Der Map-Report hat wieder eine Übersicht geliefert, welche Kapitalabfindungen bei aufgeschobenen Rentenversicherungen möglich sind. Besonders interessant ist der Vergleich mit der klassischen Kapitallebensversicherung.
Die immer neuen Milliardenlöcher im griechischen Staatshaushalt beschäftigen Europa nun seit Monaten so intensiv, dass wichtigere Themen der Weltpolitik wie beispielsweise die russische Aggression in der Ukraine oder die atomare Aufrüstung von Schwellenländern in den Hintergrund gedrängt werden.
Vollkommen aus den Schlagzeilen geraten ist auch, wie deutsche Altersvorsorgesparer auf kaltem Weg enteignet werden. Denn: Das Rentenalter steigt unaufhaltsam Richtung 67 Jahre. Die gesetzlichen Rentenansprüche sinken dagegen planmäßig unaufhaltsam ab. Wenn die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach im Ruhestand sind, zahlen die jüngeren Jahrgänge die Zeche. Das wäre alles durchaus noch aufzufangen, wenn die alte Formel "Zeit x Geld" fleißig angewendet würde. Der Zinseszinseffekt hat manche Rentenlücke beherrschbar erscheinen lassen. Aber wo fast kein Zins mehr, kann es auch kaum noch Zinseszins geben.
Ablaufleistungen sinken immer weiter
Künftige deutsche Rentner jedenfalls dürften sich weitaus seltener als heute einen Urlaub in Griechenland leisten können. Der aktuelle Map-Report zeigt, wie die Vertragsrenditen massiv abwärts gehen.
Hätte ein deutscher Beschäftigter seine Vorsorge auf die private Rentenversicherung gestützt und diese zum 1. Januar 1985 gegen eine Jahresprämie von 1.200 Euro und für eine Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen, könnte er mit marktdurchschnittlich 4,7 Prozent Vertragsrendite oder gut 79.000 Euro Abfindung des Rentenanspruchs rechnen.
Die gleiche Versicherung erst am 1. Januar 2003 mit zwölf Jahren Laufzeit abgeschlossen, würde im Schnitt 2,9 Prozent Rendite bringen. Der Unterschied von 4,7 und 2,9 Prozent klingt nicht so groß. Aber über eine längere Zeit wirkt er sich vehement aus.
Weniger Rendite lässt Abfindung um mehr als ein Viertel schrumpfen
Die oben genannte Rentenversicherung über 30 Jahre, aber nur mit 2,9 Prozent Rendite, würde eine Abfindung von nur noch 57.800 Euro ergeben. Das sind 21.500 Euro oder mehr als ein Viertel weniger als bei 4,7 Prozent.
Und da seit 2003 die Überschussbeteiligungen immer noch gesunken sind und weiter sinken werden, dürften auch die 2,9 Prozent Rendite nicht das letzte Wort sein. Wer also nicht das Glück hat, aktuell in den Ruhestand zu gehen und die Auszahlung aus einem alten Rentenversicherungsvertrag aus der Hochzinsphase mitnehmen zu können, wird mit noch weniger rechnen müssen.
Nur ein Beispiel: Bei nur noch 1,5 Prozent Vertragsrendite unter ansonsten gleichen Bedingungen wird der 30-jährige Vertrag nur noch rund 45.700 Euro oder gut 33.500 Euro weniger Abfindung erbringen als bei 4,7 Prozent Rendite. Das sind mal eben 42 Prozent weniger Auszahlungssumme.
Selbst wenn man die rückläufige Inflation dagegenhält, bleibt die Botschaft klar: Der deutsche Altersvorsorgesparer zahlt massiv für die seit 2007 anhaltenden Banken-, Finanz- und Staatshaushaltskrisen. Es bahnen sich soziale Verwerfungen an, die die Politiker sowohl in Deutschland als auch in den Nachbarländern, besser frühzeitig erkennen und ernst nehmen sollten.
