Diese Gründe hindern Menschen daran, eine Vorsorgevollmacht einzurichten

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Jeder Geschäftsfähige sollte eine Vorsorgevollmacht abschließen, das wissen die meisten Menschen. Doch zwischen Theorie und Praxis gibt es bekanntlich große Unterschiede.

Warum sich manch einer mit der Errichtung eines so wichtigen Dokuments schwertut, hat unterschiedliche Gründe. Nur wer diese kennt, kann im Gespräch mit seinen Kunden die Vorbehalte mit Argumenten ausräumen.

Sechs Gründe, warum Menschen keine Vorsorgevollmacht abschließen

  1. Fehlende Ersatzperson

    Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit ergänzt und verändert werden. Wenn sich Partner zunächst gegenseitig bevollmächtigen, ist das wichtigste Problem gelöst und eine Betreuung von Amts wegen vermieden. Zu einem späteren Zeitpunkt kann man in aller Ruhe noch eine Ersatzperson benennen, falls der Partner ausfällt.

  2. Keine geeignete Vertrauensperson

    Eine Vorsorgevollmacht soll nur den Alltag regeln. Die bevollmächtigte Person soll beispielsweise Briefe entgegennehmen und beantworten oder mit dem ambulanten Dienst Verträge abschließen. Wer jemanden hat, der unterstützt, kann damit recht weit kommen und das Gericht überwacht mit der Betreuung den Rest, vielleicht die Finanzen. Also Teilvollmachten nutzen.

  3. Fehlender Zeitdruck

    Die Errichtung der Vorsorgedokumente ist häufig ein "lange Bank-Thema". Solange der Bedarfsfall nicht einritt, läuft ja alles ohne Probleme. Die meisten Menschen sorgen mit Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen zumindest finanziell vor. Damit alles reibungslos funktioniert, wenn es zur Auszahlung kommt, ist aber hier schon eine Vorsorgevollmacht empfehlenswert.

 

  1. Angst vor Missbrauch

    Sobald die bevollmächtigte Person das Dokument in Händen hält, kann sie im Namen des Vollmachtgebers alle im Dokument genannten Geschäfte ausführen. Je nach Ausgestaltung der Vollmacht kann dies bis zur Beleihung oder dem Verkauf der Immobilie gehen. Das Risiko eines Missbrauchs lässt sich durch eine professionelle Verwahrung mindern. Diese gibt erst im Bedarfsfall die Originale heraus.

  2. Sorge um das Vermögen

    Nur mit notariellen Urkunden - und seit ein paar Jahren auch mit Bestätigung der Betreuungsbehörde - sind Beleihung und Verkauf von Immobilien überhaupt möglich. Da die Vollmacht eigentlich den Alltag regeln soll, empfehlen wir anwaltliche Urkunden, die Immobiliengeschäfte ausschließen. Wer möchte, kann zudem den Umgang mit Vermögen einschränken.

  3. Gleichbehandlung der Kinder

    Häufig kommt es vor, dass Eltern mehrere Kinder benennen, die im Außenverhältnis alleine entscheiden und sich im Innenverhältnis abstimmen sollen. Die bevollmächtigte Person sollte jemand sein, der den Vollmachtgeber gut kennt und aufgrund seiner Persönlichkeit dessen Willen durchsetzt – notfalls mit einem Anwalt. Nicht alle Kinder kommen für diese Rolle infrage. Deswegen tun diejenigen, die eine Vorsorgevollmacht einrichten wollen, gut daran, in der Familie miteinander darüber zu sprechen.

Autor(en): Margit Winkler, Institut für Generationenberatung (IGB)

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