Gut ausgestattet mit einem bezahlten Einfamilienhaus und beträchtlichen Vermögen beginnt für viele Rentner der Lebensabschnitt nach dem Erwerbsleben, der von Genuss und Freizeit geprägt sein sollte. Doch Liquiditätsrisiken bedrohen das Vermögen der Ruheständler, die es in dieser Ausprägung so noch nie gab. Eines haben sie gemeinsam: sie sind vermeidbar. Die drei großen Gefahren und ihre Lösungen:
Liquiditätsrisiko 1: Pflegefall
Die Politik will bessere Bedingungen für Alten- und Krankenpfleger, Berufsbetreuer, Ärzte und pflegende Angehörige schaffen. Doch die Anzahl der Pflegebedürftigen wird sich in den kommenden drei Jahrzehnten unaufhaltsam erhöhen und damit verschlechtern sich die Aussichten dramatisch.
Im Pflegefall sind die Kosten bereits jetzt extrem hoch und aus laufenden Einnahmen selten zu stemmen. Überschlägig verbraucht jeder im Pflegefall 100.000 Euro in nur fünf Jahren. Wer sich allein auf sein Vermögen verlässt, läuft Gefahr, dass es zu Lebzeiten aufgebraucht wird. Wer sich selbst nicht kümmert, muss in Kauf nehmen, dass die Kinder als bevollmächtigte Personen oder als Betreuer das Problem bewältigen müssen. Doch wer sich rechtzeitg mit der Thematik auseinandersetzt, kann mithilfe seines Finanzberaters Lösungen finden.
Produkt/Lösung: Pflegeversicherung oder Auszahlplan über individuelle Summe gemäß Pflegestatus
Liquiditätsrisiko 2: Pflichtteil
Für die meisten Deutschen ist das so genannte Berliner Testament die Lösung für den letzten Willen. Dabei spielt der gegenseitige Versorgungsgedanke der Ehepartner eine tragende Rolle. Denn der überlebende Ehegatte erhält das gesamte Vermögen und die Kinder gehen zunächst leer aus. Erst nach dem Zweitversterbenden erben sie zu gleichen Teilen. Doch trotz Berliner Testament hat jedes Kind den Anspruch auf einen Teil des Nachlasses. Innerhalb von drei Jahren kann es seinen Pflichtteil einklagen.
Es gibt eine ganze Reihe von Lebenssituationen, in denen dieser Pflichtteil automatisch eingeklagt werden muss: wenn das Kind selbst unter Betreuung steht, verschuldet ist oder vom Staat Leistungen erhält. Hierzu zählen auch behinderte Kinder, wenn kein notarielles Behindertentestament errichtet wurde.
Daneben kommt es bei Unstimmigkeiten in der Familie und bei Patchwork-Familien häufig zur Klage und der überlebende Ehepartner muss zahlen. Wenn der größte Vermögensteil aus Immobilien besteht, kann die Situation so schwierig werden, dass der Verkauf des Hauses auf dem Spiel steht. Wenn das oder die Kind(er) den Pflichtanteil einklagen, muss der überlebende Ehepartner bei Zugewinngemeinschaft 25 Prozent des Nachlasses verfügbar haben.
Produkt/Lösung: Vermächtnis (= Begünstigung in einem Finanzprodukt) oder Risikoleben auf den Todesfall beziehungsweise vergleichbares Produkt
Liquiditätsrisiko 3: Erbschaftsteuer
Diese Steuer betrifft nicht nur die Superreichen. Gerade die Babyboomer mit Immobilienwerten und wenigen Kindern verschaffen dem Staat am Ende beträchtliche Steuereinnahmen. Durch das beliebte Berliner Testament müssen noch mehr Steuern gezahlt werden, denn der Freibetrag für ein Elternteil wird damit glatt verschenkt. Steigende Immobilienwerte führen zudem zu höheren Zahlungen der Erbschaftsteuer. Doch auch hier gilt: Klug durchdacht bleibt mehr Geld in der Familie und muss nicht an Vater Staat abgegeben werden.
Vor allem, wenn Häuser zum Vermögen gehören, sollten frühzeitig Experten herangezogen werden. Denkbar sind beispielsweise die Übertragung von Nutzungs- oder Versorgungsrechten oder Aufteilungen und (Teil-) Schenkungen. Zudem gibt es attraktive Möglichkeiten, die Verwendung der Vermögensanteile jetzt und über den Tod hinaus zu bestimmen.
Produkt/Lösung: alle Anlageprodukte für Schenkungen, Begünstigungen und Vertrags-Spaltungen, Renten übertragen
Autor(en): Margit Winkler, Institut für Generationenberatung (IGB)