"Es ist Zeit für einen grundlegenden Kurswechsel in der Rentenpolitik. Es ist Zeit für eine Solidarische Rentenversicherung. Sie muss nach langjähriger Erwerbsarbeit den Lebensstandard sichern und Altersarmut vermeiden." Diese Position vertritt jedenfalls "Die Linke" und verlangt von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem unbefristete Arbeitsverhältnisse zur Regel machen und den Mindestlohn auf mindestens zwölf Euro brutto pro Stunde anheben soll. Die Details.
Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) als Sicherungsziel der gesetzlichen Rentenversicherung soll nach Wunsch der Fraktion Die Linke wieder in den Mittelpunkt der Rentenpolitik gerückt werden. Im Gegenzug soll die staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge eingestellt werden. Dazu sollen zunächst die gesetzlichen Beitragssatzobergrenzen zur allgemeinen Rentenversicherung aufgehoben werden.
Rentenniveau auf mindestens 53 Prozent anheben
Zudem sollen die Dämpfungsfaktoren (Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor) in der Rentenanpassungsformel gestrichen und die bislang durch die Dämpfungsfaktoren und gesetzlichen Null-Runden bewirkte Senkung des Rentenniveaus über einen anpassungserhöhenden Faktor schrittweise ausgeglichen werden, sodass das Rentenniveau von aktuell 48 Prozent (2016) wieder auf mindestens 53 Prozent angehoben werden kann.
Zudem soll eine neue Rentenanpassungsformel eingesetzt werden, die wieder dem Anpassungsgrundsatz „die Rente folgt den Löhnen“ entspricht.Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird eingestellt und die frei werdenden Finanzmittel werden für Leistungsverbesserungen
- z. B. für den sozialen Ausgleich – in der gesetzlichen Rentenversicherung eingesetzt. Für die bereits eingezahlten Eigenbeiträgeund die erhaltenen Zulagen wird Vertrauensschutz gewährt.
Sparer mit geförderten privaten Altersvorsorgeverträgen erhalten das Recht, das bisher im Kapitaldeckungsverfahren angesparte Kapital (Beiträge, staatliche Zuschüsse und Zinsen) freiwillig in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung zu überführen, sodass zusätzliche Anwartschaften auf ihrem persönlichen Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung entstehen. Die Wechselkosten des Riester-Vertrags werden auf einsachlich gebotenes Minimum begrenzt.
Von den Rentenversicherungsträgern werden keine Kosten für die Überführung erhoben.Außerdem soll es Versicherten und ihren Arbeitgebern erleichtert werden, freiwillig zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Österreich zeigt, wie ein umlagefinanziertes Rentensystem gut funktioniert
Dass ein umlagefinanziertes Rentensystem bezahlbare und deutlich bessere Leistungen erbringen kann, zeigt nach Ansicht der Linken das Beispiel Österreich: Auf eine massive Senkung des Leistungsniveaus, wie es in Deutschland mit der Riester-Reform erfolgte, wurde verzichtet. Stattdessen wurde das gesetzliche Rentensystem behutsam reformiert und zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut. Neben Selbstständigen sind auch Beamte und Abgeordnete pflichtversichert. Die durchschnittliche monatliche Altersrente betrug Ende 2015 bei Männern 1.579 Euro und bei Frauen 963 Euro brutto.
Mindesteinkommen im Alter gesichert
Zudem werden niedrige Renten in Österreich unbürokratisch mit einer bedarfsorientierten Ausgleichszulage auf aktuell 883 Euro (brutto) und ab 2017 auf 1 000 Euro (nach 30 Beitragsjahren) angehoben (bei 14 monatlichen Zahlungen; Jahresdurchschnittlich also 1 030 Euro bzw. 1 167 Euro im Monat). Die Ausgleichszulage sichert so den österreichischen Rentnern ein Mindesteinkommen im Alter. Dass Österreich wirtschaftlich nicht schlechter dasteht als Deutschland beweist: Eine umlagefinanzierte gesetzliche Rente ist finanzierbar und sorgt für einen hohen Schutz im Alter, so die Einschätzung der Linken.
Die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung (Rente erst ab 67) wie auch in den anderen Alterssicherungssystemen soll zurückgenommen werden. Somit beträgt die Regelaltersgrenze wieder 65 Jahre.
Unbefristeter Arbeitsplatz für junge Menschen
Die Regelungen der Altersteilzeit werden an die veränderten Bedürfnisse der Beschäftigten angepasst und die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit wieder eingeführt. Damit soll wieder mehr jungen Erwachsenen nach der Berufsausbildung ein gesicherter und unbefristeter Arbeitsplatz angeboten werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird zunächst deutlich erhöht und perspektivisch abgeschafft. Die damit verbundenen Rentensteigerungen bei Besser- und Bestverdienenden werden abgeflacht.
Einkommens- und vermögensgeprüfte „Solidarische Mindestrente“
Damit niemand im Alter von weniger als 1 050 Euro netto leben muss, soll eine durch die Rentenversicherungsträger auszuzahlende einkommens- und vermögensgeprüfte „Solidarische Mindestrente“ ab der Regelaltersgrenze eingeführt, auf die alle in Deutschland lebenden Menschen auf individueller Basis und auf der Grundlage gesetzlicher Unterhaltsansprüche, unabhängig von vorheriger Beitragsleistung, einen Rechtsanspruch haben.
