Die Künstlersozialabgabe nicht vergessen!

740px 535px

2024 wird die Künstlersozialabgabe weiterhin fünf Prozent betragen. Unternehmer sollten dies im Kopf behalten. Oft wird dieser Posten bei der Planung neuer Projekte nicht berücksichtigt.

Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2024 regelt, dass der Abgabesatz sich auch im kommenden Jahr unverändert bleibt. Eine Erleichterung für viele Unternehmen, denn durch die Corona-Pandemie sind die Einnahmen in der Kunstszene eingebrochen und somit auch die Einnahmen der Künstlersozialkassen. Deshalb befürchteten einige Unternehmen, die Abgabe könnte steigen.

Mit der Künstlersozialversicherung werden selbstständige Künstler und Publizisten abgesichert durch den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Vergleichbar wie bei Arbeitnehmern übernehmen die Künstler die Hälfte der Versicherungsbeiträge. Der Rest wird zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und zu 30 Prozent mit der Künstlersozialabgabe finanziert.

Die Künstlersozialabgabe geht alle etwas an

Abgabepflichtig sind nicht nur Unternehmen wie Verlage oder Presseagenturen, sondern auch Firmen, die bei der Eigenwerbung Künstler mit einem Entgelt von mindestens 450 Euro im Jahr beauftragen. Ein Mittelständler, der beispielsweise einen selbstständigen Grafiker beauftragt, Werbeflyer für das Unternehmen zu erstellen, und ein Honorar von mehr als 450 Euro im Kalenderjahr bezahlt, muss an die Künstlersozialabgabe denken. Auch Unternehmen, die Werke oder Leistungen von freischaffenden Künstlern oder Publizisten für Zwecke des eigenen Unternehmens nutzen, um damit Einnahmen zu erzielen, sind abgabepflichtig.

Als Bemessungsgrundlage müssen alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte ermittelt werden. Das Unternehmen muss monatliche Vorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr bezahlen. Die im Jahr bezahlten Entgelte an Künstler müssen dann bis zum 31. März des Folgejahres an die Künstlersozialversicherung gemeldet werden.

Hohe Bußgelder drohen

Häufig wird dieser Posten bei Projekten jedoch nicht bedacht. Wer zum Beispiel gerade ein neues Marketingprojekt mit Influencer-Werbung plant, vergisst im Vorfeld gerne die Künstlersozialabgabe. Doch dieser Pflicht nicht nachzukommen, kann Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Der Artikel ist ursprünglich auf Springer Professional erschienen. 

Autor(en): Angelika Breinich-Schilly

Alle Branche News