Die Unternehmensübertragung kann kalkuliert werden

Jahr für Jahr wechseln in Deutschland nach einer Erhebung des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn (IfM) rund 71.000 Unternehmen ihren Besitzer. In gut einem Viertel dieser Fälle geschieht das unerwartet. Dann wird der Unternehmenserhalt für viele Erben schwierig: Neben hohen Erbschaftssteuern müssen weichende Erben sowie Pflichtteilsansprüche ausbezahlt werden. Nur die wenigsten Unternehmer haben für diesen Fall vorgesorgt, denn Vorsorgeprodukte von der Stange gibt es nicht. Individuelle Konzeptlösungen entwickelt jetzt die H + S Liquiditätsmanagement AG in Alzey, ein Gemeinschaftsunternehmen der Südvers-Gruppe in Au bei Freiburg und der Hadenfeldt GmbH in Alzey. Mit diesen Konzeptlösungen kann der Erbfall kalkuliert werden meint das Unternehmen.

Für die Liquiditätssicherung bei der Unternehmensübertragung gibt es keine Standardlösung. Der Unternehmer braucht ein Konzept, das seine Erben sofort und potenziell über Jahrzehnte hinweg absichert, ohne dass die Auszahlungen selbst der Erbschaftssteuer unterliegen. Klassische Lebensversicherungen sowie Ansparmodelle können diese Anforderungen nicht erfüllen. Selbst eine Kombination aus beidem erzielt nach Ende der Versicherungslaufzeit nicht die benötigte Rendite am Kapitalmarkt. Fremdkapitalaufnahmen scheiden in der Regel aus. Vorschenkungen, Nießbrauch und ähnliche Modelle erfordern eine frühzeitige Festlegung der Erbregelung. Auf Veränderungen in der familiären Situation kann der Erblasser dann kaum noch reagieren.

Bei den individuellen Konzeptlösungen der H + S handelt es sich prinzipiell um Versicherungslösungen. Die Erben übertragen ihr Liquiditätsrisiko an mehrere Versicherer und profitieren so von einer lebenslangen Absicherung. Zu Beginn wird der Risikoschutz sehr hoch angesetzt. Da gleichzeitig Kapital aufgebaut wird, sinkt der benötigte Risikoschutz im Lauf der Jahre und Jahrzehnte. Versicherungsnehmer sind normalerweise die Erben; der Anteil des Erblassers beläuft sich auf maximal ein Prozent. In dieser Konstellation ist die Auszahlung der Versicherung im Todesfall nach derzeitiger Rechtslage steuerfrei.

Die künftigen Erben zahlen bei diesem Modell die Prämien. Nicht immer werden sie diese jedoch aus dem laufenden Einkommen bestreiten können. Dann kann der Erblasser die notwendigen Summen seinem Vermögen entnehmen, um sie den Nachkommen unter Nutzung der steuerlichen Freibeträge zu schenken.

Auf diese Weise stehen die erforderlichen Mittel zur Verfügung, ohne dass Vermögensbestandteile verkauft oder Kredite aufgenommen werden müssen. "Eine Absicherung besteht damit zu jeder Zeit und lebenslang in ausreichender Höhe", erläutert Manfred Karle, "und zwar völlig unabhängig davon, wann der Versicherungsfall eintritt". Nach Aussage des Unternehmens könne so der Erbfall exakt kalkuliert werden.

Quelle: Südvers-Gruppe


Autor(en): Susanne Niemann

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