Mehrere prominente Stimmen mahnen, bei der Debatte um die geplante Grundrente nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen, sondern zwischen der Bekämpfung von Altersarmut und der Honorierung der Lebensleistung zu unterscheiden. Eine davon ist der Erfinder selbst, Bundesminister Hubertus Heil (im Bild).
SPD-Mann und Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil hat sein Konzept der Grundrente auf dem Kongress "Zukunftsmarkt Altersvorsorge" in Berlin vor dem Vorwurf des Gießkannenprinzips verteidigt. Er mahnte, zwischen Grundrente und Grundsicherung zu unterscheiden. Bei der Grundrente gehe es um Lebensleistungen, zum Beispiel von Friseurinnen, Lagerarbeitern, Angehörigen von Sicherheitsdiensten und Pflegeberufen. "Ich will, dass sich Leistung in diesem Land lohnt", erklärte Heil bei der Branchenveranstaltung. Arbeit müsse immer einen Unterschied machen, auch bei der Rente. Dass es keine Bedürftigkeitsprüfung geben soll, ist für den Minister eine "Frage des Respekts vor Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben".
Äquivalenzprinzip ist nicht gefährdet
Das Äquivalenzprinzip sieht Heil angesichts seiner Pläne nicht in Gefahr. Unterstützung in diesem Punkt erhält er von Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup, Präsident des "Handelsblatt" Research Institutes und Erfinder der gleichnamigen Rente.
Der Status des Rentners bei Rentenzahlung, so Rürup, soll nach dem Äquivalenzprinzip seinem Status als Arbeitnehmer in der Lohnpyramide entsprechen. "Wer es im Arbeitsleben geschafft hat, ohne staatliche Unterstützung auszukommen, sollte auch im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen sein", ist Rürups Ansicht.
Kosten der Grundrente noch nicht bezifferbar
Auch Gundula Roßbach, Mitglied des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund, legt Wert auf die Differenzierung zwischen der Honorierung der Lebensleistung einer- und der Bekämpfung von Altersarmut andererseits.
Zu einer Prognose, welche Auswirkungen die Grundrente in Euro und Cent haben wird, sieht sich Roßbach aktuell noch nicht in der Lage. Dazu seien noch zu viele Fragen offen, etwa, welche Zeiten bei Anspruchsvoraussetzung anerkannt werden. Heil bezeichnete das Vorhaben als einen erheblichen finanziellen Kraftakt, der aber darstellbar sei, auch im Vergleich zu anderen rentenpolitischen Maßnahmen.
Autor(en): Stefanie Hüthig