Die geplante Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren fällt unangemessen hoch aus. Die Verbraucher müssen mit erheblichen Mehrbelastungen rechnen. Diese Auffassung vertrat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, nachdem der Rechtausschuss des Bundestages über das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beraten hatte. Dieser wird zeitnah über das Gesetz entscheiden.
Einer moderaten Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren wollten sich die Rechtsschutzversicherer nicht verschließen. Nach eigenen Berechnungen, durch Auswertung von 25.000 Schadenakten, gehe die von der Bundesregierung geplante Anhebung aber weit über eine Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre hinaus. Das Bundesjustizministerium habe bei der Festlegung der Honorarsteigerung der Anwälte die Einkommenszuwächse seit 1994 erheblich zu niedrig angesetzt. Zumal sich deren Einkommen durch steigende Streitwerte über die Jahre hinweg bereits verbessert habe. Statt mit einer Steigerung um 14 Prozent, wie vom Bundesjustizministerium prognostiziert, müsse mit einer durchschnittlichen Erhöhung von rund 21 Prozent gerechnet werden. Selbst der Deutsche Anwaltsverein habe kürzlich zu der geplanten Anhebung eingeräumt, dass die Zahl von 14 Prozent ausschließlich "politisch gegriffen" sei.
Der Schwerpunkt der Gebührenerhöhungen liege im außergerichtlichen Bereich. Daneben werde es auch bei den Gerichtskosten zu Kostensteigerungen kommen und der Rechtssuchende müsse die Gerichtskosten nicht nur wie bisher in erster Instanz sondern auch in der zweiten und dritten pauschal vorstrecken. Zu befürchten sei nun die Einführung eines "Zwei-Klassen-Rechts", da viele sich nach der Gebührenerhöhung den Gang zum Anwalt oder vor Gericht nicht mehr leisten könnten. Betroffen von den neuen Gebühren sei ganz besonders der nicht rechtsschutzversicherte Bürger, denn er werde unmittelbar und von Anfang an mit dem gesamten Umfang der Erhöhung konfrontiert.
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Einer moderaten Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren wollten sich die Rechtsschutzversicherer nicht verschließen. Nach eigenen Berechnungen, durch Auswertung von 25.000 Schadenakten, gehe die von der Bundesregierung geplante Anhebung aber weit über eine Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre hinaus. Das Bundesjustizministerium habe bei der Festlegung der Honorarsteigerung der Anwälte die Einkommenszuwächse seit 1994 erheblich zu niedrig angesetzt. Zumal sich deren Einkommen durch steigende Streitwerte über die Jahre hinweg bereits verbessert habe. Statt mit einer Steigerung um 14 Prozent, wie vom Bundesjustizministerium prognostiziert, müsse mit einer durchschnittlichen Erhöhung von rund 21 Prozent gerechnet werden. Selbst der Deutsche Anwaltsverein habe kürzlich zu der geplanten Anhebung eingeräumt, dass die Zahl von 14 Prozent ausschließlich "politisch gegriffen" sei.
Der Schwerpunkt der Gebührenerhöhungen liege im außergerichtlichen Bereich. Daneben werde es auch bei den Gerichtskosten zu Kostensteigerungen kommen und der Rechtssuchende müsse die Gerichtskosten nicht nur wie bisher in erster Instanz sondern auch in der zweiten und dritten pauschal vorstrecken. Zu befürchten sei nun die Einführung eines "Zwei-Klassen-Rechts", da viele sich nach der Gebührenerhöhung den Gang zum Anwalt oder vor Gericht nicht mehr leisten könnten. Betroffen von den neuen Gebühren sei ganz besonders der nicht rechtsschutzversicherte Bürger, denn er werde unmittelbar und von Anfang an mit dem gesamten Umfang der Erhöhung konfrontiert.
Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Autor(en): Susanne Niemann