt Klaus Rotter empfahl eine Gesetzesänderung, um Derivate mit einzubeziehen. Vom Begriff des Investmentvermögens sollten auch strukturierte Anleihen, insbesondere Zertifikate, erfasst werden. Rotter erklärte, Anleger würden beim Vertrieb von Zertifikaten regelmäßig über das tatsächlich vorhandene Ausfallrisiko getäuscht.
Quelle: Deutscher Bundestag
Bildquelle: (c) styleuneed / Fotolia
In der Anhörung wurde der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/91/EU diskutiert. Er betrifft die Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur "Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)". Sie muss bis zum 18. März 2016 in nationales Recht umgesetzt werden.
Mehr Privatkapital für Infrastrukturmaßnahmen
Zudem werden sollen Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und des Kreditwesengesetzes vorgenommen und das Kapitalanlagegesetzbuch soll an neue europarechtliche Vorgaben im Bereich des Investmentwesens angepasst werden. Durch die Regelungen soll mehr Beteiligungskapital und private Investoren für die Finanzierung von öffentlicher Infrastruktur gewonnen werden.
Das sagten die Verbände:
Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wies auf die Bedeutung der Investitionen in reine Kreditfonds hin. Das sei eine notwendige Voraussetzung dafür, dass Versicherer über Fondsinvestments zielgerichtet Anlagen in Infrastruktur tätigen könnten. Der Verband plädierte für Änderungsmöglichkeiten an unverbrieften Darlehensforderungen.
Der Fondsverband BVI erklärte, die Richtlinienumsetzung sei "gut und weitgehend zielgenau" gelungen. Begrüßt wurden auch weitere im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahmen wie die Möglichkeit der Kreditvergabe durch geschlossene Fonds. Allerdings sprach er sich dafür aus, dass von Fonds gehaltene unverbriefte Darlehensforderungen nachträglich geändert werden können. Dies wird vom Gesetzentwurf ausgeschlossen.
Die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung sprach sich dafür aus, auch offene Spezial-AIF ohne Banklizenz sollten die Möglichkeit zur Änderung von Darlehensbedingungen erhalten: "Die Förderung von Infrastrukturinvestitionen ist auch politisch gewollt und sollte daher nicht durch die Regulierungspraxis konterkariert werden." Diese Position wurde auch vom Bundesverband Alternative Investments vertreten.
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften regte an, auf die vorgesehenen Begrenzungen für Gesellschafterdarlehen zu verzichten. Diese sollen der Höhe nach begrenzt werden. Das nannte der Verband nicht nachvollziehbar, "denn Gesellschafterdarlehen weisen im Vergleich zum Eigenkapital keine zusätzlichen Risiken auf und erforderten auch nicht zusätzliche Verhaltensanforderungen".
Der Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen betonte die Bedeutung von Gesellschafterdarlehen für institutionelle Investoren.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank begrüßten den Entwurf grundsätzlich. Die Bundesbank riet aber dazu, bei der Regulierung der Kreditfonds darauf zu achten, dass der Ausnutzung etwaiger Vorteile insbesondere gegenüber der Regulierung von Banken entgegengewirkt werde. Durch zusätzliche Kreditvergabe von Fonds oder eine Verlagerung von Banken zu Fonds dürfe es keine zusätzlichen Risiken geben.
Nach Beobachtungen der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger hat die Kreditvergabe durch Nichtbanken bereits explosionsartig zugenommen.
Starke Kritik kam von Rechtsanwalt Peter Mattil, der geschädigte Anleger vertritt. Er bezeichnete Darlehen als klassische Bankgeschäfte. Darlehen sei keine Investments und für Publikumfonds ungeeignet. Durch die OGAW-Gesetzgebung komme es zu einem Rückschritt beim Verbraucherschutz. Mattil befürchtete, dass ein AIF geneigt sein könnte, nicht allzu strenge Maßstäbe an eine Darlehensvergabe anzulegen, da der Verlust das Kapital der Kleinanleger treffen würde. Rechtsanwalt Klaus Rotter empfahl eine Gesetzesänderung, um Derivate mit einzubeziehen. Vom Begriff des Investmentvermögens sollten auch strukturierte Anleihen, insbesondere Zertifikate, erfasst werden. Rotter erklärte, Anleger würden beim Vertrieb von Zertifikaten regelmäßig über das tatsächlich vorhandene Ausfallrisiko getäuscht.
Quelle: Deutscher Bundestag
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Autor(en): versicherungsmagazin.de