Rente nicht immer besser als Kapitalleben
Der Map-Report Nr. 875 unter dem Titel „Aufgeschobene Rentenversicherung, Kapitalabfindungen im Vergleich“ ist beim Versicherungsjournal Verlag erhältlich. Er enthält Daten zu den Kapitalabfindungen und den Vertragsrenditen von historisch abgeschlossenen Rentenversicherungen mit 12, 20 und 30 Jahren Laufzeit. Die verglichenen Lebensversicherer bieten dabei zum Teil sehr unterschiedliche Leistungen.
Besonders interessant ist, dass die Kapitalabfindung von Rentenversicherungen keineswegs immer höher ist als die Ablaufleistung einer vergleichbaren Kapitallebensversicherung. Theoretisch müsste das immer der Fall sein, weil die Kapitallebensversicherung ein höheres Todesfallrisiko in der Aufschubzeit abdeckt. Die unterschiedliche Kalkulationsweise und Zuweisung in Gewinnverbänden führt dazu, dass bei einigen Versicherern jedenfalls die Kapitallebensversicherung attraktiver ist als die Rentenversicherung in der Abfindung.
Ein Beispiel für 20 Jahre Vertragslaufzeit: Bei Ergo Direkt bietet die Rentenversicherung 5.352 Euro mehr Abfindung als die fast (ein Tag Standunterschied) vergleichbare Kapitallebensversicherung. Am anderen Ende liegt die Debeka, bei der die Kapitallebensversicherung 4.650 Euro mehr erbringt.
Sinn und Zweck der Rentenversicherung
Grundsätzlich stellt sich allerdings die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, die Rentenversicherung als Einmalabfindung in Anspruch zu nehmen. Dem Sinn und Zweck der Rentenversicherung als lebenslängliche Altersabsicherung entspricht das eindeutig nicht. So reizvoll die Möglichkeit zum direkten Vergleich mit der Ablaufleistung der Kapitallebensversicherung ist, für die Betroffenen bringt dies nichts.
Bildquelle: © Oliver Berg / dpa
Die immer neuen Milliardenlöcher im griechischen Staatshaushalt beschäftigen Europa nun seit Monaten so intensiv, dass wichtigere Themen der Weltpolitik wie beispielsweise die russische Aggression in der Ukraine oder die atomare Aufrüstung von Schwellenländern in den Hintergrund gedrängt werden.
Vollkommen aus den Schlagzeilen geraten ist auch, wie deutsche Altersvorsorgesparer auf kaltem Weg enteignet werden. Denn: Das Rentenalter steigt unaufhaltsam Richtung 67 Jahre. Die gesetzlichen Rentenansprüche sinken dagegen planmäßig unaufhaltsam ab. Wenn die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach im Ruhestand sind, zahlen die jüngeren Jahrgänge die Zeche. Das wäre alles durchaus noch aufzufangen, wenn die alte Formel "Zeit x Geld" fleißig angewendet würde. Der Zinseszinseffekt hat manche Rentenlücke beherrschbar erscheinen lassen. Aber wo fast kein Zins mehr, kann es auch kaum noch Zinseszins geben.
Ablaufleistungen sinken immer weiter
Künftige deutsche Rentner jedenfalls dürften sich weitaus seltener als heute einen Urlaub in Griechenland leisten können. Der aktuelle Map-Report zeigt, wie die Vertragsrenditen massiv abwärts gehen.
Hätte ein deutscher Beschäftigter seine Vorsorge auf die private Rentenversicherung gestützt und diese zum 1. Januar 1985 gegen eine Jahresprämie von 1.200 Euro und für eine Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen, könnte er mit marktdurchschnittlich 4,7 Prozent Vertragsrendite oder gut 79.000 Euro Abfindung des Rentenanspruchs rechnen.
