Der alte Spruch: "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand", hat im Diesel-Skandal durchaus seine Bedeutung. Viele Autohersteller hatten Abgaswerte manipuliert und so ihre Kunden getäuscht. Viele wussten dies beim Kauf nicht. Später hätten sie es wissen können. Eine zeitliche Gradwanderung. Die mächtigen Anwälte der Hersteller fanden oft einen Winkelzug, um keinen Schadenersatz leisten zu müssen. Das zeigen die Erfolgsquoten, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gemessen hat. Vollkommen erfolgreich waren nur rund zehn Prozent aller Klägerinnen und Kläger. Immerhin: In 42,1 Prozent der Fälle gab es einen Teilerfolg.
Das Risiko einer Klage gegen einen Autohersteller war also sehr groß. Ohne Rechtsschutzversicherung als Zahler, wenn die Klage erfolglos bleibt, hätten viele Autobesitzer den Schritt vor den Kadi wohl kaum gewagt. Etliche Kunden fühlten sich einfach getäuscht und wollten, dass der Autohersteller Rechenschaft ablegt. Oft geht es den Betroffenen gar nicht so sehr um eine Entschädigung, sondern viel mehr, um die Genugtuung gegen vermeintliche Betrüger zu streiten. Genutzt haben diese Chance laut GDV 426.000 Kunden. Die Zahl der tatsächlichen Kläger war aller Wahrscheinlichkeit noch deutlich höher. Manche haben auf eigenes Risiko, andere unter dem Schirm von sogenannten Legal Techs gestritten. Diese Dienstleister steigen aber meist nur ein, wenn der Fall glasklar ist, also es eine sehr hohe Chance gibt zu obsiegen.
Rechtsdienstleister lohnen auch bei Erfolg der Klage kaum
Zudem: Diese modernen Rechtsdienstleister verlangen einen hohen Preis. Laut Stiftung Warentest erhalten sie im Erfolgsfall 20 bis 30 Prozent der Entschädigung vom Kunden. Das lohnt dann schon fast gar nicht mehr. Demgegenüber ist die Prämie der Rechtsschutzversicherung überschaubar und planbar. Und im Gegensatz zu Legal Techs, die sich aussuchen können, ob sie in einem Fall Rechtsschutz gewähren, haben es die Rechtsschutzversicherer viel schwerer auszusteigen.
Lehnen sie den Versicherungsschutz wegen "Mutwilligkeit" oder "mangelnder Erfolgsaussichten" ab, kann der Kunde ein Gutachterverfahren anstrengen. Gutachter ist entweder der Anwalt des Kunden – im sogenannten Stichentscheid oder ein externer Anwalt, ausgesucht von der Rechtsanwaltskammer am Wohnsitz des Versicherten, dass sogenannte Schiedsgutachten. Kommt der Anwalt zu dem Ergebnis, dass doch Erfolgschancen bestehen oder keine Mutwilligkeit vorliegt, muss der Versicherer die Kosten des Rechtsstreits tragen. "Für Versicherte ist der Stichentscheid vorteilhafter", erläutert die Stiftung Warentest. "Die Versicherung bezahlt die Kosten des Entscheids, egal wie der Anwalt entscheidet. Das Schiedsgutachten hingegen zahlt, wer laut Gutachten unterliegt." Vermittler sollten daher immer ihren Kunden zu Policen mit Stichentscheid raten.
Rechtsschutzversicherung hilft besonders bei schwierigen Fällen
Sie sind dann eben für schwierige Fälle gewappnet. Schwierige Fälle – bei denen es wirklich um die Existenz geht – sind auf jeden Fall Streitigkeiten um Kunstfehler oder nach Verkehrsunfällen, wenn der Versicherte schwer verletzt wird. Hier geht es vielfach um medizinische Gutachten – die übrigens der Rechtsschutzversicherer zahlen muss. Und die Gegner sind sehr erfahrene Haftpflichtversicherer. Da ist der Kunde ohne Rechtsschutzversicherung fast machtlos. Denn oft wird erst um die Kausalität, also die Ursächlichkeit der Verletzung gestritten und dann noch um die Höhe. Denn es geht oft um Millionen. Gerade in diesen Fällen gilt der Spruch: "Vor Gericht braucht man drei Säcke: einen mit Papier, einen mit Geld und einen mit Geduld." Alle diese "Säcke" bietet die Rechtsschutzversicherung.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek