Die Managerhaftpflicht-Versicherung rückt momentan gleich wegen zweier Ereignisse ins Rampenlicht: Zum einen hat der internationale Industrieversicherer ACE eine Lufthansa-Klage mit einem Streitwert von 125 Millionen Euro zur Zahlung aus der Managerhaftpflicht-Sparte erfolgreich abgewehrt; zum anderen steht die Verlängerung von etwa einem Fünftel aller Directors & Officers-Policen (D&O), die deutsche Firmen beim Marktführer AIG abschlossen, auf der Kippe.
Höchster Streitwert der Geschichte
Es ging um einen der höchsten Streitwerte vor deutschen Gerichten, als im September 2004 die Deutsche Lufthansa Klage gegen ein ganzes Konsortium von Versicherern einreichte, um die Auszahlung von insgesamt 255 Millionen Euro als Schadenleistung aus deren D&O-Sparte gerichtlich zu erzwingen. Die ACE European Group Limited mit ihrem Deutschlandsitz in Frankfurt am Main sollte mit 125 Millionen Euro den Löwenanteil bezahlen.
Revision ausgeschlossen
Ursache der Klage war der Vorwurf der Lufthansa, dass einer Reihe ihrer Manager in der Tochtergesellschaft LSG Sky ungünstige Verträge mit Kunden abgeschlossen hatten, die für die Deutsche Lufthansa über Jahre hinweg zu Verlusten in Millionenhöhe führen würden. Für die Kranich-Gesellschaft war das ein klarer Fall für die Directors & Officers-Versicherung. Das Oberlandesgericht Köln sah das anders und hat in zweiter Instanz diese Klage im speziellen Fall gegen ACE abgewiesen. Noch ist das Urteil (Az.: 9 U 151/07) nicht rechtskräftig. Eine Revision haben die Richter ausgeschlossen.
Pflichtverletzung muss vorliegen, damit Versicherer zahlt
Das Urteil sei ein anschaulicher Beleg, dass die Deckungszusagen und Leistungsansprüche aus der D&O-Versicherung häufig falsch interpretiert werden, heißt es dazu in der Fachwelt. Es sei ein Trugschluss, dass ein unternehmerischer Fehlschlag automatisch zu einem Zahlungsanspruch des betroffenen Unternehmens gegen seinen D&O-Versicherer rechtfertige. „Wenn eine Entscheidung im Rahmen des unternehmerischen Ermessens getroffen wurde, zahlt der Versicherer nicht. Es muss eine Pflichtverletzung vorliegen", sagt Rechtsanwalt Dr. Oliver Sieg.
Beinahe alle DAX-Unternehmen haben D&O-Policen
Im klassischen Sinn schützt die D&O-Versicherung im Schadenfall Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor den finanziellen Folgen einer möglichen persönlichen Inanspruchnahme aufgrund ihres Handelns als Organ. Nicht der Manager selbst, sondern nur das Unternehmen kann die D&O-Versicherung abschließen. Die meist sehr kostspieligen Beiträge werden individuell nach Firmengröße, Umsatz, Finanzstärke und Branche sowie nationaler oder internationaler Ausrichtung errechnet. Alle Jahre wieder – üblicher Weise Ende September - steht ein Großteil der in Deutschland abgeschlossenen D&O-Versicherungsverträge zur Verlängerung an. Bisher haben nahezu alle DAX-Unternehmen D&O-Policen abgeschlossen. Im Mittelstand soll die Dichte bei weniger als 15 Prozent liegen. Wenn die betroffenen Unternehmen jetzt nicht mit ihren D&O-Versicherern über neue Prämien verhandeln, laufen die Verträge in der Regel automatisch weiter.
„D&O-Abwanderungswelle“ befürchtet
Nun ist mit der AIG einer der Marktführer für D&O-Policen in seinem Heimatland USA im Zuge der Finanz- und Kreditkrise in eine prekäre Schieflage geraten. Insider sagen, dass rund ein Fünftel aller D&O-Policen hierzulande bei der AIG abgeschlossen wurden. Die Unternehmen sehen den Erneuerungsgesprächen mit AIG auch in Deutschland mit gemischten Gefühlen entgegen, denn der ehemalige Branchenprimus und vormals größte Versicherer der Welt kämpft ums Überleben. Marktkenner befürchten eine „D&O-Abwanderungswelle“ in Deutschland. Wenn das Angebot knapper wird, treibt das die Preise in die Höhe.
Die Top-Vier in Deutschland
Über das Beitragsvolumen der D&O-Sparte schweigen sich die rund zwanzig anbietenden Versicherer in Deutschland beharrlich aus. Man geht davon aus, dass in Deutschland bis zu 800 Millionen Euro auf die Managerhaftpflicht entfallen. Strauchelt AIG, wird es zu erheblichen Marktverschiebungen kommen.
