Die Erwerbsminderungsrente soll gestärkt werden. Das will auf jeden Fall Die Linke. Dafür hat sie im Bundestag einen Antrag gestellt. Die konkrete Forderung lautet: die Abschaffung der Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente zum 1. Juli 2018 und die Verlängerung der Zurechnungszeit vom 62. auf das 65. Lebensjahr.
Rund 1,8 Millionen Frauen und Männer sind in Deutschland auf eine Erwerbsminderungsrente angewiesen. So gibt es jedenfalls die Statistik der Deutschen Rentenversicherung für das Jahr 2016 an. Die Betroffenen sind im Schnitt 51 ½ Jahre alt, wenn sie in Erwerbsminderungsrente gehen müssen.
Direkter Weg in die Armut
Der Verlust der Arbeitsfähigkeit bedeutet für die Betroffenen zumeist den direkten Weg in die Armut: Die durchschnittliche Rente bei Erwerbsminderung (vollständig Erwerbsgeminderte) lag bei Renteneintritt im Jahr 2016 bei 736 Euro. Wer dagegen im Jahr 2000 volle Erwerbsminderungsrente beantragen musste, erhielt im Schnitt noch 738 Euro. Damit liegt die Erwerbsminderungsrente sogar deutlich unter dem schon viel niedrig bemessenen Bruttobedarf der Grundsicherung für Erwerbsgeminderte mit 771 Euro.
Gute und finanzierbare Absicherung gegen existenzielle Risiken ist für abhängig Beschäftigte unerlässlich und wird von der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet. Bei Vorerkrankungen oder in Risikobranchen (zum Beispiel Gerüstbauer oder Dachdecker) ist bei privaten Versicherungen ein Schutz oft gar nicht oder nur gegen hohe Risikozuschläge möglich.
Durch Unfall oder Erkrankung nur noch eingeschränkt arbeitsfähig
Mit dem verabschiedeten Gesetz zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit soll die Situation von Arbeitnehmern verbessert werden, die künftig Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, weil sie wegen einer Beeinträchtigung, durch einen Unfall oder Erkrankung nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt arbeiten können. Das betrifft immerhin in jedem Jahr mehr als 170.000 Erwerbstätige. Für diejenigen, die bereits jetzt Erwerbsminderungsrente beziehen, sieht das EM-Leistungsverbesserungsgesetz indes keine Verbesserungen vor.
Aus diesem Grund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf,
1) einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Abschläge bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit für gegenwärtige Empfänger ebenso wie für Neuzugänge zum 1. Juli 2018 abschafft und
2) die Zurechnungszeit für Erwerbsminderungsrenten zum 1. Juli 2018 in einem Schritt vom 62. auf das 65. Lebensjahr verlängert.
Weitere Leistungsverbesserungen in Aussicht gestellt
Diese Forderungen untermauert die Linke mit der Aussage, dass sowohl die CSU als auch Bündnis 90/Die Grünen im Bundestagswahlkampf weitere Leistungsverbesserungen für Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit in Aussicht gestellt (beispielsweise die CSU mit ihrem „Bayernplan“ ) hätten.
Außerdem argumentiert sie: Die Abschaffung der Abschläge auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werde von zahlreichen Akteuren unterstützt, etwa vom Deutschen Gewerkschaftsbund und dem Sozialverband VdK. Auch der Sozialverband Deutschland hätte dies wiederholt gefordert.
Durch die Abschaffung der Abschläge erhöhten sich die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich um circa vier Milliarden Euro. Diese seien sachgerecht durch Beitragseinnahmen zu finanzieren.
Quelle: Deutscher Bundestag
Autor(en): Versicherungsmagazin