DEVK: Neues VVG gilt für alle Kfz-Kunden

Bei der Kfz-Versicherung, aber auch in der Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung der DEVK gelte mit Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 1. Januar 2008 die günstigere Rechtslage auch für Bestandskunden, wie das Unternehmen berichtet. Das neue VVG bedeute für Kunden eine Erweiterung des Leistungsangebots ohne dass die Beiträge erhöht würden, so der Versicherer. Generell fallen bestehende Versicherungsverträge in Deutschland noch bis Ende 2008 in den Anwendungsbereich des alten VVG.

Die Autofahrer würden mit dem neuen Recht beispielsweise bei der Schadenregulierung profitieren. Das "Alles-oder-Nichts-Prinzip" bei grob fahrlässig herbeigeführten Schadenfällen wird abgeschafft. Künftig wird die Schwere des Verschuldens in jedem Einzelfall geprüft und entsprechend berücksichtigt. Ein Beispiel: Jemand fährt bei Rot über die Ampel. Nach alter Rechtslage wäre der Versicherungsschutz automatisch ausgeschlossen - wegen grob fahrlässigen Verhaltens. Mit der neuen Regelung kommt der Autofahrer besser weg: Das Verschulden wird in jedem Einzelfall geprüft. Wer leichtfertig über die rote Ampel fährt, muss damit rechnen, dass sich an der bisherigen Bewertung wenig ändert. War der Fahrer dagegen kurzfristig abgelenkt und hat deshalb das Rotlicht übersehen, ist sein Verschulden geringer. Das wird künftig bei der Entschädigung berücksichtigt. Bei der Kfz-Versicherung der Devk sei künftig die grob fahrlässige Herbeiführung eines Schadens weitgehend eingeschlossen, sodass in den meisten Fällen die Kosten übernommen würden, so das Unternehmen weiter.

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Autor(en): Versicherungsmagazin

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