Höchster Streitwert der Geschichte
Es ging um einen der höchsten Streitwerte vor deutschen Gerichten, als im September 2004 die Deutsche Lufthansa Klage gegen ein ganzes Konsortium von Versicherern einreichte, um die Auszahlung von insgesamt 255 Millionen Euro als Schadenleistung aus deren D&O-Sparte gerichtlich zu erzwingen. Die ACE European Group Limited mit ihrem Deutschlandsitz in Frankfurt am Main sollte mit 125 Millionen Euro den Löwenanteil bezahlen.
Revision ausgeschlossen
Ursache der Klage war der Vorwurf der Lufthansa, dass einer Reihe ihrer Manager in der Tochtergesellschaft LSG Sky ungünstige Verträge mit Kunden abgeschlossen hatten, die für die Deutsche Lufthansa über Jahre hinweg zu Verlusten in Millionenhöhe führen würden. Für die Kranich-Gesellschaft war das ein klarer Fall für die Directors & Officers-Versicherung. Das Oberlandesgericht Köln sah das anders und hat in zweiter Instanz diese Klage im speziellen Fall gegen ACE abgewiesen. Noch ist das Urteil (Az.: 9 U 151/07) nicht rechtskräftig. Eine Revision haben die Richter ausgeschlossen.
Pflichtverletzung muss vorliegen, damit Versicherer zahlt
Das Urteil sei ein anschaulicher Beleg, dass die Deckungszusagen und Leistungsansprüche aus der D&O-Versicherung häufig falsch interpretiert werden, heißt es dazu in der Fachwelt. Es sei ein Trugschluss, dass ein unternehmerischer Fehlschlag automatisch zu einem Zahlungsanspruch des betroffenen Unternehmens gegen seinen D&O-Versicherer rechtfertige. „Wenn eine Entscheidung im Rahmen des unternehmerischen Ermessens getroffen wurde, zahlt der Versicherer nicht. Es muss eine Pflichtverletzung vorliegen", sagt Rechtsanwalt Dr. Oliver Sieg.
Beinahe alle DAX-Unternehmen haben D&O-Policen
Im klassischen Sinn schützt die D&O-Versicherung im Schadenfall Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte vor den finanziellen Folgen einer möglichen persönlichen Inanspruchnahme aufgrund ihres Handelns als Organ. Nicht der Manager selbst, sondern nur das Unternehmen kann die D&O-Versicherung abschließen. Die meist sehr kostspieligen Beiträge werden individuell nach Firmengröße, Umsatz, Finanzstärke und Branche sowie nationaler oder internationaler Ausrichtung errechnet. Alle Jahre wieder – üblicher Weise Ende September - steht ein Großteil der in Deutschland abgeschlossenen D&O-Versicherungsverträge zur Verlängerung an. Bisher haben nahezu alle DAX-Unternehmen D&O-Policen abgeschlossen. Im Mittelstand soll die Dichte bei weniger als 15 Prozent liegen. Wenn die betroffenen Unternehmen jetzt nicht mit ihren D&O-Versicherern über neue Prämien verhandeln, laufen die Verträge in der Regel automatisch weiter.
„D&O-Abwanderungswelle“ befürchtet
Nun ist mit der AIG einer der Marktführer für D&O-Policen in seinem Heimatland USA im Zuge der Finanz- und Kreditkrise in eine prekäre Schieflage geraten. Insider sagen, dass rund ein Fünftel aller D&O-Policen hierzulande bei der AIG abgeschlossen wurden. Die Unternehmen sehen den Erneuerungsgesprächen mit AIG auch in Deutschland mit gemischten Gefühlen entgegen, denn der ehemalige Branchenprimus und vormals größte Versicherer der Welt kämpft ums Überleben. Marktkenner befürchten eine „D&O-Abwanderungswelle“ in Deutschland. Wenn das Angebot knapper wird, treibt das die Preise in die Höhe.
Die Top-Vier in Deutschland
Anbieter von D&O-Versicherungen | Marktanteil |
Allianz | 20 Prozent |
AIG | 20 Prozent |
Chubb | 8 Prozent |
HDI-Gerling | 7 Prozent |
Zu den über 20 Anbietern auf dem deutschen Markt zählen unter anderem auch die Versicherer ACA, Condor, Provinzial, R+V, VHV, Victoria und VOV. |
Über das Beitragsvolumen der D&O-Sparte schweigen sich die rund zwanzig anbietenden Versicherer in Deutschland beharrlich aus. Man geht davon aus, dass in Deutschland bis zu 800 Millionen Euro auf die Managerhaftpflicht entfallen. Strauchelt AIG, wird es zu erheblichen Marktverschiebungen kommen.
Autor(en): Ellen Bocquel