Die gleiche Versicherung erst am 1. Januar 2003 mit zwölf Jahren Laufzeit abgeschlossen, würde im Schnitt 2,9 Prozent Rendite bringen. Der Unterschied von 4,7 und 2,9 Prozent klingt nicht so groß. Aber über eine längere Zeit wirkt er sich vehement aus.
Weniger Rendite lässt Abfindung um mehr als ein Viertel schrumpfen
Die oben genannte Rentenversicherung über 30 Jahre, aber nur mit 2,9 Prozent Rendite, würde eine Abfindung von nur noch 57.800 Euro ergeben. Das sind 21.500 Euro oder mehr als ein Viertel weniger als bei 4,7 Prozent.
Und da seit 2003 die Überschussbeteiligungen immer noch gesunken sind und weiter sinken werden, dürften auch die 2,9 Prozent Rendite nicht das letzte Wort sein. Wer also nicht das Glück hat, aktuell in den Ruhestand zu gehen und die Auszahlung aus einem alten Rentenversicherungsvertrag aus der Hochzinsphase mitnehmen zu können, wird mit noch weniger rechnen müssen.
Nur ein Beispiel: Bei nur noch 1,5 Prozent Vertragsrendite unter ansonsten gleichen Bedingungen wird der 30-jährige Vertrag nur noch rund 45.700 Euro oder gut 33.500 Euro weniger Abfindung erbringen als bei 4,7 Prozent Rendite. Das sind mal eben 42 Prozent weniger Auszahlungssumme.
Selbst wenn man die rückläufige Inflation dagegenhält, bleibt die Botschaft klar: Der deutsche Altersvorsorgesparer zahlt massiv für die seit 2007 anhaltenden Banken-, Finanz- und Staatshaushaltskrisen. Es bahnen sich soziale Verwerfungen an, die die Politiker sowohl in Deutschland als auch in den Nachbarländern, besser frühzeitig erkennen und ernst nehmen sollten.
Rente nicht immer besser als Kapitalleben
Der Map-Report Nr. 875 unter dem Titel „Aufgeschobene Rentenversicherung, Kapitalabfindungen im Vergleich“ ist beim Versicherungsjournal Verlag erhältlich. Er enthält Daten zu den Kapitalabfindungen und den Vertragsrenditen von historisch abgeschlossenen Rentenversicherungen mit 12, 20 und 30 Jahren Laufzeit. Die verglichenen Lebensversicherer bieten dabei zum Teil sehr unterschiedliche Leistungen.
Besonders interessant ist, dass die Kapitalabfindung von Rentenversicherungen keineswegs immer höher ist als die Ablaufleistung einer vergleichbaren Kapitallebensversicherung. Theoretisch müsste das immer der Fall sein, weil die Kapitallebensversicherung ein höheres Todesfallrisiko in der Aufschubzeit abdeckt. Die unterschiedliche Kalkulationsweise und Zuweisung in Gewinnverbänden führt dazu, dass bei einigen Versicherern jedenfalls die Kapitallebensversicherung attraktiver ist als die Rentenversicherung in der Abfindung.
Ein Beispiel für 20 Jahre Vertragslaufzeit: Bei Ergo Direkt bietet die Rentenversicherung 5.352 Euro mehr Abfindung als die fast (ein Tag Standunterschied) vergleichbare Kapitallebensversicherung. Am anderen Ende liegt die Debeka, bei der die Kapitallebensversicherung 4.650 Euro mehr erbringt.
Sinn und Zweck der Rentenversicherung
Grundsätzlich stellt sich allerdings die Frage, ob es überhaupt sinnvoll ist, die Rentenversicherung als Einmalabfindung in Anspruch zu nehmen. Dem Sinn und Zweck der Rentenversicherung als lebenslängliche Altersabsicherung entspricht das eindeutig nicht. So reizvoll die Möglichkeit zum direkten Vergleich mit der Ablaufleistung der Kapitallebensversicherung ist, für die Betroffenen bringt dies nichts.
Bildquelle: © Oliver Berg / dpa
Autor(en): Matthias Beenken