Eine Pflichtversicherung gegen Hochwasserschäden für Gebäudebesitzer wird auf der diesjährigen Wissenschaftstagung (10.4.2014) des Bund der Versicherten (BdV) ein wichtiges Thema sein – wie schon im Vorjahr. Seit Jahrzehnten fordern die Verbraucherschützer einen solchen Schutz für alle Gebäudebesitzer zur Pflicht zu machen.
Aktuell, so der Appell des BdV, soll die erweiterte Elementarschadenversicherung, die die private Assekuranz für Immobilienbesitzer anbietet, zur Pflichtversicherung umgewidmet werden. Dann wären gleichzeitig viele weitere Elementarschäden, vom Erdrutsch über den Schneedruck bis hin zum Vulkanausbruch mitversichert. Die klassische Wohngebäudeversicherung umfasst nur den Schutz gegen die Elementargefahren Sturm und Hagel.
Der BdV sieht sich derzeit auch in einem politischen Hoch. Denn Politiker in Thüringen und Sachsen unterstützen das Vorhaben. Für Unruhe hat auch eine Kündigungsaktion der Allianzversicherung im vergangen Jahr gesorgt. Der Versicherer hatte per Änderungskündigung die Prämien für Hochwasserschutz besonders gefährdeter Objekte in Altpolicen stark erhöht.
Bundesweit relativ wenige Elementarschutzversicherungen
Bundesweit sollen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erst rund 33 Prozent aller Immobilienbesitzer einen zusätzlichen Elementarschutz eingedeckt haben. Dabei sind die Versicherer längst dazu übergegangen, dass die Kunden den zusätzlichen Schutz abwählen müssen. Trotzdem bleibt das Dilemma, dass bestimmte Gebäude in Hochrisikozonen nicht versicherbar sind. Nach Angaben des BdV würden „die Problem“ schon in der zweithöchsten Zürs-Stufe 3 (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) auftreten. Viele Versicherer würden schon in dieser Stufe den Schutz erst nach Einzelfallprüfung gewähren.Zudem gebe es oft hohe Selbstbeteiligungen oder Prämienzuschläge.
Demgegenüber behauptet der GDV, dass 99 Prozent aller Häuser in Deutschland problemlos versicherbar wären. „Für das verbleibende Prozent werden mit Selbstbehalten oder individuellen baulichen Maßnahmen oft bezahlbare Lösungen angeboten“, heißt es beim GDV. Die Versicherer lehnen eine Pflichtversicherung weiterhin energisch ab. Nach ihrer Meinung würde ein solcher Pflichtschutz dazu führen, dass Gebäudebesitzer und öffentliche Hand ihre Bemühungen um Prävention einstellten. Häuser würden dann wieder zunehmend in Risikozonen gebaut.
Vorbild Großbritannien
Der GDV verweist auf Großbritannien. Hier habe ein Elementarpflichtschutz für Gebäudebesitzer zu einer Vervielfachung der Prämien geführt. Auch das Europäisch Parlament hat eine europaweite Einführung „wegen zu hoher Komplexität“ abgelehnt. In Deutschland dürfte die Einführung einer solchen Pflichtversicherung aber vor allem an verfassungsrechtlichen Bedenken scheitern. Darauf hatte bei der BdV-Tagung 2013 Volker Schöfisch vom Bundesjustizministerium hingewiesen. Kunden ohne Risiko würden zwangsweise versichert und dürften sich gegen einen solchen enteignungsgleichen Eingriff wohl wehren.
Die größte Hürde einer Pflichtversicherung ist jedoch der hohe Verwaltungsaufwand. So müsste mit der Pflichtpolice, wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, ein Zulassungsverfahren eingeführt werden, damit sichergestellt wird, dass jeder Hausbesitzer seine Prämie zahlt. Daher ist in der Vergangenheit eine Zwangsversicherung immer dann gescheitert, wenn ihre praktische Einführung auf Expertenebene diskutiert wurde. Dies dürfte auch 2014 der Fall sein.
Bildquelle: GDV – Ihre Deutschen Versicherer
Aktuell, so der Appell des BdV, soll die erweiterte Elementarschadenversicherung, die die private Assekuranz für Immobilienbesitzer anbietet, zur Pflichtversicherung umgewidmet werden. Dann wären gleichzeitig viele weitere Elementarschäden, vom Erdrutsch über den Schneedruck bis hin zum Vulkanausbruch mitversichert. Die klassische Wohngebäudeversicherung umfasst nur den Schutz gegen die Elementargefahren Sturm und Hagel.
Der BdV sieht sich derzeit auch in einem politischen Hoch. Denn Politiker in Thüringen und Sachsen unterstützen das Vorhaben. Für Unruhe hat auch eine Kündigungsaktion der Allianzversicherung im vergangen Jahr gesorgt. Der Versicherer hatte per Änderungskündigung die Prämien für Hochwasserschutz besonders gefährdeter Objekte in Altpolicen stark erhöht.
Bundesweit relativ wenige Elementarschutzversicherungen
Bundesweit sollen nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erst rund 33 Prozent aller Immobilienbesitzer einen zusätzlichen Elementarschutz eingedeckt haben. Dabei sind die Versicherer längst dazu übergegangen, dass die Kunden den zusätzlichen Schutz abwählen müssen. Trotzdem bleibt das Dilemma, dass bestimmte Gebäude in Hochrisikozonen nicht versicherbar sind. Nach Angaben des BdV würden „die Problem“ schon in der zweithöchsten Zürs-Stufe 3 (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) auftreten. Viele Versicherer würden schon in dieser Stufe den Schutz erst nach Einzelfallprüfung gewähren.Zudem gebe es oft hohe Selbstbeteiligungen oder Prämienzuschläge.
Demgegenüber behauptet der GDV, dass 99 Prozent aller Häuser in Deutschland problemlos versicherbar wären. „Für das verbleibende Prozent werden mit Selbstbehalten oder individuellen baulichen Maßnahmen oft bezahlbare Lösungen angeboten“, heißt es beim GDV. Die Versicherer lehnen eine Pflichtversicherung weiterhin energisch ab. Nach ihrer Meinung würde ein solcher Pflichtschutz dazu führen, dass Gebäudebesitzer und öffentliche Hand ihre Bemühungen um Prävention einstellten. Häuser würden dann wieder zunehmend in Risikozonen gebaut.
Vorbild Großbritannien
Der GDV verweist auf Großbritannien. Hier habe ein Elementarpflichtschutz für Gebäudebesitzer zu einer Vervielfachung der Prämien geführt. Auch das Europäisch Parlament hat eine europaweite Einführung „wegen zu hoher Komplexität“ abgelehnt. In Deutschland dürfte die Einführung einer solchen Pflichtversicherung aber vor allem an verfassungsrechtlichen Bedenken scheitern. Darauf hatte bei der BdV-Tagung 2013 Volker Schöfisch vom Bundesjustizministerium hingewiesen. Kunden ohne Risiko würden zwangsweise versichert und dürften sich gegen einen solchen enteignungsgleichen Eingriff wohl wehren.
Die größte Hürde einer Pflichtversicherung ist jedoch der hohe Verwaltungsaufwand. So müsste mit der Pflichtpolice, wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, ein Zulassungsverfahren eingeführt werden, damit sichergestellt wird, dass jeder Hausbesitzer seine Prämie zahlt. Daher ist in der Vergangenheit eine Zwangsversicherung immer dann gescheitert, wenn ihre praktische Einführung auf Expertenebene diskutiert wurde. Dies dürfte auch 2014 der Fall sein.
Bildquelle: GDV – Ihre Deutschen Versicherer
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek