Volle fünfzehn Jahre besteht das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft "HIS" bereits. Doch erst seit heute erhalten Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft, ob und in welcher Form Daten über sie in der "schwarzen Liste" der Assekuranz gespeichert wurden.
Das "HIS" - im Branchenjargon spricht man hier von einer "schwarze Liste" - wurde von der Versicherungswirtschaft gemeinsam mit den Datenschutzaufsichtsbehörden erarbeitet und in den frühen neunziger Jahren angelegt. Die Daten-Liste umfasst mittlerweile 9,5 Millionen Einträge über Vorkommnisse, die einzelnen Versicherern bei ihren Kunden während der Antragsarbeitung oder im Leistungsfall in den vergangenen Jahren bitter aufstießen. So landen jährlich etwa 1,8 Millionen Namen in dieser Versicherungs-Betrugs-Kartei.
Die Datenbank wurde für die Assekuranzen angelegt, damit sie sich vor unrechten Machenschaften und falschen Angaben ihrer Kunden und solchen, die es werden wollen, schützen können. Allerdings hatte bisher kein "Normalsterblicher" außerhalb der Versicherungswelt Einblick in die Betrügerkartei. Lediglich die Versicherer konnten sich der Informationen bedienen und diese untereinander austauschen. Das ändert sich heute am 1. April – und das ist kein Aprilscherz.
Ab heute Einsichtnahme für Versicherungsnehmer möglich
"Mit Zustimmung der Datenschutzbehörden informiert der Verband ab 1. April 2009 auf Anfrage Betroffene, ob sie an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gemeldet sind", kann man dazu im Internet lesen. Die Information selbst funktioniert allerdings nur schriftlich per Briefpost - nicht auf elektronischem Wege im Internet - und nur in Verbindung mit einer Kopie des persönlichen Personalausweises (Vor- und Rückseite) des Anfragestellers. Dass nur persönliche Fälle abgefragt werden können, versteht sich von selbst.
Damit können von einem Versicherer abgelehnte Antragssteller, deren Vertrag nicht zustande kam, ab sofort prüfen, woran die Ablehnung liegt und ob bei „HIS“ Daten über sie als potentielle oder tatsächliche Versicherungsbetrüger gespeichert wurden. Mit der Öffnung von "HIS" praktiziert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft jetzt eine neue Transparenz im Austausch mit den Versicherten.
Möglichkeit des Widerspruchs
Die Transparenz der zentralen Warndatei der Versicherer soll nun auch den Kunden der Assekuranzen nutzen. Denn man erfährt nicht nur, ob und welche Einträge über einen selbst darin aufgelistet sind, sondern hat auch die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. "Man kann falschen oder fehlerhaften Eintragungen widersprechen und sogar verlangen, dass sie - im begründeten Fall - unverzüglich gelöscht werden", sagt Hans-Peter Schwintowski, Professor für Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin.
Können Versicherer und Versicherter keine Einigung über den Eintrag oder die Löschung erzielen, besteht die Möglichkeit, den Versicherungsombudsmann einzuschalten und bei ihm eine kostenfreie Beschwerde anzubringen. Besonders wichtig für den Versicherungsnehmer ist außerdem, dass seine möglichen Untaten als Versicherungsbetrüger nach fünf Jahren auf jeden Fall wieder gelöscht werden müssen.
Vorteil für Rechtsschutzversicherte
Von der Neuregelung und der neuen Transparenz in Sachen "HIS" können auch Rechtsschutzkunden profitieren. Bisher konnten entsprechende Versicherer Kunden, die zweimal innerhalb von zwölf Monaten (oder dreimal in 36 Monaten) einen Streitfall geltend machten, vom weiteren Versicherungsschutz ausschließen. Diese Regelung muss künftig großzügiger gefasst werden. Kunden dürfen ab sofort bis zu vier Rechtsschutzfälle im Jahr anmelden, bevor ein Ausschluss vom Versicherungsschutz rechtens ist.
Das "HIS" - im Branchenjargon spricht man hier von einer "schwarze Liste" - wurde von der Versicherungswirtschaft gemeinsam mit den Datenschutzaufsichtsbehörden erarbeitet und in den frühen neunziger Jahren angelegt. Die Daten-Liste umfasst mittlerweile 9,5 Millionen Einträge über Vorkommnisse, die einzelnen Versicherern bei ihren Kunden während der Antragsarbeitung oder im Leistungsfall in den vergangenen Jahren bitter aufstießen. So landen jährlich etwa 1,8 Millionen Namen in dieser Versicherungs-Betrugs-Kartei.
Die Datenbank wurde für die Assekuranzen angelegt, damit sie sich vor unrechten Machenschaften und falschen Angaben ihrer Kunden und solchen, die es werden wollen, schützen können. Allerdings hatte bisher kein "Normalsterblicher" außerhalb der Versicherungswelt Einblick in die Betrügerkartei. Lediglich die Versicherer konnten sich der Informationen bedienen und diese untereinander austauschen. Das ändert sich heute am 1. April – und das ist kein Aprilscherz.
Ab heute Einsichtnahme für Versicherungsnehmer möglich
"Mit Zustimmung der Datenschutzbehörden informiert der Verband ab 1. April 2009 auf Anfrage Betroffene, ob sie an das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft gemeldet sind", kann man dazu im Internet lesen. Die Information selbst funktioniert allerdings nur schriftlich per Briefpost - nicht auf elektronischem Wege im Internet - und nur in Verbindung mit einer Kopie des persönlichen Personalausweises (Vor- und Rückseite) des Anfragestellers. Dass nur persönliche Fälle abgefragt werden können, versteht sich von selbst.
Damit können von einem Versicherer abgelehnte Antragssteller, deren Vertrag nicht zustande kam, ab sofort prüfen, woran die Ablehnung liegt und ob bei „HIS“ Daten über sie als potentielle oder tatsächliche Versicherungsbetrüger gespeichert wurden. Mit der Öffnung von "HIS" praktiziert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft jetzt eine neue Transparenz im Austausch mit den Versicherten.
Möglichkeit des Widerspruchs
Die Transparenz der zentralen Warndatei der Versicherer soll nun auch den Kunden der Assekuranzen nutzen. Denn man erfährt nicht nur, ob und welche Einträge über einen selbst darin aufgelistet sind, sondern hat auch die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. "Man kann falschen oder fehlerhaften Eintragungen widersprechen und sogar verlangen, dass sie - im begründeten Fall - unverzüglich gelöscht werden", sagt Hans-Peter Schwintowski, Professor für Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin.
Können Versicherer und Versicherter keine Einigung über den Eintrag oder die Löschung erzielen, besteht die Möglichkeit, den Versicherungsombudsmann einzuschalten und bei ihm eine kostenfreie Beschwerde anzubringen. Besonders wichtig für den Versicherungsnehmer ist außerdem, dass seine möglichen Untaten als Versicherungsbetrüger nach fünf Jahren auf jeden Fall wieder gelöscht werden müssen.
Vorteil für Rechtsschutzversicherte
Von der Neuregelung und der neuen Transparenz in Sachen "HIS" können auch Rechtsschutzkunden profitieren. Bisher konnten entsprechende Versicherer Kunden, die zweimal innerhalb von zwölf Monaten (oder dreimal in 36 Monaten) einen Streitfall geltend machten, vom weiteren Versicherungsschutz ausschließen. Diese Regelung muss künftig großzügiger gefasst werden. Kunden dürfen ab sofort bis zu vier Rechtsschutzfälle im Jahr anmelden, bevor ein Ausschluss vom Versicherungsschutz rechtens ist.
Autor(en): Ellen Bocquel