Quelle: Deutscher Bundestag; Bild: ©esebene istock
Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) als Sicherungsziel der gesetzlichen Rentenversicherung soll nach Wunsch der Fraktion Die Linke wieder in den Mittelpunkt der Rentenpolitik gerückt werden. Im Gegenzug soll die staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge eingestellt werden. Dazu sollen zunächst die gesetzlichen Beitragssatzobergrenzen zur allgemeinen Rentenversicherung aufgehoben werden.
Rentenniveau auf mindestens 53 Prozent anheben
Zudem sollen die Dämpfungsfaktoren (Riester- und Nachhaltigkeitsfaktor) in der Rentenanpassungsformel gestrichen und die bislang durch die Dämpfungsfaktoren und gesetzlichen Null-Runden bewirkte Senkung des Rentenniveaus über einen anpassungserhöhenden Faktor schrittweise ausgeglichen werden, sodass das Rentenniveau von aktuell 48 Prozent (2016) wieder auf mindestens 53 Prozent angehoben werden kann.
Zudem soll eine neue Rentenanpassungsformel eingesetzt werden, die wieder dem Anpassungsgrundsatz „die Rente folgt den Löhnen“ entspricht.Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge wird eingestellt und die frei werdenden Finanzmittel werden für Leistungsverbesserungen
- z. B. für den sozialen Ausgleich – in der gesetzlichen Rentenversicherung eingesetzt. Für die bereits eingezahlten Eigenbeiträgeund die erhaltenen Zulagen wird Vertrauensschutz gewährt.
Sparer mit geförderten privaten Altersvorsorgeverträgen erhalten das Recht, das bisher im Kapitaldeckungsverfahren angesparte Kapital (Beiträge, staatliche Zuschüsse und Zinsen) freiwillig in die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung zu überführen, sodass zusätzliche Anwartschaften auf ihrem persönlichen Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung entstehen. Die Wechselkosten des Riester-Vertrags werden auf einsachlich gebotenes Minimum begrenzt.
Von den Rentenversicherungsträgern werden keine Kosten für die Überführung erhoben.Außerdem soll es Versicherten und ihren Arbeitgebern erleichtert werden, freiwillig zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Österreich zeigt, wie ein umlagefinanziertes Rentensystem gut funktioniert
Dass ein umlagefinanziertes Rentensystem bezahlbare und deutlich bessere Leistungen erbringen kann, zeigt nach Ansicht der Linken das Beispiel Österreich: Auf eine massive Senkung des Leistungsniveaus, wie es in Deutschland mit der Riester-Reform erfolgte, wurde verzichtet. Stattdessen wurde das gesetzliche Rentensystem behutsam reformiert und zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut. Neben Selbstständigen sind auch Beamte und Abgeordnete pflichtversichert. Die durchschnittliche monatliche Altersrente betrug Ende 2015 bei Männern 1.579 Euro und bei Frauen 963 Euro brutto.
Mindesteinkommen im Alter gesichert
Zudem werden niedrige Renten in Österreich unbürokratisch mit einer bedarfsorientierten Ausgleichszulage auf aktuell 883 Euro (brutto) und ab 2017 auf 1 000 Euro (nach 30 Beitragsjahren) angehoben (bei 14 monatlichen Zahlungen; Jahresdurchschnittlich also 1 030 Euro bzw. 1 167 Euro im Monat). Die Ausgleichszulage sichert so den österreichischen Rentnern ein Mindesteinkommen im Alter. Dass Österreich wirtschaftlich nicht schlechter dasteht als Deutschland beweist: Eine umlagefinanzierte gesetzliche Rente ist finanzierbar und sorgt für einen hohen Schutz im Alter, so die Einschätzung der Linken.
Die Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung (Rente erst ab 67) wie auch in den anderen Alterssicherungssystemen soll zurückgenommen werden. Somit beträgt die Regelaltersgrenze wieder 65 Jahre.
Unbefristeter Arbeitsplatz für junge Menschen
Die Regelungen der Altersteilzeit werden an die veränderten Bedürfnisse der Beschäftigten angepasst und die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit wieder eingeführt. Damit soll wieder mehr jungen Erwachsenen nach der Berufsausbildung ein gesicherter und unbefristeter Arbeitsplatz angeboten werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird zunächst deutlich erhöht und perspektivisch abgeschafft. Die damit verbundenen Rentensteigerungen bei Besser- und Bestverdienenden werden abgeflacht.
Einkommens- und vermögensgeprüfte „Solidarische Mindestrente“
Damit niemand im Alter von weniger als 1 050 Euro netto leben muss, soll eine durch die Rentenversicherungsträger auszuzahlende einkommens- und vermögensgeprüfte „Solidarische Mindestrente“ ab der Regelaltersgrenze eingeführt, auf die alle in Deutschland lebenden Menschen auf individueller Basis und auf der Grundlage gesetzlicher Unterhaltsansprüche, unabhängig von vorheriger Beitragsleistung, einen Rechtsanspruch haben.
Quelle: Deutscher Bundestag; Bild: ©esebene istock
Autor(en): versicherungsmagazin.de