Der zweite Tod der Lebensversicherung

Nach dem Ende der Steuerfreiheit kann durch die Urteile von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof das endgültige Aus des derzeitigen Geschäftsmodells Lebensversicherung gekommen sein, wenn die Versicherten tatsächlich an den stillen Reserven der Unternehmen beteiligt werden müssen.

Nach dem Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums sollen alle zwei Jahre 50 Prozent der stillen Reserven den Versicherten direkt gut geschrieben werden. In der Diskussion um den Vortrag von Professor Dr. Hans-Peter Schwintowski von der Berliner Humboldt-Universität bei der Euroforum-Veranstaltung zum Ausschließlichkeitsvertrieb am 21. Februar machte dies Peter Hanus, Vorstand der Provinzial Nord-West, deutlich. Denn stille Reserven entstehen nur durch die Bilanzierung nach HGB und sind bei den Gesellschaften in den letzten Jahren nur entstanden, weil die Zinsen auf breiter Front gesunken seien. Wenn jetzt die Zinsen wieder anziehen, die Gesellschaften aber keine stillen Reserven mehr hätten, wenn sie sie an die Versicherten ausschütten müssen, dann hätten die Versicherer auch wegen Solvency II ein Problem. Das Geschäftsmodell Lebensversicherung wäre dann aus Risikogesichtspunkten für die Lebensversicherer nicht mehr darstellbar.

Die Versicherungswirtschaft brauche die stillen Reserven, um der Volatilität des Kapitalmarktes begegnen und um Garantien anbieten zu können, wie Hanus weiter ausführte. Ein Ausweg sei eine mögliche Schattenrechnung, wie es der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vorschlägt. Dann würden den Kunden nur "virtuell" die stillen Reserven gut geschrieben und dann wieder aufgelöst, wenn es zu stillen Lasten komme. Eine andere Möglichkeit sei die Bilanzierung nach Zeitwerten und nicht mehr nach HGB, denn dann entstünden keine stillen Reserven mehr. Oder die Beteiligung der Kunden bei den Überschüssen müsste von 90 (so genannte 90/10-Regel) auf zum Beispiel 80 Prozent sinken, wie es ausländische Versicherer unabhängig davon schon seit längerem fordern.

Autor(en): Bernhard Rudolf

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